Artikel-Informationen
erstellt am:
26.02.2026
zuletzt aktualisiert am:
26.03.2026
Zur Förderung des Glasfaserausbaus hat Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Grant Hendrik Tonne, Förderbescheide an den Landkreis Osnabrück überreicht. Ein Vertreter des Landkreises nahm den Bescheid in Hannover entgegen. Das Land unterstützt im Rahmen der sogenannten „Graue-Flecken-Förderung“ zwei Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 15,9 Mio. Euro.
„Graue Flecken“ sind Gebiete, in denen keine Gigabitversorgung vorhanden ist, deren eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen nicht stattfindet. Durch die Förderung wird nun ein direkter Glasfaseranschluss in diesem Gebiet möglich. Hierzu plant der Landkreis Osnabrück in Zusammenarbeit mit der TELKOS GmbH die Umsetzung von zwei Projekten. Dabei wurde für Projekt 1 ein Zuschuss von 10,69 Mio. Euro durch die NBank bewilligt. Das Projekt 2 wird mit 5,21 Mio. Euro gefördert. Die Mittel dienen zur Erschließung der bislang unterversorgten Adressen im gesamten Kreisgebiet. Nach Umsetzung wird der Landkreis Osnabrück nahezu vollständig mit Glasfaser versorgt sein.
Wirtschaftsminister Tonne: „Unser gemeinsames Ziel ist eine flächendeckende, zukunftssichere Glasfaserversorgung – gerade auch im ländlichen Raum. Digitale Infrastruktur ist heute gleichbedeutend mit moderner Daseinsvorsorge. Mit der heutigen Förderung sorgen wir dafür, dass auch bislang unterversorgte Gebiete direkte Glasfaseranschlüsse bis ins Gebäude oder in die Wohnung erhalten. Das schafft echte Gigabitfähigkeit und langfristige Zukunftssicherheit.“
Die Landrätin des LK Osnabrück, Anna Kebschull, ergänzt: „Wir haben in den vergangenen Jahren im Landkreis Osnabrück ehrgeizige Ziele verfolgt, denn unser ländlicher Raum braucht eine zeitgemäße Infrastruktur für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung unseres Wirtschaftsraumes. Diese Erfolge konnten wir auch durch die gute Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen erzielen. Deshalb freue ich mich, dass die enge Kooperation mit den beiden Projekten erfolgreich fortgeführt wird.“
Von dem Ausbau profitieren insbesondere Wirtschaft und Mittelstand, die Landwirtschaft, Bildungseinrichtungen sowie die medizinische Versorgung. Ebenso verbessert sich die digitale Anbindung für Beschäftigte im Homeoffice und für mobiles Arbeiten. Zugleich leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
Hintergrund:
Im Rahmen des bundesweiten und landesweiten Breitbandausbaus sollen durch gezielte Förderprogramme die bislang noch unterversorgten Gebiete mit leistungsfähiger Glasfaserinfrastruktur erschlossen werden. Ein zentraler Baustein ist hierbei die sogenannte Graue-Flecken-Förderung. „Grauen Flecken“ bezeichnen dabei Gebiete, in denen zwar bereits eine Breitbandversorgung besteht, diese ist jedoch mit Bandbreiten zwischen 30 und 100 Mbit/s nicht zukunftsfähig. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen erfolgt hier nicht. Ziel ist es, diese Anschlüsse auf ein gigabitfähiges Niveau anzuheben und damit die Voraussetzungen für eine nachhaltige digitale Entwicklung zu schaffen.
Die Glasfasertechnologien gelten als besonders leistungsfähig, stabil und zukunftssicher, da sie nahezu unbegrenzte Bandbreiten ermöglichen und langfristig den steigenden Anforderungen von Wirtschaft, Verwaltung, Bildung, Gesundheitswesen und privaten Haushalten gerecht werden. Kupferbasierte Übergangstechnologien (z. B. Vectoring) werden hingegen nicht mehr gefördert, da sie die strukturellen Defizite nicht dauerhaft beheben können.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Kofinanzierung durch Bund, Land und Kommunen. Der Bund stellt auf Grundlage der Gigabitförderung des Bundes einen Fördersatz von in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bereit, das Land Niedersachsen beteiligt sich mit weiteren 25 Prozent, sodass die kommunalen Eigenanteile in der Regel bei etwa 25 Prozent liegen. Ziel dieses Finanzierungsmodells ist es, auch finanzschwächeren Kommunen die Umsetzung großflächiger Infrastrukturprojekte zu ermöglichen.
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erstellt am:
26.02.2026
zuletzt aktualisiert am:
26.03.2026