VW-Krise: Wie viele „recall letters“ (Rückrufe) gab es bei VW of America, Inc.?
Plenum 15. Oktober 2015 - Mündliche Anfragen
Abgeordnete Gabriela König, Jörg Bode, Dr. Marco Genthe und Christian Dürr (FDP)
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die VW-Krise 2015 hat ihren Ausgang in den USA genommen. In den Jahren 2014 und 2015 gab es Kommunikation zwischen VW und den zuständigen Umweltbehörden bezüglich Emissionsabweichungen bei Dieselaggregaten von VW- und Audi-Kraftfahrzeugen. VW reagierte im Herbst 2014 mit dem Angebot, eine Rückrufaktion für betroffene VW- und Audi-Fahrzeuge durchzuführen. Daraufhin wurden die betroffenen Fahrzeughalter angeschrieben.
Die Medien, z. B. Handelsblatt (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/volkswagen-und-dieselgate-bei-vw-hat-die-interne-kontrolle-erneut-versagt/12374666.html), zweifeln an der These, dass es sich um das Werk Einzelner handelt, und die Öffentlichkeit wundert sich, dass das Compliance-System des Weltkonzerns VW wiederholt versagt.
1. Welche Rückrufaktionen gab es bei VW in den USA im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 22. September 2015?
VW hat auf Nachfrage der Landesregierung wegen der Presseberichterstattung zu einer Rückrufaktion im Dezember 2014 mitgeteilt, eine solche freiwillige Rückrufaktion habe wegen Problemen mit den Dieselpartikelfiltern und auch wegen Off-Cycle-Emissionen stattgefunden. Die Umsetzungsquote habe bei etwa 80 % gelegen. Betroffen gewesen seien ca. 500.000 Fahrzeuge. Die Landesregierung hat aus allgemein zugänglichen Quellen ermittelt, dass es weitere Rückrufaktionen im fraglichen Zeitraum gegeben hat, jedoch keine zum Thema Emissionsabweichung.
2. Welche Gründe für die jeweiligen Rückrufaktionen wurden gegenüber den Kunden und der Öffentlichkeit angeführt, und entsprachen diese Gründe den wahren Tatsachen der jeweiligen Rückrufaktionen?
Zu den Gründen wird auf 1. verwiesen. Abweichende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Falls es hier zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein sollte, wird davon ausgegangen, dass diese im Rahmen der eingeleiteten Untersuchung (External Investigation) und im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen aufgedeckt werden.
3. Wann und auf welche Art und Weise wurden diese Rückrufaktionen gegenüber dem VW-Aufsichtsrat angesprochen und erläutert?
Diese Rückrufaktion wurde im Aufsichtsrat nicht thematisiert.