Reform des Bergschadensrechts - Bode: „Beweislast bei Schäden durch Rohstoffgewinnung muss auf die Seite des Verursachers“
HANNOVER. Anlässlich der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates fordert der Niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode eine Reform des Bergschadensrechts: „Die aktuelle Rechtslage sieht bei Tiefenbohrungen und Kavernenspeichern vor, dass im Falle eines Schadens die Beweislast beim Geschädigten liegt.“ Als Beispiel nannte Bode den einfachen Hausbesitzer, der derzeit nachweisen müsse, dass ein Schaden an seinem Eigentum tatsächlich etwa von einer nahegelegenen Erdgasbohrung kommt. „Das sind Beweisverfahren, die der normale Bürger schlicht nicht führen kann. Das ist enorm teuer und der Aufwand ist gewaltig. Die Beweislast gehört auf die Seite des potentiellen Verursachers - so wie es im Falle von Bergwerken bereits geregelt ist.“
In der letzten Sitzung des Bundesrates habe Niedersachsen angekündigt, sich dem Thema der Beweislast für Schäden durch Tiefenbohrungen zur Gewinnung von Bodenschätzen und durch den Betrieb von Kavernenspeicher zu widmen, so Bode. „Wir haben deshalb über den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates einen entsprechenden Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert die Regelungen des Bergschadensrechts auf diese Bereiche auszuweiten. Denn die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrlöcher und der Betrieb unterirdischer Kavernenspeicher wird in Zukunft eine größere Rolle spielen.“
Um hier die bisher diffuse Rechtslage mit der erschwerten Beweispflicht des Geschädigten aufzulösen habe Niedersachsen deshalb diese Änderungen beantragt. Das Bundesberggesetz sieht bereits jetzt eine Beweislastumkehr im Bereich des Schadensrechts vor. „Was für Bergwerke bereits gilt, muss künftig auch für Kavernen und Bohrlöcher gelten“, unterstrich Bode abschließend.Artikel-Informationen
erstellt am:
17.01.2013