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erstellt am:
25.03.2026
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat neue Fördermittel für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern angekündigt. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Eigentümer, kleine und mittlere Unternehmen, Privateigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümer von Stellplätzen sowie Unternehmen mit großen Wohnbestand.
Verkehrs- und Bauminister Grant Hendrik Tonne: „Wir begrüßen, dass Mehrparteienhäuser beim Aufbau von Ladeinfrastruktur gefördert werden sollen. Das Land Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Elektromobilität für alle Menschen nutzbar wird und niemand davon ausgeschlossen wird. Dass Menschen keinen eigenen Stellplatz für ihr Fahrzeug haben oder in Mehrparteienhäusern leben, darf kein entscheidendes Kriterium gegen Elektromobilität sein.“
Das Land Niedersachsen ruft deshalb ausdrücklich zur Nutzung des Förderprogramms auf. Dafür bieten die Elektromobilitätsmanager Informationen aus erster Hand an und holen beispielsweise die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) für einen Online-Termin nach Niedersachsen. Die NLL plant im Auftrag des Bundes staatliche Ladeinfrastrukturvorhaben und schrieb auch die Richtlinien des Förderprogramms. Das Online-Seminar mit der NLL findet am 15. April 2026 von 10 bis 12 Uhr statt. Anmeldungen sind kostenfrei unter
https://survey.lamapoll.de/Anmeldung_LIS-Treff_Foerderprogramm-MPH/de
möglich.
Folgende Details zur Förderung sind bereits bekannt: Die Fördergelder werden für den Ladepunkt, Netzanschluss, Vorverkabelung, technischer Ausstattung und notwendige Baumaßnahmen gezahlt. Die geförderte Maßnahme muss die Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Stellplätze, jedoch mindestens 6 Stellplätze umfassen. Die Förderhöhe variiert je nach Umfang der Baumaßnahme und gilt pro Stellplatz.
Für die ausschließliche Vorverkabelung können bis zu 1.300 Euro gefördert werden. Wird zusätzlich ein Ladepunkt errichtet, beträgt die Förderhöhe bis zu 1.500 Euro. Handelt es sich bei dem Ladepunkt um einen bidirektionalen Ladepunkt, kann eine Förderung von bis zu 2.000 Euro gewährt werden. Die Förderbedingungen und Förderhöhen können dem jeweiligen Förderaufruf entnommen werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.laden-im-mehrparteienhaus.de und unter elektromobilitaet.niedersachsen.de.
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erstellt am:
25.03.2026