Welche Amtssprache in niedersächsischen Häfen bevorzugt die Landesregierung?
Plenum 17. Dezember 2015 - Mündliche Anfragen - Frage 58
Abgeordnete Christian Dürr, Hillgriet Eilers und Jörg Bode (FDP)
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Ein Gutachten des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2008 hat den Wechsel zwischen der ersten und der zweiten amtlichen Verkehrssprache von Deutsch auf Englisch empfohlen. Das Bundesverkehrsministerium schließt derzeit aber die Umsetzung dieser Empfehlung aus. Anders die rot-grüne Regierungskoalition in der Hamburger Bürgerschaft: SPD und GRÜNE in Hamburg haben in der Drucksache 21/2055 „Hamburgs Tor zur Welt - Verwendung der englischen Sprache im Hamburger Hafen“ einen Antrag in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht. In diesem Antrag wird ausgeführt, dass derzeit die Reviersprache im Hafen Deutsch ist und eine Meldepflicht in deutscher Sprache besteht. Des Weiteren wird aber auch ausgeführt, dass viele Meldungen, Anweisungen, Warnungen und Informationen in deutscher und in englischer Sprache erfolgen.
Neben den internationalen Seeschiffen verkehren im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) auch Binnenschiffe, Yachten und Kleinfahrzeuge. Die Schiffsführer dieser gleichberechtigten Fahrzeuge sind nicht verpflichtet, die englische Sprache ausreichend zu beherrschen. Für viele Bereiche der deutschen Seeschifffahrtsstraßen stehen See- und Hafenlotsen zur Verfügung, und in Teilbereichen gibt es eine Lotsenannahmepflicht. Lotsen vermitteln häufig in der Kommunikation zwischen deutschen Ämtern und den internationalen Seeschiffen.
Vorbemerkung der Landesregierung
Dem Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur liegt seit 2008 das Gutachten zum Thema „Englisch als erste Reviersprache“ vor. Die Empfehlungen des Gutachtens, wonach die Sprachreihenfolge nach § 3 Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) getauscht werden soll, werden in der Schifffahrtsöffentlichkeit kontrovers diskutiert. Während sich die Reederschaft in weiten Teilen für eine Umkehrung der Sprachreihenfolge ausgesprochen hat, sind Seeleute-/Seelotsvertreter sowie Vertreter der Seefischer vehement dagegen.
Da seit der Vorlage des Gutachtens mehr als sieben Jahre vergangen sind, prüft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ( BMVI ) derzeit eine Aktualisierung des Gutachtens, um auch die Entwicklungen in der dynamischen maritimen Wirtschaft der letzten Jahre mit zu berücksichtigen.
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Unterstützt die rot-grüne Landesregierung das Ansinnen, wie es im Antrag in der Drucksache 21/2055 von SPD und GRÜNE in der Hamburger Bürgerschaft zum Ausdruck gebracht wird?
Für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt in den deutschen Revieren ist der Bund zuständig. Die Landesregierung wird ihr zukünftiges Handeln deshalb davon abhängig machen, ob BMVI ein neues Gutachten in Auftrag gibt bzw. von den dadurch gewonnenen Erkenntnissen.
2. Was spricht aus Sicht der Landesregierung für und was spricht gegen eine Änderung der Reihenfolge der Amtssprachen von Deutsch auf Englisch, wie es derzeit im § 3 Abs. 1 der SeeSchStrO geregelt ist?
Grundsätzlich muss zwischen Bordsprache (Verantwortung der Reederei im Rahmen des Sicherheitsmanagements) und der Sprachreihenfolge im deutschen Revier unterschieden werden. Die weiteren Ausführungen beziehen sich auf die Sprachreihenfolge im deutschen Revier. Ein grundsätzlicher Wechsel der bisherigen Sprachreihenfolge, wie im Gutachten aus 2008 empfohlen, hätte Folgen für 80 Prozent der im Revier stattfindenden Kommunikation, insbesondere der kleineren regionalen und nationalen Schifffahrt und bei dem Personal der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
Auch wenn die Verwendung der englischen Sprache als Reviersprache die Kommunikation zwischen der internationalen Schifffahrt und den Verkehrszentralen an Land im Hinblick auf Routinemeldungen der Schiffsführung grundsätzlich weiter unterstützen könnte, ist anzumerken, dass Verkehrsinformationen und –unterstützungen auch bereits jetzt auf Anforderung in englischer Sprache gegeben werden können.
Die derzeit geltende Rechtslage bietet damit die Gewähr, dass Verkehrsinformationen und –unterstützungen den Adressaten in verständlicher Sprache erreichen
3. Kann die Einführung der englischen Sprache als erste Amtssprache in den niedersächsischen Häfen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen?
Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegen der Landesregierung dazu keine Informationen vor.