Logo MW Niedersachsen klar Logo

Steht die Landesregierung zur festen Elbquerung für die A 20?

Der Abgeordnete Kai Seefried (CDU) hatte gefragt:

Steht die Landesregierung zur festen Elbquerung für die A 20?

Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2013 haben die Koalitionäre angekündigt, „die Planung zur A 20 und zur A 39 mit eingeschränktem Mitteleinsatz“ weiterzuführen (Koalitionsvertrag SPD-Grüne, Seite 63).

Am 9. April 2013 veröffentlichte der schleswig-holsteinische Zeitungsverlag auf seiner Internetseite eine Stellungnahme des Verkehrsministers von Schleswig-Holstein, Herrn Reinhard Meyer, der Zweifel an der Tragfähigkeit des Mautmodells für den Elbtunnel zwischen Glückstadt und Drochtersen im Zuge der A 20 äußerte. Meyer kündigte an, mit seinem Ministerkollegen Olaf Lies einen Brief an den Bund zu schreiben, um eine Abkehr vom ÖPP-Modell zu erreichen.

Im Handelsblatt vom 22. April 2013 äußerte Minister Meyer unter der Überschrift „Wir müssen neu denken“ eine von seiner zuvor genannten Aussage abweichende Position. Er verwies auf das Beispiel Dänemark, wo sich der Staat zunächst Kapital am Geldmarkt geliehen und eigenhändig den Bau vergeben habe. Eine Refinanzierung erfolgte später über die Erhebung von Mauteinnahmen. Meyer warb für dieses sogenannte Staatsgarantiemodell am Beispiel der Elbquerung für die A 20. Er schloss auch nicht aus, dass eine Pkw-Maut in Zukunft Sinn machen könnte (Handelsblatt, 22. April 2013).

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Position vertritt die Landesregierung in Bezug auf die ÖPP-Realisierung des Elbtunnels zwischen Glückstadt und Drochtersen bzw. auf den Zeitplan der Realisierung sowie die privatwirtschaftliche Umsetzung?
  2. Wie bewertet die Landesregierung das im o. g. Artikel vorgestellte Konzept eines Staatsgarantiemodells?
  3. Verfolgt die Landesregierung parallel zur Realisierung des Elbtunnels zwischen Drochtersen und Glückstadt weitere Alternativplanungen einer Elbquerung?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Mobilität, Infrastruktur und Wirtschaftsentwicklung sind eng miteinander verzahnt. Dies gilt in besonderem Maße für ein Flächenland wie Niedersachsen. Eine funktionsfähige und zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur ist die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Mobilität. Die Landesregierung sieht es als ihre Aufgabe an, den verkehrspolitischen Rahmen dahingehend zu gestalten, dass alle Regionen optimale Bedingungen für wirtschaftliches Wachstum haben.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung die klare Vereinbarung getroffen, die Planungen zur A 20 fortzuführen.

Der Neubau der Küstenautobahn von Westerstede nach Drochtersen / Glückstadt ist ein wichtiges Infrastrukturvorhaben für Niedersachsen und die anderen norddeutschen Küstenländer. Die feste Elbquerung stellt dabei ein zentrales unverzichtbares Element mit wirtschaftlicher und verkehrlicher Schlüsselfunktion dar.

Mit der A 20 in Niedersachsen wird in der Weiterführung der A 20 entlang der Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie der geplanten Elbquerung bei Glückstadt eine durchgängige Fernstraßenverbindung vom Baltikum zu den westeuropäischen Staaten entstehen. Zudem wird der Ballungsraum Hamburg umfahren.

In strukturpolitischer Hinsicht ist die A 20 eines der zentralen Verkehrsprojekte in Norddeutschland mit europäischer Ausrichtung. Sie erfüllt den Grundgedanken des transeuropäischen Netzes, die Verbindung von Wirtschaftsregionen und die Erschließung strukturschwacher Gebiete bzw. Randgebiete zu erreichen.

Im September des vergangenen Jahres hatte das BMVBS den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen den Entwurf Eignungsabschätzung für das Projekt Elbquerung im Zuge der A 20 vorgestellt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung eines wirtschaftlich tragfähigen ÖPP-Projektes bei Berücksichtigung einer maximal fünfzigprozentigen Anschubfinanzierung grundsätzlich möglich und machbar ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Landesregierung steht der ÖPP-Beschaffungsvariante für die Elbquerung zwischen Glückstadt und Drochtersen skeptisch gegenüber. Ausgehend von den Annahmen und Wirkungen der Eignungsabschätzung bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit und Belastbarkeit. Eine abschließende Bewertung bleibt den weiteren Schritten des Nachweises der Wirtschaftlichkeit vorbehalten.

Zu 2.:
Das Staatsgarantiemodell ist zusätzlich zur traditionellen Haushaltsfinanzierung, Sonderfinanzierung und ÖPP eine weitere Finanzierungsvariante, die mit in die weiteren Betrachtungen einbezogen werden sollte.

Zu 3.:
Nein.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.05.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln