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Modellprojekt Tempo 30: Runder Tisch legt Eckpunkte für Modellversuch fest

Die Eckpunkte für das ‚Modellprojekt Tempo 30‘ stehen fest: Unter der Federführung des niedersächsischen Verkehrsministeriums hat eine Expertengruppe die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Modellversuch Tempo 30 festgelegt. Demnach soll der Modellversuch eine Laufzeit von drei Jahren haben und auf einzelnen Strecken in Kommunen unterschiedlicher Größe durchgeführt werden. Ziel des Modellprojektes ist es, Daten über die Auswirkungen von Tempo 30 innerorts auf Lärm, Luft, Sicherheit und Verkehrsfluss zu erhalten. Eine flächendeckende Anordnung von Tempo 30 oder die generelle Absenkung der innerörtlichen Richtgeschwindigkeit stehen nicht im Fokus.

Staatssekretärin Daniela Behrens: „Mit diesem Modellversuch untersuchen wir erstmals fundiert und verlässlich, welche Effekte Tempo 30 Strecken tatsächlich auf den Verkehrslärm, die Luftreinhaltung und den Verkehrsfluss haben. Daneben sollen auch die Akzeptanz der Geschwindigkeitsreduzierung, Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr und auch den öffentlichen Personennahverkehr sowie etwaige Verlagerungseffekte untersucht werden. Wir brauchen als nächsten Schritt Kommunen, die intensiv am Thema mitarbeiten und den Kriterien genügen.“

Um am Ende verlässliche Daten zu erhalten, sollen sowohl Großstädte bzw. Großstadtregionen mit typischen Stadtteilzentren sowie Mittel- und Kleinstädte, z. B. mit typischen Geschäftsstraßen als auch kleinere Orte mit typischen Ortsdurchfahrten untersucht werden. Im Frühjahr sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, ihr Interesse an einer Projektteilnahme zu bekunden. Voraussetzungen für eine Teilnahme sind neben den oben genannten Kriterien Überschreitungen bei Luftschadstoffen oder Verkehrslärm. Als weitere Kriterien können die Verkehrsstärke auf dem jeweiligen Streckenabschnitt sowie die Anwohnerdichte herangezogen werden. Eine aktive Mitarbeit der Kommunen wird erwartet. Voraussichtlicher Projektstart ist 2018, da nach der Auswahl der Kommunen erst der Ist-Stand ermittelt werden muss, bevor es dann konkret zur Anordnung von Tempo 30 kommt. Die Untersuchung wird von einem unabhängigen Gutachterbüro durchgeführt und vom Runden Tisch begleiten. Die Projektverantwortung liegt beim niedersächsischen Verkehrsministerium.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressestelle
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30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5428
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