Logo MW Niedersachsen klar Logo

Straßenbegleitgrün

Die Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Carsten Höcher (CDU) hatten gefragt:

An vielen Straßen Niedersachsens waren in den vergangenen Monaten wieder Baum- und Strauchschnittarbeiten zu beobachten. Während an manchen Standorten nur Geäst und Strauchschnitt in Kleinmengen anfallen, so sind es in anderen Bereichen recht ansehnliche Mengen Holz und Astwerk.
Stellenweise wird Material gehäckselt und vor Ort belassen, andernorts wird es abgefahren.
In Ländern wie beispielsweise Österreich wird Baum- und Strauchschnitt systematisch gesammelt, abgefahren und verwertet.
In einigen Fällen werden die entsprechenden Arbeiten von Mitarbeitern der Straßenmeistereien wahrgenommen, in anderen werden private Firmen oder Landwirte eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wer ist an den Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen für die Pflege bzw. die Entfernung von Straßenbegleitgrün zuständig?
  2. In welchem Maße werden Privatunternehmen eingesetzt?
  3. In welchem Maße gibt es Kooperationen der zuständigen Behörden?
  4. Auf welcher Abrechungsgrundlage werden die entsprechenden Aufträge vergeben (Ausschreibung oder freie Vergabe, variable oder Festpreise)?
  5. Welche Verwendungsmöglichkeiten gibt es, welche werden realisiert?
  6. Welches sind die Kriterien für die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten?
  7. Wie - konkret - wird anfallendes Stamm-, Paletten- und Brennholz vermarktet?
  8. Werden Restholz oder Häckselgut gegebenenfalls noch auf Deponien entsorgt?
  9. Wird Häckselgut gegebenenfalls zur Abdeckung von Pflanzungen oder Beeten sowie zur natürlichen Befestigung von Wegen eingesetzt?
  10. Gibt es konkrete Projekte zur thermischen Verwertung von Stammholz, Astwerk und Häckselgut, beispielsweise in Heizkraftwerken?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namen der Landesregierung am 01.06.2010 wie folgt:

Zu 1.:
Für die Pflege und damit auch die ggf. notwendige Entfernung von Straßenbegleitgrün ist der jeweilige Träger der Straßenbaulast (§ 3 Bundesfernstraßengesetz bzw. § 9 Niedersächsisches Straßengesetz) zuständig. Das ist für die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) der Bund, der aber nach Art. 90 GG durch das jeweilige Bundesland vertreten wird (Auftragsverwaltung), für die Landesstraßen das Land Niedersachsen und für die Kreisstraßen der jeweilige Landkreis. Für 13 Landkreise in Niedersachen erfolgt die technische Verwaltung der Kreisstraßen, und damit auch die hier angesprochenen Tätigkeiten, durch das Land Niedersachen. Konkret werden diese Aufgaben von der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit ihren drei zentralen und 13 regionalen Geschäftsbereichen sowie deren 76 Autobahn- und Straßenmeistereien erfüllt.

Zu 2.:
Umfangreiche und planbare Leistungen in der Gehölzpflege werden im Regelfall an Privatunternehmen vergeben. Soweit aus Gründen der Verkehrssicherheit kurzfristig gehandelt werden muss, werden einzelne Leistungen auch durch Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung erbracht.

Zu 3.:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nimmt in 13 Landkreisen die technische Verwaltung der Kreisstraßen wahr (siehe Frage 1). In diesem Rahmen werden auch Betriebsdienstleistungen erbracht.
Darüber hinaus gibt es Kooperationen zwischen einigen Landkreisen und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter dem Stichwort „Wirtschaftlichkeit und größere Effizienz“. Die bestehenden Kooperationsvereinbarungen beinhalten derzeit überwiegend den Leistungsbereich "gemeinsame Durchführung des Winterdienstes", wobei auch in wenigen Einzelfällen in anderen Leistungsbereichen, wie z. B. der Grünpflege, zusammen gearbeitet wird.

Zu 4.:
Es gilt der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Mengenermittlung. Lediglich bei notwendigen Sofortmaßnahmen, die durch private Dritte erbracht werden, kann es vorkommen, dass von dem Grundsatz abgewichen wird. Die Vergabe erfolgt dann auf Grundlage kurzfristiger Preisanfragen.

Zu 5. - 7.:
Soweit im Rahmen der Eigenleistungserbringung durch die Autobahn- und Straßenmeistereien überhaupt verwertbares Stammholz gewonnen wird, wird dieses Verwertungsbetrieben, wie Sägereien oder Palettenherstellern, zum Kauf zu marktüblichen Preisen angeboten. Nicht verwertbares Stammholz wird öffentlich an private Interessenten im Rahmen von z. B. Versteigerungen oder Gebotsverfahren abgegeben. Erzielte Erlöse fließen den Haushalten der verschiedenen Baulastträger wieder zu. Strauch- und Astschnittmaterial wird entsprechend dem Merkblatt für den Straßenbetriebsdienst, Teil: Grünpflege – Ausgabe 2006 nach dem Minimalprinzip weiterverwertet. Dafür kommen das Belassen am oder in unmittelbarer Nähe zum Entstehungsort, das Häckseln und Verblasen am Entstehungsort, das Verladen und der Transport zu einer zentralen Weiterverwertung oder die Übergabe an Naturschutzverbände zur weiteren Verwendung (z. B. Benjeshecken) bis hin zur letzten Möglichkeit, die Entsorgung durch Deponierung, in Betracht. In jedem Fall sind hierbei Naturschutzbelange und eine wirtschaftliche Vorgehensweise zu vereinbaren.
Bei allen Leistungen der angesprochenen Grünpflege, die durch Dritte erledigt werden, gehen sämtliche gewonnenen Materialien in das Eigentum des Auftragnehmers über (ggf. mit in der Leistungsbeschreibung konkret benannten Verwertungsmöglichkeiten) und sind bei der Angebotspreisbildung zu berücksichtigen.
Auch hierbei werden die Naturschutzbelange unter Einhaltung der Vorgaben des angesprochenen Grünpflegemerkblattes und eine insgesamt wirtschaftliche Vorgehensweise vereinbart.

Zu 8.:
Eine Deponierung von Restholz und Häckselgut stellt, auch wenn das Merkblatt für Grünpflege dieses zulässt, lediglich die Letzte aller möglichen Verwertungsformen dar. Sie wird sowohl aus Gründen des Naturschutzes als auch aus Kostengründen möglichst vermieden.

Zu 9.:
Eine Verwendung von Häckselgut zur Abdeckung von Pflanzungen und Beeten durch den Straßenbetriebsdienst der Straßenbauverwaltung stellt eher die Ausnahme dar, da sich derart abzudeckende Flächen überwiegend Innerorts und in der Zuständigkeit der Kommunen befinden. Eine Befestigung von Wegen mit Häckselgut erfolgt nicht.

Zu 10.:
Aktuell befindet sich der Neubau des Stützpunktes Braunschweig-Hafen der Autobahnmeisterei Braunschweig in der Aufstellung der EW-Bau (Entwurfsunterlage-Bau), die nach ihrer Fertigstellung noch durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu genehmigen ist. Für diese Maßnahme werden zurzeit die Realisierungsmöglichkeiten für die thermische Verwertung von Stammholz, Astwerk und Häckselgut durch die planende Fachbehörde geprüft.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.06.2010
zuletzt aktualisiert am:
30.05.2012

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln