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Umsetzung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.09.2013 - TOP 34. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP)


Die Abgeordneten Christian Dürr, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP) hatten gefragt:

Der am 1. Juli 2012 in Kraft getretene Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV) sieht eine Zulassung privater und staatlicher Anbieter zum Sportwettenmarkt für sieben Jahre vor. Für diesen Zeitraum sollen 20 Konzessionen vergeben werden. Für die Entscheidung über die Vergabe ist das Glücksspielkollegium zuständig, das mit Verwaltungsvertretern aller Bundesländer besetzt ist. Die nächste Sitzung des Glücksspielkollegiums findet am 26. und 27. September statt.

Über ein Jahr nach Inkrafttreten des Vertrages sind keine Konzessionen vergeben. Zudem häufen sich in der Presse Berichte über Probleme bei der Umsetzung des Staatsvertrages durch die Verwaltung (siehe Bericht „Kasachisches Glück“ im SPIEGEL 35/2013). Laut Tagesordnung der Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 12. und 13. September wird eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages beraten.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Ist bei der nächsten Sitzung des Glücksspielkollegiums mit einer Entscheidung über die Vergabe der Sportwettkonzessionen zu rechnen, und werden alle 20 Konzessionen gleichzeitig vergeben?
  2. Falls nein, wann kann mit einer Vergabe der Konzessionen gerechnet werden, und ist ein zweistufiges Vergabeverfahren vorgesehen?
  3. Was ist das Ergebnis der Beratungen der Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien bezüglich des Tagesordnungspunktes 3 „Zukunftsperspektiven Lotteriemonopol, Novellierung Glücksspielstaatsvertrag“?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Das Sportwettkonzessionsverfahren wurde mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) zum 1. Juli 2012 mit dem Aufruf zur Bewerbung im Amtsblatt der EU am 8. August 2012 gestartet. Aktuell prüft das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS) – als zuständige Behörde im sogenannten ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a GlüStV – die Antragsunterlagen der Antragsteller in der 2. Stufe des Sportwettkonzessionsverfahrens und bereitet die Konzessionsbescheide bzw. Ablehnungsbescheide (für diejenigen, die nach Antragsprüfung keine Konzession erhalten sollen) vor. Nach Abschluss dieser Vorprüfung und der vorbereitenden Auswertung wird das Glücksspielkollegium als zuständiges Gremium mit der abschließenden Entscheidung befasst. Dessen Beschlüsse sind nach § 9a Abs. 8 Satz 4 GlüStV bindend.

Alle Antragsteller, die in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden, erhalten eine Vorabinformation, aus der die für sie maßgeblichen Gründe hervorgehen, sowie die Information darüber, an welche Antragsteller eine Konzession erteilt werden soll. Das HMdIuS hat sich zu einer Stillhaltefrist von 15 Tagen verpflichtet, innerhalb derer die abschlägig informierten Antragsteller die Möglichkeit haben, Rechtsmittel im vorläufigen Rechtsschutz einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist beabsichtigt, die Konzessionen zu erteilen.

Die ursprünglich für den 26. und 27. September 2013 vorgesehene Information des Glücksspielkollegiums über den Sachstand im Konzessionsverfahren ist bereits bei einer Sitzung des Kollegiums am 16. September 2013 am Rande der Jahrestagung der Glücksspielreferenten erfolgt. Terminiert ist zudem eine Sitzung des Glücksspielkollegiums am 6. und 7. November 2013. Soweit nach dem Fortgang der Prüfung durch das HMdIuS angebracht, wird – unter Einhaltung der Vorgaben aus der Geschäfts- und Verfahrensordnung des Glücksspielkollegiums – noch zu einer weiteren Sitzung vor diesem Zeitpunkt eingeladen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Glücksspielkollegiums steht noch nicht fest.

41 Antragsteller haben bis zum 21. Januar 2013 fristgerecht einen Antrag für die 2. Stufe des Konzessionsverfahrens eingereicht. Von diesen 41 Antragstellern sind bislang 14 zur Konsultationsphase eingeladen worden. Insbesondere angesichts der anhängigen Gerichtsverfahren und der noch laufenden Prüfung und Auswertung der Antragsunterlagen ist derzeit nicht absehbar, ob alle 20 Konzessionen gleichzeitig vergeben werden.

Zu 2.:
Da die Erteilung der Konzessionen maßgeblich von der Entwicklung der bereits anhängigen sowie zu erwartender künftiger Verwaltungsstreitverfahren abhängig ist, ist eine Aussage darüber, wann mit einer Vergabe der Konzessionen gerechnet werden kann, derzeit nicht möglich.

Bereits in der am 8. August 2012 im Supplement des Amtsblatts der EU veröffentlichten Auftragsbekanntmachung wurde unter VI.3) erklärt: „Sollten im Rahmen dieses Konzessionsverfahrens weniger als 20 Konzessionen erteilt werden können, so wird das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zu gegebener Zeit auf seiner Internetseite mitteilen, ob und ggf. in welchem Verfahren weitere Konzessionen erteilt werden.“ An einem solchen zweiten Verfahren würden alle Bewerber beteiligt werden, die im ersten Verfahren zur zweiten Stufe des Konzessionserteilungsverfahrens zugelassen worden sind. Erneut würden für alle Antragsteller in gleicher Weise gültige Fristen gesetzt. Die Durchführung des zweiten Verfahrens würde analog zur zweiten Stufe des ersten Verfahrens erfolgen.

Zu 3.:
Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien haben den unter Federführung des Landes Sachsen-Anhalt erstellten Bericht zum für die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages erforderlichen Gutachten zur Kenntnis genommen. Sie haben das künftige Vorsitzland Baden-Württemberg damit beauftragt, eine Studie zur Entwicklung der legalen Glücksspielmärkte in ausgesuchten Ländern seit dem Jahr 2007 in Auftrag zu geben. Die Kosten des Gutachtens werden unter den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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