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Städte können sich für Teilnahme an ‚Modellprojekt Tempo 30‘ bewerben - Interessenbekundungsverfahren beginnt


Die Kommunen wurden heute vom niedersächsischen Verkehrsministerium über den Start des Interessenbekundungsverfahren für das ‚Modellprojekt Tempo 30‘ informiert. Interessierte Städte und Gemeinden können sich jetzt bis Ende Januar 2018 bewerben.

Verkehrsminister Olaf Lies: „Mit dem Modellprojekt Tempo 30 untersuchen wir erstmals fundiert und verlässlich, welche Effekte Tempo 30 Strecken tatsächlich auf den Verkehrslärm, die Luftreinhaltung und den Verkehrsfluss haben. Daneben sollen auch die Akzeptanz sowie Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr untersucht werden. Der Modellversuch wird auf einzelnen Strecken in Kommunen unterschiedlicher Größe durchgeführt. Eine flächendeckende Anordnung von Tempo 30 oder eine generelle Absenkung der innerörtlichen Richtgeschwindigkeit stehen dabei nicht im Fokus.“


Für das Modellprojekt werden Streckenabschnitte sowohl aus Großstädten bzw. Großstadtregionen, aus Mittel- und Kleinstädte sowie aus kleineren Orten mit typischen Ortsdurchfahrten gesucht, die an dem dreijährigen Modellprojekt teilnehmen möchten. Pro vorgegebener Größenkategorie sollen jeweils mindestens zwei Streckenabschnitte untersucht werden. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass an den Strecken Belastungen vorliegen, die durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit beeinflusst werden könnten. In Betracht kommen dabei beispielsweise hohe Konzentrationen von Luftschadstoffen oder starker Verkehrslärm. Eine aktive Mitarbeit der Kommunen wird erwartet. Zusätzlich setzt die Bewerbung einen Ratsbeschluss voraus.

Grundlage für das ‚Modellprojekt Tempo 30‘ ist die Landtagsentschließung vom 18.08.2016 „CO2-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30 - Modellversuche ermöglichen“. Darin wird die Landesregierung gebeten, einen Tempo-30-Modellversuch zu realisieren. Voraussichtlicher Projektstart ist Herbst 2018. Die Untersuchung wird von einem unabhängigen Gutachterbüro durchgeführt - das Ausschreibungsverfahren wird jetzt ebenfalls gestartet. Nach Bewerbungsschluss wird der Runde Tisch ‚Modellprojekt Tempo 30‘ eine Vorauswahl der teilnehmenden Kommunen vornehmen. Die endgültige Entscheidung trifft das Gutachterbüro. Maßgeblich für die endgültige Auswahl wird die Frage sein, an welchen Strecken der größte übertragbare Erkenntnisgewinn im Sinne des Untersuchungsgegenstandes zu erwarten ist. Der Runde Tisch hatte bereits im Frühjahr 2017 die wesentlichen Eckpunkte des Modellprojektes festgelegt.


Mitglieder des Runden Tisches waren: Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen, des Umwelt- und Innenministeriums, der Polizei, des Niedersächsischen Städtetages, des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes, des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, der Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V., des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim, der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V., des ADAC Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, des Automobilclubs von Deutschland, des Auto Clubs Europa Region Nord, des Verkehrsclubs Deutschland e.V., des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V., des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. und des ADFC Niedersachsen teil.


Die Projektverantwortung liegt beim niedersächsischen Verkehrsministerium.




Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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