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Unterstützung des kommunalen Straßenbauvorhabens Brücke am Tiedexer Tor in Einbeck

Der Abgeordnete Christian Grascha (FDP) hatte gefragt:

Im Rahmen der Straßenbauoffensive 2012 wurden im Januar des letzten Jahres 102 neue kommunale Straßenbauvorhaben durch die damalige Landesregierung mit rund 24 Mio. Euro gefördert. Im Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde u. a. der Ausbau der Brücke am Tiedexer Tor in der Stadt Einbeck gefördert. Der Auftragswert der Baumaßnahme liegt bei 693 000 Euro, die zuwendungsfähigen Kosten bei 587 000 Euro. Die Fördersumme beträgt 352 000 Euro. Durch Änderungen der Marktlage seien die Kosten etwa 50 000 Euro höher als ursprünglich geplant.

Ein Beginn der Baumaßnahme war bislang nicht möglich. Die Stadt Einbeck gab an, dass der Förderungsbescheid des Landes erst am 12. Februar 2013 zugesandt wurde. Aufgrund dieser verspäteten Zusendung, kombiniert mit witterungsbedingten Schwierigkeiten, ist mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme erst im Herbst 2013 zu rechnen. Die Brücke ist bereits im Sommer 2012 für den Verkehr gesperrt worden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wann hat die Stadt eine Förderzusage erhalten?
  2. Warum wurde der Förderbescheid erst am 12. Februar 2013 zugestellt?
  3. Sind in dem Antrag die Mehrkosten berücksichtigt, wenn nein, wären diese förderfähig gewesen?

Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 25.04.2013 wie folgt:

Die Stadt Einbeck plant die Erneuerung der Straßenüberführung über das ‚Krumme Wasser’ am Tiedexer Tor in Einbeck unter Einbeziehung von Fördermitteln nach dem Entflechtungsgesetz(EntflechtG). Dazu wurde das Vorhaben im Jahre 2011 von der Stadt für das Mehrjahresprogramm zur Förderung mit EntflechtG-Mitteln angemeldet und vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit vorgesehenem Bau-/Förderbeginn in 2012 aufgenommen.

Nachdem das Vorhaben im Januar 2012 in das Jahresbauprogramm aufgenommen worden war, stellte die Stadt im März 2012 beim Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) den Antrag auf Förderung. Auf diesen erhielt sie im Mai 2012 den ersten Bewilligungsbescheid von der NLStBV. Im September stellte die Stadt einen Erhöhungsantrag. Aus von der Stadt Einbeck zu vertretenden Gründen kam es im Jahre 2012 dann aber nicht mehr zum Baubeginn.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Stadt Einbeck hat den ersten Zuwendungsbescheid am 15.05.2012 erhalten.

Zu 2.:
Bei dem Förderbescheid vom 12.02.2013 handelt es sich um einen Fortsetzungsbescheid für das Jahr 2013.

Zu 3.:
Die Mehrkosten sind in dem Antrag berücksichtigt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.06.2013
zuletzt aktualisiert am:
27.09.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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