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Was tut die Landesregierung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken?

Plenum 22. Januar 2016 - Mündliche Anfragen - Frage 23


Abgeordneter Rudolf Götz (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Juni 2013 die obersten Straßenbaubehörden der Länder auf das „Merkblatt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken“ und auf die Notwendigkeit des Einsatzes von Fahrzeug-Rückhaltesystemen mit Unterfahrschutz unter bestimmten Voraussetzungen hingewiesen.

Den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen hat der Bund in den „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009)“ geregelt. Die RPS 2009 ist bei Neu-, Um- und Ausbauvorhaben an Bundesfernstraßen verbindlich anzuwenden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Vorausgeschickt werden muss, dass Niedersachsen bei den Motorradunfällen sich im mittleren Bereich der Bundesländer befindet. Das heißt, dass die Bemühungen der Landesregierung mit ihren Partnern Früchte tragen.

In der Anfrage wird auf das Schreiben des Bundes vom 03.06.2013, Verkehrssicherheit auf Bundesfernstraßen – Motorradsicherheit verwiesen. Darin ist die Bedeutung des sog. Unterfahrschutzes für die Sicherheit der Motorradfahrer hervorgehoben, um im Falle eines Sturzes das Durchrutschen und den Anprall an scharfkantige Stahlteile der Rückhaltesysteme zu verhindern. Empfohlen ist die Nachrüstung vorhandener Schutzeinrichtungen auf Strecken mit einer überdurchschnittlich hohen Belastung von Motorrädern und /oder einem auffälligen Unfallgeschehen. Insofern sind die Unfalldaten die unverzichtbare Grundlage für eine sachgerechte Beurteilung der Verkehrs-und Unfalllage. Auf dieser Grundlage werden in Niedersachsen Entscheidungen über die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Schutz von Motorradfahrern im Rahmen der Unfallkommissionen getroffen.

1. Welchen Stellenwert hat das Thema Motorradsicherheit für die Landesregierung (bitte gegebenenfalls die seit 2013 eingeleiteten Maßnahmen aufführen)?

Das Thema Motorradsicherheit hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Aufgrund des bauartbedingt-eingeschränkten Schutzraumes und ihres mitunter gezeigten erhöhten Risikoverhaltens im Straßenverkehr werden motorisierte Zweiradfahrerinnen und -fahrer grundsätzlich einer Risikogruppe zugeordnet, bei der im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit ein besonderer Fokus liegt. Dazu sind ebenso die Maßnahmen der Unfallkommissionen in Niedersachsen zu zählen, die stets die für Motorradfahrer verkehrsunfallträchtigen Straßen (Regionen) identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten.

2. Wurden in Niedersachsen entsprechend den Empfehlungen des Bundes Regelungen zur Anwendung der RPS 2009 auf Landes- oder kommunalen Straßen getroffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Die RPS 2009 wurde in Niedersachsen auch für Landesstraßen entsprechend den Regelungen des Bundes, Allgemeines Rundschreiben Nr. 28/2010, eingeführt und werden seitdem auf dieser Grundlage angewendet. Für Kreisstraßen entscheiden die kommunalen Baulastträger in eigener Zuständigkeit. Soll ein kommunales Vorhaben auf Grundlage des NGVFG gefördert werden, ist der aktuelle Stand der Technik als Fördervoraussetzung zugrunde zu legen.

3. Gibt es spezifische Maßnahmen zur Identifizierung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten an bekannten Motorradstrecken in Niedersachsen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Ja - im Rahmen der zwischen den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen vereinbarten Kooperation „Sicher durch den Harz“ werden seit 2008 die Probleme des ständig steigenden Motorradverkehrs im Harz gemeinsam angegangen. Hauptzielrichtung ist dabei die Senkung der Unfallzahlen unter Beteiligung von Motorradfahrern.

Seit der ersten Veranstaltung am 26. April 2009 auf dem Großparkplatz Torfhaus, als die Polizei Niedersachsen erster Gastgeber unter der Federführung der Polizeiinspektion Goslar war, fand die jeweilige Jahrsauftaktveranstaltung abwechselnd in den drei für die Regionen Harz und Kyffhäuser zuständigen Länderpolizeien Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen statt. In diesem Projekt arbeitet die Polizei der Bundesländer Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gemeinsam mit den zuständigen Landes- und Ortsverkehrswachten sowie zahlreichen Netzwerkpartnern an dem Ziel, die Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Motorradfahrern und deren oft dramatische Folgen im Harz und Kyffhäuser zu senken. Diese Aktion stellt sich dabei als ein eng verzahntes Projekt mit einem präventiven und repressiven Anteil dar, welche in enger Abstimmung zwischen den Kooperationspartnern in der Motorradsaison im Harz kontinuierlich durchgeführt wird. Zu Beginn der Motorradsaison wird als deutlich erkennbarer Start der Kradaktion von einem der Kooperationspartnern eine gemeinsame Auftaktveranstaltung geplant und durchgeführt.

Die regionalen Verkehrswachten unterstützen die Auftaktveranstaltungen mit Präventionsaktionen, Infoständen und Vorführungen. Die Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. finanziert die mit dem MW und MI abgestimmte Plakataktion. An 16 Standorten – gewählt wurden die am stärksten frequentierten Zubringer in den Harz – stehen 32 großflächige Plakate. Die Plakatmotive sollen neben vielfältigen anderen präventiven und repressiven Aktionen rund um das Motorradfahren dazu beitragen, dass die Motorradfahrer immer wieder an eine verantwortungsvolle Fahrweise erinnert werden.

Weitere Partner sind die jeweiligen Landkreise.

Als weiteres Beispiel dienen die Maßnahmen an einigen Strecken im Gebiet des Sollings: Plakataktionen, Geschwindigkeitsreduzierungen und Verkehrssicherheitstage.

Nachstehend sind beispielhaft einige Strecken genannten, wo Schutzplankensysteme mit Unterfahrschutz ausgerüstet sind; zusätzlich wurden teilweise auch verkehrsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Schwerpunkte liegen im Harz und im Solling:

Im Bereich Harz:

B 4 unterhalb Torfhaus 1 Bereich, ca. 300m

B 4 von der Einmündung der B242 - Hohegeiß (Kesselberg), 4 Bereiche, ca. 1800 m u. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h für Motorräder, Geschwindigkeitsüberwachung

B 241 Goslar - Kreuzeck CLZ, 4 Bereiche, ca. 1600 m

B 241 Goslar Kreuzeck - CLZ, 2 Bereiche, ca. 128 m

B 242 CLZ - K37, 3 Bereiche, ca. 320 m

B 242 CLZ K37 - Bad Grund, 1 Bereich, ca. 160 m

B 498 Oker - Altenau, 4 Bereiche, ca. 240 m

B 498 Altenau - B 242, 3 Bereiche, ca. 124 m, Geschwindigkeit generell auf 60 km/h begrenzt, Geschwindigkeitsüberwachung

L 504 v. B4 - Altenau, 5 Bereiche, ca. 1400 m

L 600 Braunlage - Zorge, 2 Bereiche, ca. 200 m

L 519 v. B242 - Sankt Andreasberg 4 Bereiche, ca. 600 m

L 519 Sankt Andreasberg - B27, 2 Bereiche, ca. 400 m

L 521 Sankt Andreasberg - Herzberg, 1 Bereich, ca. 60 m

K 35 Lautental - Wolfshagen, 2 Bereiche, ca. 220 m, des Weiteren wurden in diesen Bereichen die Kurven mit VZ 625 verdeutlicht

Im Bereich Weserbergland (L 426, L 30) und Solling (L 484, L 549, B 241):

  • B 241, insgesamt ca. 900 m
  • L 426, ca. 200 m
  • L 430, ca. 200 m
  • L 484, ca. 500 m
  • L 549, ca. 1300 m
  • L 580 zwischen Bodenwerder und Golmbach, ca. 600 m
  • K 61 (Deister), ca. 200 m

Eine weitere, pilothafte Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Motorradfahrer gibt es im Raum Osnabrück. Dort wurde eine Strecke mit Rüttelstreifen ausgestattet.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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