Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Plenum 18. Mai 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 30


Abgeordnete Jörg Bode, Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Bereich der 18-km-Großbaustelle auf der A 7 zwischen Schwarmstedt und Mellendorf kam es innerhalb von nur 6 Wochen zu 200 Unfällen mit 26 Verletzten, 2 Schwerverletzten und 3 Toten. Als eine Hauptursache für die vielen Unfälle wird eine zu geringe Fahrbahnbreite insbesondere für Lkws, Wohnmobile und Gespanne angeführt. Aus diesem Anlass haben sich am 26. April ‌2018 Vertreter der Polizei, der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der örtlichen Politik getroffen, um Maßnahmen zur Entschärfung der Unfallgefahr im Baustellenbereich zu entwickeln. Als Ergebnis kam ein Acht-Punkte-Plan für mehr Sicherheit heraus. Die Hauptforderung war die Reduzierung der Fahrbahnen von fünf auf vier und eine damit einhergehende Verbreiterung der vier Fahrbahnen. Diese Forderung wurde am 3. Mai 2018 abschlägig vom Verkehrsministerium beschieden (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Unfall-Stre‌cke-Fuenf-Fahrstreifen-auf-A-7-bleiben,autobahn2220.html). Es wird nun auch in der Hauptferienzeit bei den fünf engen Fahrbahnen bleiben, und es wird lediglich der Fahrbahnrand in Richtung Hannover befestigt. Der Landrat des Heidekreises „versteht die Welt nicht mehr“ (ebenda), örtliche Landtagsabgeordnete kritisieren den Beschluss, und die Polizei bedauert die Entscheidung von Verkehrsminister Dr. Althusmann. Vor Ort stellt man sich deshalb weiter auf schwere Unfälle und starke Belastungen der Einsatzkräfte im Bereich der Großbaustelle zwischen Schwarmstedt und Mellendorf ein.


Vorbemerkung der Landesregierung

Bei dem hier in Rede stehenden Abschnitt geht es um eine ca. 12 km lange Baustelle, bei der die gesamte Richtungsfahrbahn Hamburg erneuert wird. Die A 7 ist im fraglichen Abschnitt sechs-spurig ausgebaut mit drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) beträgt dort 90.600 Kfz mit einem Anteil von 14.300 Schwerverkehrsfahrzeugen (Zählung 2015). Damit liegt in dem Abschnitt eine überdurchschnittliche Belastung für eine sechs-spurige Autobahn vor.

Die Baustelle ist Bestandteil einer Grundsanierung des gesamten Abschnitts zwischen dem Autobahndreieck Hannover-Nord und der Anschlussstelle Westenholz. Die Fahrbahn wird auf voller Breite in Betonbauweise hergestellt. Dadurch ergibt sich ein Fahrbahnaufbau mit sehr langer Lebensdauer. Gleichzeitig können so sehr kurze Bauzeiten realisiert werden.

Erschwerend ist allerdings, dass die bisherige Deckschicht mit gesundheitsschädlichem PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) belastet ist, welches aufwendig entsorgt werden muss. Ein Ausbau dieses PAK-belasteten Materials kann nur sicher erfolgen, wenn die gesamte Richtungsfahrbahn nicht befahren wird. Daher läuft der gesamte Verkehr über die Richtungsfahrbahn Hannover. Diese Baumaßnahme soll voraussichtlich Anfang November 2018 fertig gestellt sein.

In der Baustelle ist derzeit eine 5+0 Verkehrsführung angeordnet. D.h. sämtliche Fahrspuren befinden sich auf der Richtungsfahrbahn Süd. Die fünf Spuren teilen sich wie folgt auf: Drei Fahrspuren Richtung Hamburg und zwei Fahrspuren Richtung Hannover. Die drei Fahrspuren Richtung Hamburg wurden gewählt, da hier in der Baustelle der Zufluss aus der A 352 noch hinzukommt.

Die Hauptfahrstreifen sind in beide Fahrtrichtungen 3,20 m breit. Die Überholfahrstreifen (Richtung HH der 1. Überholfahrstreifen) sind 2,65 m breit. Der zweite Überholfahrstreifen Richtung HH ist rund 2,60 m breit. Zugelassen ist eine Geschwindigkeit von 60 km/h in der Baustelle. Bauliche Verbreiterungen sind nicht möglich.

Die A 7 gehört mit der A 1 und der A 2 zu den höchstbelasteten Autobahnen in Niedersachsen und auch zu den Autobahnen mit den meisten schweren Unfällen. Auf der A 7 gab es dreizehn Getötete im Jahr 2015, elf Getötete im Jahr 2016 und vier Getötete im Jahr 2017.

In 2017 gab es jeweils von Januar bis April auf der Vergleichsstrecke 240 polizeilich registrierte Unfälle und im gleichen Zeitraum des Jahres 2018 gab es 225 Unfälle. Zu berücksichtigen ist dabei, dass bis Mitte März 2017 die Allertalbrücke saniert wurde, wodurch ebenfalls Beeinträchtigungen des Verkehrs entstanden, diese allerdings nur über eine kurze Wegstrecke und nicht wie derzeit 12 km.

In 2017 gab es im Vergleichszeitraum insgesamt fünf Schwerverletzte. Aktuell gibt es drei Tote und drei Schwerverletzte. Die drei Toten und zwei der Schwerverletzten in 2018 waren alle in Fahrtrichtung Hannover an den Stauenden (2-streifige Verkehrsführung!) zu beklagen. Lediglich ein Schwerverletzter ist in Fahrtrichtung Hamburg - ebenfalls am Stauende - zu verzeichnen. Aufgrund dieser geringfügigen Veränderungen der Zahlen ist bisher objektiv nicht von einer Erhöhung der Unfallzahlen im Jahr 2018 auszugehen.

Die Untersuchungen der Unfälle lassen allerdings erkennen, dass die Unfälle mit den schweren Folgen ausschließlich durch das „Auffahren auf ein Stauende“ entstanden sind. Die Unfälle innerhalb der Baustelle waren in der weitaus überwiegenden Zahl nur mit leichten Folgen (in der Regel Blechschäden) - allenfalls mit Leichtverletzten. Da in Fahrtrichtung Hannover nur zwei Fahrspuren zur Verfügung stehen, kommt es durch die Fahrspurreduktion häufiger zu Stauereignissen. Damit erhöht sich die Gefahr der schweren Auffahrunfälle signifikant.

Die Leistungsfähigkeit einer 5+0 und einer 4+0 Verkehrsführung in dem Streckenabschnitt wurde von der Ruhr-Universität Bochum rechnerisch gegenübergestellt. Dabei wird deutlich, dass sich zwar in Fahrtrichtung Hannover die Fahrtzeitverluste bei Einrichtung einer 4+0-Verkehrsführung durch die breiteren Fahrstreifen reduzieren, die Fahrtzeitverluste in Fahrtrichtung Hamburg allerdings infolge der Fahrstreifenreduktion deutlich ansteigen, so dass in der Summe beider Fahrtrichtungen um rund 50 % höhere Fahrtzeitverluste auftreten. Daraus resultiert, dass sich die Staudauer in Fahrtrichtung Hannover um rund eine Stunde pro Tag reduziert, wohingegen in Fahrtrichtung Hamburg, wo bei der derzeit eingerichteten 5+0-Verkehrsführung kaum Überlastungen auftreten, infolge der Fahrstreifenreduktion mit ca. 4 Stunden Stau pro Tag zu rechnen wäre.

Die Vorteile der Leistungsfähigkeit der drei Fahrspuren in Richtung Hamburg überwiegen gegenüber den Vorteilen einer Verbreiterung der Fahrspuren in Richtung Hannover. Zwar reduziert sich die Gefahr der vergleichsweise leichten Unfälle innerhalb der Baustelle, demgegenüber erhöht sich das Risiko von Rückstaus durch den Wegfall der Fahrspur Richtung Hamburg signifikant. Dies wird auch durch die bisherigen Unfallzahlen eindeutig belegt (s.o.).

Daher wird der Vermeidung von Stauzeiten durch mehr Fahrspuren der Vorrang gegeben gegenüber einer größeren Fahrstreifenbreite bei weniger Fahrspuren, da sich damit die Gefahr von Unfällen am Stauende (i.d.R. mit großer Unfallschwere) in Summe reduzieren lässt.

Die Einrichtung der Baustellen mit der 5+0 Verkehrsführung entspricht grundsätzlich den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen sowie dem Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement.


1. Werden im Bereich der Großbaustelle zwischen Schwarmstedt und Mellendorf die technischen und rechtlichen Standards/Vorschriften (z. B. StVO, RSA, ASR etc.) im Bereich von Baustellen auf Bundesautobahnen bezüglich Fahrbahnstreifenbreiten und Sicherheitsabstände (gemeint ist z. B. eine Maßkette des Straßenquerschnitts), einschließlich der Verschwenkungsbereiche, eingehalten (Abweichungen gegebenenfalls begründen)?

Die neu gefassten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) müssen bei der o.g. Baumaßnahme nicht angewendet werden, denn aufgrund der Baustellenverkehrsführung ohne einzelnen Behelfsfahrstreifen unmittelbar neben der Arbeitsstelle wird die Sicherheit im Arbeitsbereich der Arbeitsstelle durch den fließenden Verkehr nicht beeinträchtigt. Der Arbeitsbereich ist durch den Mittelstreifen samt Schutzeinrichtung baulich vom fließenden Verkehr getrennt.

Die Vorgaben der RSA werden als Mindestanforderungen gesehen. Bei der Baumaßnahme werden diese grundsätzlich eingehalten. Es gibt lediglich kleinere Abweichungen. Bei Baustellen bis 6 km Länge dürfen Behelfsfahrbahnbreiten sogar von nur 3,0 m und 2,5 m für den Überholfahrstreifen angeordnet werden. Bei mehr als 6 km Länge sind im Regelfall breitere Behelfsfahrstreifen vorgesehen. Ausnahmen sind dabei zulässig, wenn die Situation dies erfordert. Die grundsätzliche Vorgabe der RSA ist auch der weitgehende Erhalt der vorhandenen Anzahl von Fahrspuren. Da eine Fahrbahnverbreiterung im fraglichen Abschnitt aufgrund der Bauwerke nicht möglich war, wurden die Fahrstreifen mit geringeren Breiten angelegt. In der fraglichen Baustelle wurde dann wegen dieser Abweichungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum Ausgleich auf 60 km/h anstatt 80 km/h reduziert.

Darüber hinaus basieren die VZ-Pläne auf den Vorgaben der RSA, z. B. hinsichtlich der Ausgestaltung der Verkehrsführung, Absicherung und Markierung. Weiterhin wurden aktuelle Entwicklungen in der Technik sowie örtliche Gegebenheiten mit berücksichtigt, soweit dieses möglich war.

Die Verschwenkungsbereiche sind ebenfalls nach den Anforderungen der RSA ausgestaltet worden. Zusätzlich wurden noch transportable Schutzeinrichtungen errichtet. Beim Verschwenkungsbereich in Richtung Hannover wurde auf Grund der Verkehrssituation kürzlich eine Änderung dahingehend vorgenommen, dass diese verlängert wurde, damit das Verschwenken „flacher“ erfolgt. Dieses bedeutet eine Verbesserung der Fahrsituation, insbesondere für Lkw.

Weitere Richtlinien und Merkblätter (insb. ZTV-SA -als Ergänzung zur RSA -, ZTVn, TL, und Merkblätter für die einzelnen Elemente wie Markierung, Schutz- und Leiteinrichtungen, Baken usw.) wurden eingehalten.


2. Wie bewertet die Landesregierung den Acht-Punkte-Plan für mehr Verkehrssicherheit, wie er von der Polizei, der zuständigen Verkehrsbehörde und der örtlichen Politik erarbeitet wurde, im Einzelnen?

Die Landesregierung begrüßt alle Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften verbessern können. Daher sind auch die Maßnahmen des „Acht-Punkte-Planes“ im Wesentlichen bereits umgesetzt worden. Insbesondere durch die sehr schnell erfolgte Befestigung des Banketts ist bereits jetzt zu beobachten, dass seitdem kein Fahrzeug mehr von der Fahrbahn abgekommen ist. Diese Maßnahme zeigt also bereits erfolgreich Wirkung. Zur Maßnahme einer Umrüstung auf die 4+0 Verkehrsführung wird auf die Vorbemerkung verwiesen.


3. Aus welchen Gründen hat sich das Verkehrsministerium gegen eine mögliche Minimierung der Unfallgefahr durch Schaffung von vier breiten Fahrbahnstreifen im Bereich der Autobahnbaustelle der A 7 im Abschnitt zwischen Schwarmstedt und Mellendorf entschieden?

Die Sicherheit des Verkehrs hat bei der Einrichtung von Baustellen oberste Priorität. Daher hat sich das Verkehrsministerium gerade im Sinne der Verkehrssicherheit für die Beibehaltung der 5+0-Verkehrsführung ausgesprochen. Es ist durch die Vergangenheit hinreichend belegt, dass im Regelfall die Unfälle mit den schweren Folgen durch das zum Teil ungebremste Auffahren an den Stauenden geschehen. Je weniger Stau durch eine Baustelle entsteht, desto sicherer ist sie also. Daher ist es oberstes Ziel der Landesregierung diese Staus möglichst zu verhindern. Staus in Baustellen entstehen regelmäßig durch die Reduzierung von Fahrspuren, da durch die Einfädelungsvorgänge häufig gebremst werden muss, was dann wiederum Störungen und dann im Ergebnis Stauungen auslöst. Es sollen daher auch in Baustellen möglichst alle Fahrspuren aufrechterhalten werden, um einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und damit Staus zu verhindern. Nur dann können die schweren Unfälle wirksam verhindert werden. Dies deckt sich auch mit den Vorgaben des Bundes für die Einrichtung von Baustellen auf Bundesautobahnen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln