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erstellt am:
07.01.2026
Das bedeutsamste Instrument der Wirtschaftsförderung in Deutschland ist nach einer Verständigung von Bund und Ländern überarbeitet worden: Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) kann nun noch mehr in die Breite der strukturschwachen Regionen wirken.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne: „Die GRW ist für Niedersachsen das Flaggschiff in der Wirtschaftsförderung für Unternehmen und Kommunen. Mit dem angepassten Design werden wir insbesondere für das Lebensmittelhandwerk und die Kommunen bei ihrer Gewerbegebietsentwicklung Türen öffnen und wichtige Investitionsanreize verankern.“
Auf Vorschlag von Niedersachsen ist es gelungen, den Handwerksbereich bei der betrieblichen Investitionsförderung deutlich prominenter zu platzieren. So können künftig zum Beispiel auch kleinere Bäckereien für die Beschaffung klimafreundlicher Elektroöfen eine Förderung erhalten.
Auch in den Kommunen führt die angespannte Haushaltslage dazu, dass notwendige Gewerbeflächen zum Teil nicht mehr in dem nachgefragten Umfang erschlossen werden können. Hier können künftig im Rahmen einer Experimentierklausel anteilig auch die Kosten für den Grunderwerb in die Förderung einbezogen werden.
Tonne: „Allein im vergangenen Jahr haben wir in Niedersachsen mit der GRW Investitionen von über 420 Millionen Euro ausgelöst und über 650 Arbeitsplätze schaffen können. Mit der Neuausrichtung können wir unsere Förderung künftig noch breiter aufstellen und damit dringend benötigte Konjunkturimpulse setzen.“
Im Jahr 2026 stehen für Niedersachsen wieder rund 80 Millionen Euro zur Verfügung, um Investitionen von Unternehmen und Kommunen zu hebeln. Die neuen Förderoptionen werden nun zügig in die bestehenden Förderprogramme übernommen und können dann anschließend bei der Niedersächsischen Investitions- und Förderbank (NBank) beantragt werden.
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07.01.2026