Twitternutzung der Staatssekretärin
Der Abgeordnete Rainer Fredermann (CDU) hatte gefragt:
Am 24. September 2013 twitterte die Staatssekretärin des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Daniela Behrens, aus der Sitzung des Koordinierungsausschusses von Bund und Ländern Ergebnisse der neuen Karte regionaler Fördergebiete für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die ab dem 1. Juli 2014 gelten soll. Unter dem Nutzernamen @Daniela_Behrens schrieb sie am 24. September 2013 u. a.: „Jetzt beim BMWi im GRW-Koordinierungsausschuss. Mittelverteilung für die neue EU-Förderperiode zwischen Ländern vereinbaren und entscheiden.“ Später folgten weitere Beiträge zum genauen Zuschnitt der Niedersächsischen GRW-Fördergebiete.
Eine detaillierte Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit einer Karte der niedersächsischen GRW-Fördergebiete 2014 bis 2020 folgte erst zwei Tage später am 26. September 2013.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung die Preisgabe dienstlicher Erkenntnisse aus dem internen GRW-Koordinierungsausschuss über den Twitter-Account von Frau Staatssekretärin Daniela Behrens am 24. September 2013?
- Warum wurde erst zwei Tage nach der Sitzung eine Pressemitteilung über die Ergebnisse der Ausschusssitzung und die Festlegung der GRW-Fördergebiete verfasst?
- Werden die Ausführungen von Frau Behrens auf der Plattform Twitter als „Privatmeinung“ gesehen?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Informationsplattformen im sog. Web 2.0 werden inzwischen von nahezu allen Politikerinnen und Politikern genutzt. Hierbei werden vielfach sowohl eher private als auch dienstliche Inhalte vermittelt. In den fraglichen Tweets werden zwar dienstlich gewonnene Inhalte thematisiert, nicht aber Dienstgeheimnisse. Die besagten Inhalte waren ohnehin auch zur Veröffentlichung in einer Presseinformation vorgesehen. Insofern bestehen gegen die Tweets keinerlei Einwände.
Zu 2.:
Die Fakten zu dieser recht ausführlichen Pressemitteilung aufzubereiten hat eine gewisse Zeit gedauert. Im Übrigen gab es keine Eilbedürftigkeit.
Zu 3.:
Ja.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427