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Rede von Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne vor dem Niedersächsischen Landtag, TOP 29

In der Haushaltsklausur im Sommer hat die Landesregierung grundlegende Entscheidungen zur Mittelausstattung getroffen, um die Investitionen in die Infrastruktur massiv hochzufahren. Wir haben den niedersächsischen Anteil am 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen des Bundes überplant, und wir haben Entscheidungen zum Nachtrag 2025 und zum Haushalt 2026 getroffen. Ein solches Volumen gab es noch nie: Am Ende der Haushaltsklausur bedeutete das zusätzlich mehr als 1,8 Milliarden Euro für das vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium verantwortete Zukunftsprogramm Infrastruktur.

Was heißt das ganz konkret? Ich fange mal mit dem bezahlbaren Wohnraum an. Niedersachsen hat wie ganz Deutschland – und das wissen viele von uns aus der täglichen Arbeit in unseren Wahlkreisen – ein erhebliches Problem mit der Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum. Die Landesregierung hat sich auf den Weg gemacht, hier zu Verbesserungen zu kommen. Als ersten Baustein stärken wir den aus Bundes- und Landesmitteln finanzierten Wohnraumförderfonds. Mit der Bereitstellung von zusätzlichen 200 Millionen Euro verfolgen wir das Ziel, durch gezielte Investitionen die Versorgung benachteiligter Haushalte mit angemessenem und bezahlbarem Mietwohnraum zu verbessern. Das ist ein wichtiger Beitrag für die sozialen Infrastruktur. Wir reduzieren damit Wohnungslosigkeit, fördern stabile Sozialstrukturen und unterstützen die klimafreundliche Entwicklung des Wohnungsbestandes in Niedersachsen. Das ist eine wertvolle Kombination der entsprechenden Bausteine.

Um in Niedersachsen mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, erhöhen wir daneben das Eigenkapital der WohnRaum Niedersachsen. Bisher beträgt das Eigenkapital 100 Millionen Euro, mit den zusätzlichen 200 Millionen Euro kommen wir nun auf 300 Millionen Euro. Aktuell hat der Aufsichtsrat der WohnRaum Niedersachsen acht Projekte mit 565 Wohneinheiten beschlossen, beurkundet sind davon bisher 404 Wohneinheiten. Mit den insgesamt 300 Millionen Euro wird die WohnRaum Niedersachsen bis Ende 2030 insgesamt 2.700 Wohneinheiten im Aufsichtsrat beschlossen haben. Diese Wohnungen werden den Menschen sukzessive ab 2027 zur Verfügung stehen. Jede einzelne Wohnung gäbe es ohne die WohnRaum nicht! Damit setzen wir ein starkes Signal für Verlässlichkeit und für Kontinuität. Wir begleiten das mit weiteren Vereinfachungen fürs Bauen, und zwar im Dreiklang: Bündnis für bezahlbares Wohnen, Niedersächsischer Weg für erleichterten Bau und neue Novelle der NBauO.

Wir alle wissen: Eine starke Wirtschaft braucht eine gute Verkehrsinfrastruktur: Wir investieren neben den – übrigens auch in der Mipla durchgeschriebenen – 114 Millionen Euro Landesmitteln für den Landesstraßenbauplafonds zusätzlich aus dem SVIK in den nächsten Jahren 500 Millionen Euro in die Verkehrs- und Betriebsinfrastruktur für Landesstraßen. Damit wollen wir insbesondere 900 Kilometer Landesstraßen zusätzlich sanieren, in 28 Ersatzneubauten von Brücken finanzieren, eine Straßenmeisterei neu bauen und 12 weitere Straßenmeistereien sanieren. Diese Zahlen finde ich persönlich ziemlich beeindruckend. Und auf diese Zahlen bin ich als zuständiger Minister auch mächtig stolz.

Damit das auch gelingen kann, habe ich im letzten Monat gemeinsam mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, mit der Bauindustrie Niedersachsen-Bremen, mit der Ingenieurkammer Niedersachsen und mit dem Baugewerbeverband Niedersachsen eine Charta für eine partnerschaftliche und effektive Zusammenarbeit im Straßenbau abgeschlossen. Die Charta basiert auf den Werten Vertrauen, Transparenz, Verantwortung und Innovation. Durch eine partnerschaftliche Kultur der Zusammenarbeit wollen alle Beteiligten gemeinsam die Entwicklung des Straßenbaus effizient, nachhaltig und zukunftssicher fördern. Wir brauchen Verlässlichkeit und Planbarkeit, um Erfolge schnellstmöglich sichtbar zu machen.

Auch der SPNV, also der Schienenpersonennahverkehr, ist Teil des Zukunftsprogramms Infrastruktur. Hier setzen wir ebenfalls 500 Millionen Euro aus dem SVIK ein. Von diesen 500 Millionen Euro sind 300 Millionen Euro für Züge vorgesehen. 200 Millionen Euro verteilen sich auf die Umrüstung von Bahninfrastruktur den Ausbau von Bahninfrastruktur. Hinter diesen hohen Summen verbergen sich z. B. 10 Triebzüge für die Erweiterung des Expresskreuzes Bremen/Niedersachsen nach Braunschweig, Fahrzeuge für den Einsatz im Hansenetz und für den RE Unterelbe, der Bau von Oberleitungsinseln, die Elektrifizierung von Strecken, Bahnsteigverlängerungen und nicht zuletzt die Finanzierung von Reaktivierungen (Soltau-Lüneburg und Bremervörde-Stade). Und ich wiederhole mich, wenn ich darauf hinweise, dass Mobilität eine zentrale Frage der Daseinsvorsorge und dass Mobilität extrem wichtig für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ist.

Wir investieren mit dem Zukunftsprogramm Infrastruktur zusätzlich 375 Millionen Euro in unsere Hafeninfrastruktur. Zusätzlich bedeutet auch hier, dass wir die in der Mipla vorgesehenen 40 Millionen Euro für NPorts nicht wegfallen lassen oder kürzen. Die 375 Millionen Euro sind zusätzlich! Dahinter verbergen sich unter anderem die Schwerlastbrücke in Cuxhaven, deren Inbetriebnahme für Ende 2029 vorgesehen ist. Weitere Maßnahmen sind stichpunkthaft: Wybelsumer Polder und Südkai in Emden, Leitdamm Norddeich in Norden, Schleuse Hooksiel, Anlegestelle DGzRS Mittelbrücke, Spundwanderneuerung Hooksmeer und natürlich Multi-Purpose-Terminal in Wilhelmshaven.

Und da wir gerade in Wilhelmshaven sind: Mit 200 Millionen Euro stellen wir den niedersächsischen Anteil für die Planung und den Bau des Anlegers für verflüssigte Gase in Wilhelmshaven sicher. Damit wird sich der Hafen Wilhelmshaven zum zentralen Umschlagplatz für Energieträger weiterentwickeln. Ich komme zur GRW: Mit dem Haushalt 2026 stellen wir zusätzliche 25 Millionen Euro Landesmittel für die GRW-Förderung zur Verfügung. Mit diesen 25 Millionen Euro können abholen. Insgesamt gewinnen wir also 50 Millionen Euro. Damit stärken wir nachhaltig die wirtschaftliche Basis unseres Landes.

Ich möchte an dieser Stelle zumindest kurz auf den Tourismus eingehen. Tourismus ist ein wesentlicher Wirtschafts- und Standortfaktor für Niedersachsen. Im Jahr 2024 verzeichnete Niedersachen rund 46,1 Millionen Übernachtungen und 15,4 Millionen Gästeankünfte. Der Tourismus in Niedersachsen hat sich von der Corona-Pandemie erholt. Damit das Reiseland Niedersachsen auch zukünftig so attraktiv bleibt, ist es wichtig, in den Tourismus zu investieren. Ich nenne hier die Tourismusförderrichtlinie und die Richtlinie „Touristische Projekte“. Letztere wurde inhaltlich weiterentwickelt und neu aufgelegt. Über den Wirtschaftsförderfonds steht 1 Million Euro in 2026 bereit. Einzelbetriebliche Investitionen im Beherbergungsgewerbe und in sonstige gewerbliche touristische Maßnahmen können auf der Grundlage der Richtlinien „Niedersachsen Invest GRW“ und „Niedersachsen Invest EFRE“ gefördert werden. Touristische Vorhaben, die mit Mitteln der GRW gefördert werden, profitieren von den bereits genannten zusätzlichen 50 Millionen Euro für die GRW. Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Unterstützung für die hochprädikatisierten Orte zu verstetigen und hierfür jährlich 2 Millionen Euro zu veranschlagen. Und ich danke den Regierungsfraktionen für die zusätzlichen 2 Millionen Euro für die Förderung der Destination Management- und Marketing Organisationen (DMO). Diese 2 Millionen Euro werden sicherlich bei der Stärkung der DMOs sehr helfen.

Zum Abschluss möchte ich noch einen mir besonders wichtigen Punkt kurz beleuchten. Wirtschaftspolitik ist nicht nur Wirtschaftspolitik mit Geld. Gute Arbeit, Mitbestimmung und Tarifverträge sind gerade in Zeiten des Wandels Garanten für Stabilität, verlässliche Beschäftigung und soziale Sicherheit. Die Landesregierung setzt sich weiterhin nachdrücklich dafür ein, das Vergaberecht konsequent an den Kriterien Guter Arbeit auszurichten. Daher halten wir unverrückbar daran fest, die Eingangsschwelle für die Tariftreueregelung bei einem geschätzten Auftragswert von mehr als 20.000 Euro – auch bei Direktaufträgen – festzuschreiben. Den Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz beabsichtige ich im ersten Quartal 2026 in den Landtag einzubringen.

Gleichzeitig stehen wir als Landesregierung vor der großen Herausforderung, das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ aber auch die zusätzlich vom Land bereit gestellten Mittel zügig in konkrete Projekte umzusetzen. Ich bin der Überzeugung, dass dieses Ziel – wie auch in anderen Bundesländern – durch die geplante erneute Anhebung der Direktauftragswertgrenze auf 100.000 Euro unterstützt werden kann.

Es bleibt mir abschließend Danke zu sagen. Und zwar bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen der SPD und von den Grünen. Indem Sie die genannten Haushaltsmittel und darüber weitere 14 Millionen Euro über die Politische Liste zur Verfügung stellen, schaffen Sie die Grundlage für die gute und wichtige Arbeit meines Hauses. Ich bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Union für den konstruktiven und wertschätzenden Austausch in den Ausschüssen. Und last but not least, möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem eigenen Haus bedanken.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2025

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