Wie geht es weiter mit dem Förderprogramm IWiN in der regionalen Anlaufstelle der IHK Stade?
Die Abgeordneten Maaret Westphely und Elke Twesten (GRÜNE) hatten gefragt:
Mit dem Programm „IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu wurde der Förderzeitraum für die Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Bei dieser letzten Programmverlängerung (1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2014) haben dreizehn der insgesamt 14 Regionalen Anlaufstellen (RAS) einen Verlängerungsantrag gestellt, nur die IHK Stade nicht.
In der Folge werden Betriebe, die Mitglied der IHK Stade sind, und Freiberufler, die im Zeitraum 2010 bis 2013 dort einmal einen Förderantrag gestellt haben, nun nicht mehr betreut und können keine Anträge auf Förderung ihrer Weiterbildung stellen. Dies stellt eine erhebliche Benachteiligung dieser Antragsteller dar: Die Förderquote beträgt bis zu 90 % der Lehrgangsgebühren bei einer maximalen Förderung von 10 000 Euro pro Kalenderjahr.
Wir fragen die Landesregierung:
- Seit wann ist der Landesregierung diese Lücke in der Beratungsarbeit für IWiN bekannt?
- Was tut die Landesregierung, um aktuell und zukünftig die Durchführung des Förderprogramms im Zuständigkeitsbereich der IHK Stade zu gewährleisten?
- Welche Alternativen gibt es für die betroffenen Betriebe, wenn sich die IHK nicht zu einer Weiterberatung entschließt?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Im Zuge des demographischen Wandels und des bevorstehenden Ausscheidens geburtenstarker Jahrgänge aus dem Beschäftigungsleben wird der Bedarf niedersächsischer Unternehmen nach qualifizierten Fachkräften künftig weiter wachsen.
Neben anderen Handlungsfeldern der Fachkräftesicherung kommt der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter daher schon heute eine besondere Bedeutung zu.
Zur Unterstützung von Unternehmen und Beschäftigten bei der beruflichen Weiterbildung stehen in Niedersachsen daher verschiedene Förderprogramme bereit. Eines davon ist das Programm „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)“.
Mit IWiN unterstützt das Land kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Weiterbildung betrieblich Beschäftigter. Das Programm IWiN wird durchgeführt als Projektförderung für derzeit 14 Regionale Anlaufstellen (RAS). Die RAS leisten im Rahmen ihrer Projektarbeit kostenlose Weiterbildungsberatungen für KMU und leiten an diese auf Antrag Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung weiter.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade war im Rahmen des Programms IWiN seit Januar 2008 Trägerin einer Regionalen Anlaufstelle und hat gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Januar 2013 abschließend bekannt gegeben, ihre Projektträgerschaft nicht über den 30.06.2013 zu verlängern.
Zu 2. und 3.:
Nach Vorliegen der von der IHK Stade getroffenen Entscheidung, ihr Projekt einer Regionalen IWiN-Anlaufstelle zu beenden, hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unverzüglich Bemühungen ergriffen, eine geeignete Einrichtung in der Region dafür zu gewinnen, das bislang von der IHK Stade getragene Projekt künftig weiterzuführen. Zielsetzung ist es, die IWIN-Förderung in der Region auch für IHK-Betriebe weiter zu ermöglichen. Die diesbezüglichen Abstimmungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.04.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427