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Landeskartellbehörde veröffentlicht erstmals Gaspreise der Versorger

Hirche: Gaspreis-Vergleich schafft mehr Transparenz und Wettbewerb


Die Niedersächsische Landeskartellbehörde veröffentlicht jetzt erstmals die Gaspreise der 63 niedersächsischen Gasversorger. Der Gaspreis-Vergleich mit den Tarifen für das Gaswirtschaftsjahr 2006/2007 sind auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums unter www.mw.niedersachsen.de abrufbar.

Die Wirtschaftsminister haben auf ihrer Konferenz am 7./8. Juni 2006 beschlossen, die Gaspreise künftig publik zu machen. "Die Veröffentlichung der Gaspreise soll die Verbraucher in die Lage versetzen, den günstigsten Versorger frei zu wählen. Mit der Veröffentlichung der Gaspreise schaffen wir mehr Transparenz und Wettbewerb", sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche. Insbesondere im Gasbereich habe sich trotz der mit der Novelle zum Energiewirtschaftsrecht geschaffenen Instrumentarien bisher kaum Wettbewerb entwickelt. So könnten Privatkunden zwar vereinzelt schon jetzt auf alternative Gasangebote zurückgreifen, diese Angebote seien bisher aber nur auf wenige Städte beschränkt. "Deshalb kommt es jetzt darauf an, dass die Versorgungsunternehmen die Chancen des Wettbewerbs nutzen und insbesondere die Belieferung von Haushaltskunden und Kunden mit kleinen Gasverbrauchsmengen im Wettbewerb anbieten", so der Minister. "Um dies zu fördern, sind auch die Verbraucher aufgerufen, dort, wo Angebote vorhanden sind, diese zu prüfen und bei Attraktivität auch zu nutzen."

Die Gaspreise wurden von allen Kartellbehörden einheitlich zum 15.11.2006 erhoben. Die Veröffentlichungen in Niedersachsen beziehen sich auf die Abgabemengen 20.000 Kilowattstunden (kWh/a) für ein Einfamilien-Reihenhaus, 35.000 kWh/a für ein freistehendes Einfamilienhaus und 90.000 kWh/a für ein Sechsfamilienhaus. Die genannten Tarife werden von der Mehrzahl der Kunden ohne zusätzliche Vertragsbedingungen für den entsprechenden Abnahmefall in Anspruch genommen und stehen grundsätzlich allen Kunden dauerhaft offen. Daher wurden z.B. Festpreisangebote nicht berücksichtigt.

Auf den Internetseiten des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de) werden in Kürze zwei Tabellen zur Verfügung stehen, die auch jeweils nach den Gasabnahmemengen gestaffelt sind. Eine Liste enthält ausschließlich die Unternehmen, für die das Bundeskartellamt selbst zuständig ist. Eine zweite Liste enthält eine bundesweite Datenübersicht derjenigen Unternehmen, deren Gaspreise von den Landeskartellbehörden erhoben und übermittelt wurden.

Die Gaspreiserhebungen dienen den zuständigen Kartellbehörden als Grundlage für weitere kartellrechtliche Untersuchungen nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sofern sich entsprechende Verdachtsmomente ergeben, werden konkrete Missbrauchsverfahren gegen die jeweiligen Unternehmen eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird allerdings ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die aufgelisteten Gaspreise gegenwärtig noch nicht allgemein vergleichbar sind, da im Rahmen der Prüfung eines Preismissbrauchs strukturelle Unterschiede der einzelnen Unternehmen zu berücksichtigen sind.

Kontakt:
Andreas Beuge
(0511) 120-5426

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2006
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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