Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft des niedersächsischen Schiffbaus?
Der Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing (CDU) hatte gefragt:
Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. Mai 2013 haben in den vergangenen fünf Jahren allein in Deutschland acht Werften und eine Reihe von Zuliefererbetrieben Insolvenz angemeldet. Dazu gehörten prominente Fälle wie die P+S-Werften und die J. J. Sietas KG, aber auch weniger öffentlich bekannte Betriebe wie die Nessewerft in Niedersachsen und die Lindenau GmbH in Kiel.
Vor dem Hintergrund des Rückzugs vieler großer Bankhäuser aus dem Schiffsfinanzierungsmarkt wird es laut dem genannten Artikel für Hersteller wie etwa die Meyer Werft in Papenburg oder Blohm + Voss Shipyards in Hamburg schwerer, trotz Spezialisierung an internationale Aufträge zu gelangen. Aktuelle Pläne der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern sehen vor, den Werften nicht mehr wie bisher mit Landesbürgschaften unter die Arme zu greifen. Dies hat vor Ort bereits für Kritik der Schiffbauindustrie gesorgt.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung die Situation der niedersächsischen Schiffbaubetriebe vor dem Hintergrund aktueller Marktentwicklungen?
- Wird die Landesregierung in Krisenfällen Landesbürgschaften entsprechend der bisherigen Praxis zur Verfügung stellen?
- Welche zusätzlichen Schiffbaubeihilfen stehen vonseiten des Bundes zur Verfügung, um die Branche zu unterstützen?
Es ist unbestritten, dass sich der Schiffbaumarkt in einer schwierigen Phase befindet. Der Grund hierfür ist im Wesentlichen die wachsende Konkurrenz in Asien. Deutsche Werften können schon seit Jahren im Standartschiffbau nicht mit den Angeboten aus Fernost konkurrieren. Die Finanzkrise hat die Schwierigkeiten zusätzlich verschärft, weil sich viele Banken aus der Schiffsfinanzierung zurückgezogen haben. Der Schlüssel, um der weltweiten Werftenkrise zu entgehen, liegt im Spezialschiffbau und im Bau Werft-affiner High-Tech-Anlagen mit hohem Innovationsbedarf. Bessere, effizientere und umweltfreundlichere Technik rechtfertigt bei Schiffen und High-Tech-Produkten höhere Preise und kann der Billig-Konkurrenz aus Asien trotzen. Ein Teil der Niedersächsischen Werften sind in den Bereichen Megayacht-, Rettungsboots- und Kreuzfahrtschiffbau sehr gut aufgestellt. Weitere niedersächsische Werften befinden sich in einem Umstrukturierungsprozess und bieten neben Schiffreparaturen auch Leistungen im Bereich der Meerestechnik an.
Die Schiffbauindustrie in Mecklenburg-Vorpommern ist von der Krise besonders betroffen. Nach unseren Erkenntnissen wird das Land aber nach wie vor betroffene Werften mit Landesbürgschaften unterstützen. Der hierfür vorgesehene Rahmen soll jedoch auf eine Obergrenze von 200 Mio. EURO begrenzt werden. Sollte es dadurch zu Unterdeckungen bei der Finanzierung von Werftaufträgen für Offshore-Windanlagen kommen, beabsichtigt die Landesregierung eine Unterstützung vom Bund einzufordern.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die niedersächsischen Schiffbaubetriebe arbeiten bereits heute zu einem großen Teil in Spezialsegmenten und verfügen hier über erhebliche Kompetenzen, die einige Werften zu Weltmarktführern macht. Weitere niedersächsische Werften erschließen sich im Bereich der Meerestechnik einen zusätzlichen Markt. Auch für die Niedersächsischen Werften steht hierbei das Marktsegment Offshore Wind an erster Stelle.
Zu 2.:
Die Landesregierung unterstützt niedersächsische Unternehmen unabhängig von Branche und Größe, wenn die Prüfung im Einzelfall ergibt, dass die Übernahme einer Bürgschaft mit dem geltenden Regelwerk vereinbar, d.h. insbesondere wirtschaftlich vertretbar, beihilferechtlich zulässig und volkswirtschaftlich förderungswürdig ist. Sie ist dabei nicht auf die Intervention in Krisenfällen beschränkt. Sie engagiert sich genauso bei der Wachstumsfinanzierung und der Begleitung innovativer Vorhaben.
Zu 3.:
Der Bund hat das Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ aufgelegt, das auf den EU-Rahmenbestimmungen für den Schiffbau basiert und derzeit bis Ende 2013 möglich ist – eine Verlängerung ist beabsichtigt. Bund und Länder finanzieren die Innovationsförderung gemeinsam. Bei jedem Projekt werden die Mittel jeweils hälftig getragen. Die Landesregierung hat das Programm in der Vergangenheit unterstützt und beabsichtigt auch in Zukunft Mittel für die Kofinanzierung bereitzustellen. Je nach Umweltrelevanz des beantragten Projektes kann die Förderung 20% bis 30% betragen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.06.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427