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Wildbrücke am Harzhorn

Die Abgeordneten Hermann Grupe und Christian Grascha (FDP) hatten gefragt:

Anlässlich der Landesausstellung „Römer in Niedersachsen“, die am 1. September dieses Jahres in Braunschweig eröffnet wird, soll am Harzhorn bei Kalefeld ein Informationspunkt errichtet werden, der auf das Schlachtfeld am Harzhorn hinweisen soll, wo in der ersten Hälfte des 3. Jahrhunderts nach Christi Geburt ein Gefecht zwischen Römern und Germanen stattgefunden haben soll.

Die Errichtung dieses Infopunktes kollidiert Presseberichten zufolge mit der Errichtung einer Wildbrücke über die A 7. Da diese Brücke eingegrünt sein muss, um den Tieren Deckung zu gewährleisten, lässt sie sich nicht mit dem Konzept des Infopunktes vereinbaren, welches auf Sichtbarkeit von der Autobahn her angelegt ist. Zudem könnten sich die Tiere durch die Besucher gestört fühlen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viel soll die Errichtung der neuen Wildbrücke an der A 7 am Harzhorn kosten, und wie wird der Bau finanziert?
  2. Wie weit sind die Gespräche der Landesregierung mit dem Landkreis über eine Kompromisslösung, und wäre bei einer Neuplanung des Infopunkts mit weiteren Kosten zu rechnen (falls ja, in welcher Höhe)?
  3. Welche Alternativen für den Schutz der Tiere gäbe es statt der geplanten Wildbrücke?


Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die A 7 quert im Abschnitt Seesen - Echte einen bundesweit bedeutsamen Wildtierkorridor, der die Lebensräume im Harz mit dem Solling verbindet. Im Bundesprogramm Wiedervernetzung ist dieser Bereich einer von 12 Abschnitten, für die in Niedersachsen aus bundesweiter Sicht vorrangig Wiedervernetzungsmaßnahmen umzusetzen sind.

In dem Forschungsprojekt des Bundesamtes für Naturschutz wird diesem Abschnitt zusammen mit drei weiteren Bereichen in Niedersachsen sogar die höchste Priorität für Wiedervernetzungsmaßnahmen attestiert.

Mit dem in diesem Bereich geplanten sechsstreifigen Ausbau der A 7 geht eine zusätzliche Barrierewirkung einher, zudem sind im Rahmen der Eingriffsregelung Vermeidungsmaßen erforderlich, um die Auswirkungen des Ausbauvorhabens zu minimieren. Die geplante Grünbrücke im Bereich des Harzhornes erfüllt sowohl die vorhabensspezifischen Anforderungen, als auch die Ziele des Bundesprogramms Wiedervernetzung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Kosten der Grünbrücke über die A 7 und parallel verlaufenden B 248 sind auf 5,4 Mio. € zuzüglich MWSt. veranschlagt. Der Bau wird aus dem Straßenbauhaushalt des Bundes finanziert.

Zu 2.:
Zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und dem Landkreis Northeim besteht inzwischen Einvernehmen über den Standort (Verschiebung um ca. 250 m) des Infopunktes. Eine Neuplanung ist nicht erforderlich.

Zu 3.:
Alternativen zur geplanten Wildbrücke bestehen nicht.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.06.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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