Schwerlasttransporte ohne Polizeischutz
Die Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Horst Kortlang (FDP) hatten gefragt:
Der Schwerlasttransport von Stotel in den Braker Hafen soll zukünftig mit speziellen Ampeln anstatt von Polizeibeamten geregelt werden. Die beteiligten privaten Begleitunternehmen können beim Landkreis Wesermarsch eine Genehmigung für die Betätigung der speziellen Ampeln an den befahrenen Straßenkreuzungen beantragen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welche Ziele verfolgt das Modellprojekt?
- Welche rechtlichen Hindernisse bestehen?
- Ist eine Ausweitung dieses Modells auf andere Routen für Schwerlasttransporte geplant?
Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 25.09.2013 wie folgt:
Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) durch die Polizei ist nach den zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlassenen Verwaltungsvorschriften (VwV) zu § 29 Abs. 3 StVO (Anlage 1) und zu § 46 Abs. 1 StVO sowie durch die Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992) vorgeschrieben, wenn bestimmte Fahrzeugabmessungen in Abhängigkeit von der Straßenklasse und der Anzahl der benutzten Fahrstreifen überschritten werden.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass bei der Absicherung von solchen übergroßen Transporten in der Regel hoheitliche Maßnahmen (Verkehrsregelung, Sperrungen z.B. des Gegenverkehrs auf Brücken etc.) erforderlich sind, um einen verkehrssicheren Transport zu gewährleisten und eine Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
Im Gegensatz zur punktuellen polizeilichen Maßnahme übernimmt die Polizei bei der Begleitung auf der gesamten Strecke oder zumindest auf Teilstecken die Verantwortung für die (Verkehrs-) Sicherheit des Transports und der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Auf Autobahnen und 4-spurigen Bundesfernstraßen wird zumeist auf eine Polizeibegleitung verzichtet. Diese Transporte laufen dann bis zu bestimmten Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO mit privaten Begleitfahrzeugen. Von den durchschnittlich etwa 500 Transporten pro Nacht in Niedersachsen laufen weniger als 10 % mit Polizeibegleitung. Dies ist dennoch für die Polizei mit einer erheblichen personellen Belastung und darüber hinaus auch für den Unternehmer mit Einschränkungen verbunden, da bei aktuellen Einsätzen der Polizei der Transport im Einzelfall vorübergehend „stehen gelassen“ werden muss.
Konkrete Empfehlungen zur Entlastung der Polizei hat eine über die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS) eingerichtete länder- und ressortübergreifende Arbeitsgruppe mit Bericht vom 04.05.2011 vorgelegt.
Hierbei handelt es sich insbesondere um Entlastungen im Bereich der polizeilichen Abfahrtkontrollen durch amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr sowie bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch den vermehrten Einsatz privater Begleitunternehmen als Verwaltungshelfer der Straßenverkehrsbehörden.
Voraussetzung dafür ist jedoch die Überarbeitung der einschlägigen Rechtsnormen der StVO sowie der RGST 1992. Der Bund wurde mit Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (VMK) im Oktober 2011 gebeten, die Rechtsvorschriften entsprechend anzupassen. Zudem hat die VMK die Prüfung und Umsetzung von Entlastungsmöglichkeiten für die Polizei im Zusammenhang mit Großraum- und Schwertransporten beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden in Niedersachsen in enger Abstimmung zwischen den Ministerium für Inneres und Sport (MI) sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) die Möglichkeiten zur Entlastung der Polizei weitestgehend ausgeschöpft. So wurde beispielsweise die Auslegung und Anwendung der Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte durch die Niedersächsischen Straßenverkehrsbehörden mit Erlass neu geregelt. Dadurch reduziert sich die Anzahl polizeilicher Begleitung in einem begrenzten Umfang und hauptsächlich im Bereich der Autobahnen.
Zu dem o. a. Beschluss der VMK zum Verzicht auf Polizeibegleitung bei GST gibt es in Niedersachsen derzeit 4 laufende und 13 in der Planung befindliche Pilotprojekte. Die Zielsetzung von MW und MI ist es, gemeinsam mit den Polizeidienststellen, den unteren Verkehrsbehörden und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Lösungen zu erarbeiten, die es möglich machen, die Polizeibegleitung, unter klar definierten Vorgaben, zukünftig durch eine Begleitung mit privaten Begleitfahrzeugen zu ersetzen.
Dafür erforderliche Auflagenkataloge, die detailliert die Umsetzung der Begleitung durch private Verwaltungshelfer beschreiben, werden derzeit durch die Polizeibehörden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Straßenverkehrsbehörden erarbeitet und von der NLStBV geprüft. Der Projektstart erfolgt nach Abschluss der Prüfung mit gesondertem Erlass.
Eines der laufenden Projekte ist die Durchführung von Transporten zwischen der Anschlussstelle Stotel (A 27) und dem Seehafen Brake ohne Polizeibegleitung. Als wesentliche Grundlage für die Transporte, die seit dem 01.04.2013 abgewickelt werden, dient der diesbezüglich erarbeitete Auflagenkatalog und Ablaufplan. An dessen Erstellung haben sowohl die zuständigen Stellen vor Ort (Landkreis Wesermarsch, PD Oldenburg /PI Cuxhaven-Wesermarsch /Polizeikommissariat Brake) als auch die obersten Landesbehörden (MI/MW) mitgewirkt. Das Projekt hat zunächst die widerrufliche Zustimmung bis zum 28.02.2014 erhalten. Die Evaluierung des Probebetriebs ist vorgesehen.
Ein weiteres Projekt nähert sich gerade dem Ende der Erprobungsphase. Dem Projekt zum Verzicht auf Polizeibegleitung bei Transporten von überlangen Rotorblättern der Fa. Enercon auf dem Streckenabschnitt vom Eurohafen Haren/Ems bis zur Bundesautobahn 31 (Anschlussstelle Haren) ist zunächst widerruflich bis zum 30.09.2013 zugestimmt worden. Der Transport der Rotorblätter wird seit dem 30.10.2012 ebenfalls nach einem speziellen Auflagenkatalog und Ablaufplan abgewickelt. Im Verlauf der Erprobungsphase hat es keine Meldungen über Probleme bei der Transportabwicklung gegeben.
Mit Blick auf die Fortführung bzw. Überführung in eine Dauerausnahme steht gegenwärtig die Evaluierung des Probebetriebs an.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Auf die einleitenden Ausführungen wird verwiesen.
Zu 2.:
Keine.
Zu 3:
Auf die einleitenden Ausführungen wird verwiesen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427