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Neugestaltung der Rastanlage Allertal und Schaffung und Namensgebung von neuen Anschlussstellen im Aller-Leine-Tal sowie im Bereich Bispingen-Schneverdingen (Heide-Region)

Der Abgeordnete Dieter Möhrmann (SPD) hatte gefragt:

Nach Pressemeldungen wird erneut ein Plan zur Umgestaltung der Rastanlage Allertal an der A 7 aufgestellt. Dabei soll eine neue Autobahnanschlussstelle geschaffen werden. Die Rastanlage Allertal wird bisher intensiv von Verkehrsteilnehmern aus der Region Soltau-Fallingbostel und Celle, aber auch bei Staus auf der BAB als Autobahnanschlussstelle genutzt.

In einer Antwort auf eine Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil zu Fragen der Namensgebung der neuen Abfahrt sowie zur weiteren Nutzung der bisherigen Zufahrt zur Autobahn über die Rastanlage Allertal nach Schaffung der neuen Abfahrt verweist der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann im Bundesverkehrsministerium auf die Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung in Niedersachsen.

Sollte keine Betriebszufahrt zur Rastanlage Allertal nach Schaffung der neuen Anschlussstelle vorgesehen sein, würde das z. B. für Mitarbeiter der Raststätte - häufig in Niedriglohngruppen beschäftigt - tägliche Mehrfahrten von mehr als 30 km bedeuten. Ungeklärt ist bisher auch hier die zukünftige Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste.

Umstritten ist auch der Name der neuen Abfahrt, während im Landkreis Soltau-Fallingbostel der Name „Aller-Leine-Tal“ bevorzugt wird, ist als Name auch „Celle“ im Gespräch.

Ebenfalls ungeklärt ist die Namensgebung der inzwischen durchgeplanten neuen BAB-Abfahrt im Raum Bispingen im Ortsteil Scharrl der Stadt Schneverdingen, die nach dem Willen der örtlich Verantwortlichen „Heide-Region“ heißen soll.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der Planungsstand (einschließlich Umsetzungszeitplan und Finanzierung) im Bereich der Rastanlage Allertal auch bezogen auf eine mögliche Betriebszufahrt nach Schaffung der neuen BAB-Abfahrt einschließlich Namensgebung?
  2. Wie ist der Planungsstand (einschließlich Umsetzungszeitplan und Finanzierung) im Bereich der neuen BAB-Ausfahrt im Raum Bispingen-Schneverdingen einschließlich Namensgebung?
  3. Welche Position wird Niedersachsen gegenüber dem Bund bezüglich der in der Vorbemerkung gegebenen Hinweise zu den beiden Planungen einschließlich Namensgebung einnehmen?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Erweiterung der Rastanlage Allertal Ost und West ist eine weitere Maßnahme, um die dringend erforderlichen zusätzlichen Lkw-Parkstände auf den Autobahnen anbieten zu können.

Mit der Erweiterung der Anlagen wird gleichzeitig eine reguläre Anschlussstelle der L 180 geschaffen. Für eine verbesserte Sicherheit der Rastanlagenbesucher und des auf- und abfahrenden Verkehrs fordert das Bundesverkehrsministerium seit Jahren die Schließung der vorhandenen „rückwärtigen Erschließungen“. Das „Standortkonzept“, also der Planungsumfang ist vom Bundesverkehrsministerium bereits im Dezember des letzten Jahres anerkannt worden. Derzeit laufen die Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange. Wenn im Herbst die Entwurfsunterlagen zusammengestellt sind, erfolgt die Vorlage des „Vorentwurfes“ beim Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung. Das Planungsrecht wird anschließend über das Planfeststellungsverfahren beantragt. Mit dem Bau soll umgehend begonnen werden, sobald Baurecht vorliegt.

Die Fragen der Erreichbarkeit der Betriebsgebäude über die Landesstraße 180 und der Rettungszufahrten werden in der jetzigen Entwurfsphase durch den regionalen Geschäftsbereich Verden der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geklärt. Das Bundesverkehrsministerium hält eine Anbindung der Betriebsgebäude nur über die Autobahn für ausreichend. Dennoch wird jetzt bei der Aufstellung des „Vorentwurfes“ geprüft, ob hier eine kostengünstige Lösung machbar ist.

Die Namensgebung erfolgt rechtzeitig zur Verkehrsfreigabe. Die niedersächsische Landesbehörde wird dazu in ihrer Funktion als Verkehrsbehörde eine „verkehrsbehördliche Anhörung“ der Stellen vor Ort durchführen und die Namensnennung dem Bundesverkehrsministerium zur Zustimmung vorlegen.

Zu 2.:
Für die neue Anschlussstelle im Raum Bispingen soll im Sommer der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt werden, sodass optimistisch gerechnet Mitte 2011 der Beschluss vorliegt. Die in der Anfrage genannten Namensvorschläge zeigen das hohe Interesse der Örtlichkeit an der Anschlussstelle. Auch hier wird zu gegebener Zeit eine „verkehrsbehördliche Anhörung“ zu den Ausfahrtzielen und der Namensgebung stattfinden, deren Ergebnis dann dem Bundesverkehrsministerium zur Zustimmung vorgelegt wird.

Zu 3.:
Die Beantwortung erschließt sich aus den Antworten zu 1) und 2). Niedersachsen wird dem Bundesverkehrsministerium zu gegebener Zeit jeweils einen Namensvorschlag unterbreiten.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2010

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