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Landeskartellbehörde überprüft die Grundversorgungspreise für Strom und Gas

Die Landeskartellbehörde Niedersachsen beim Niedersächsischen Wirtschaftsministerium (LKartB) hat mit Stand Oktober 2016 die Grundversorgungstarife für Strom und Gas in Niedersachsen erhoben. Die gewonnen Ergebnisse spiegeln größtenteils den aktuellen Trend von sinkenden Gaspreisen und steigenden Strompreisen wider.

Der maximale Strompreis für einen 3-Personenhaushalt ist im Rahmen der Steigerung der gesetzlichen Umlagen gestiegen. Beim günstigsten Preis ist demgegenüber nur ein marginaler Rückgang festzustellen. Die Strompreise in der Grundversorgung schwanken zum Stichtag vom günstigsten zum teuersten Versorger um knapp 20 %.

Deutlich höher sind und waren die Schwankungen bei den Gaspreisen. War es im Jahr 2015 noch eine 35-prozentige Schwankung für eine 90m²-Wohnung, sind nun 45 % zu verzeichnen. Dabei ist im Bereich Erdgas ein Preisrückgang sowohl im höchsten als auch im niedrigsten Preis festzustellen. Grund für die geringeren Gaspreise dürften in erster Linie die sinkenden Einkaufspreise sein.

Die Ergebnisse der Erhebung werden hier veröffentlicht. Einzelne Grundversorger haben gegenüber der LKartB angekündigt, zum 01.01.2017 die Preise senken zu wollen. Da aber wegen der weiterhin steigenden Umlagen für Strom auch mit steigenden Preisen zu rechnen ist, sieht sich die LKartB in der Pflicht, die Entwicklung der Grundversorgungspreise auch in Zukunft kritisch zu begleiten. Zudem wird die LKartB die festgestellten Preisschwankungen zum Anlass nehmen, die Preisunterschiede unter Berücksichtigung der Preisbestandteile im Rahmen ihrer nachträglichen Missbrauchsaufsicht zu überprüfen. So wurden zwischenzeitlich 21 Grundversorger zu diesem Zwecke angeschrieben, um ihnen die Möglichkeit zu geben ihre Preise in einer rechtfertigenden Stellungnahme darzulegen.

Unabhängig von den Ergebnissen dieser Preiserhebung weist die LKartB ausdrücklich darauf hin, dass Verbraucher im Regelfall mit dem Wechsel aus der Grundversorgung zu einem sogenannten Sondertarif erheblich Geld sparen können. Anders als in der Grundversorgung, die jeweils nur von einem Anbieter geleistet wird, stehen bei den Sondertarifen neben den Tarifen des örtlichen Anbieters eine Vielzahl alternativer Angebote zur Wahl. So bietet sich die Möglichkeit für einen 3-Personenhaushalt im Versorgungsgebiet des teuersten Strom-Grundversorgers durch einen Wechsel in einen Sondertarif fast 150 Euro im Jahr zu sparen. Im Bereich Gas kann ein Verbraucher mit einer 90m²-Wohnung durch einen Tarifwechsel sogar mit fast 300 Euro geringeren Kosten gegenüber der teuersten Grundversorgung im Jahr rechnen.

Die LKartB nimmt die Aufgaben und Befugnisse nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wahr, wenn die Wirkung einer Marktbeeinflussung oder eines wettbewerbsbeschränkenden oder diskriminierenden Verhaltens nicht über das Gebiet des Landes Niedersachsen hinausreicht. In diesem Rahmen kann auch die Preisgestaltung der Grundversorger gegenüber den Endkunden in Niedersachsen einer Missbrauchskontrolle nach §§ 18, 19 und 29 GWB unterzogen werden.

Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger wird alle drei Jahre neu festgestellt. Beim Wechsel des Grundversorgers werden die grundversorgten Haushalte vom bisherigen Versorgungsunternehmen auf der Grundlage der bisherigen Verträge weiter beliefert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.03.2017
zuletzt aktualisiert am:
10.03.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
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