Landesförderrichtline „Strukturhilfen Helmstedt“
Für den Landkreis Helmstedt – ehemaliges Braunkohlerevier – stehen Bundesmittel nach dem InvKG von bis 90 Mio. Euro zur Bewältigung des Strukturwandels zur Verfügung. Investitionen in verschiedene Bereiche zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur werden auf Grundlage der Landesförderrichtline „Strukturhilfen Helmstedt“ gewährt. Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Projektvorhabens. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die NBank, die allen Interessenten einer Projektförderung auch beratend zur Seite steht.