Raststätte Allertal an der A7
Der Abgeordnete Dieter Möhrmann (SPD) hatte gefragt:
Schon im Dezember 2003 antwortete die Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage, dass über eine Schließung noch nicht entschieden sei.
Anfang 2004 verkündete das Straßenbauamt Verden, dass die rückwärtigen Auf- und Abfahrten der Raststätte Allertal an der BAB 7 geschlossen werden sollten.
Am 23. Januar 2004 antwortete die Landesregierung auf meine Mündliche Anfrage noch, dass man sich im Gegensatz zu anderen Bundesländern für eine Beibehaltung der An- und Auffahrten zumindest im Fall Allertal entschieden habe, obwohl das Bundesministerium „seit Jahren die Schließung der vorhandenen rückwärtigen Erschließungen“ fordere.
Bei der Raststätte Grundbergsee an der BAB 1 hat man die Schließung befürwortet.
Am 10. Juni 2010 erhielt ich von der Landesregierung die Antwort, dass für die Bundesregierung nunmehr „eine Anbindung der Betriebsgebäude nur über die Autobahn“ ausreichend sei. In der weiteren Antwort hieß es, dass „bei der Aufstellung des Vorentwurfes geprüft“ werde, ob hier eine kostengünstige Lösung machbar ist.
Nun teilt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, E. Ferlemann, aktuell dem Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil mit, dass die Ostseite geschlossen werde. Die Schließung der Westseite werde von der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen geprüft. Dort habe man angekündigt, „den Vorentwurf zur Erteilung des Gesehenvermerks im November 2011 vorzulegen“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Was ist der Grund für die bisherige Nichtentscheidung über die Notwendigkeit der Zuwegung der Raststätte Allertal von der L 180 auch nach dem Bau der neuen BAB-Abfahrt nach elf Jahren Überlegungszeit?
- Welche Argumente und Fakten mussten zeitaufwendig geprüft werden?
- Welche neuen Fakten mussten immer wieder geprüft werden, um zu einer Entscheidung zu kommen?
- Welche Raststätten an BABs in Niedersachsen verfügen mit welcher Begründung noch über An- und Abfahrten, also rückwärtige Erschließungen?
- Welche Ebene - Land oder Bund - ist schlussendlich für eine Entscheidung in der Sache zuständig, und warum ist seit 2004 erst vom Bund entschieden worden zu schließen, und warum dauert es so lange, um zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen?
- Warum ist die Landesregierung 2004 eindeutig gegen eine Schließung gewesen und muss nun seit Jahren neu überlegen?
- Welches Gewicht in der Entscheidungsfindung kommt den berechtigten Ansprüchen der örtlichen Feuerwehren und Rettungsdienste sowie den bei der Raststätte beschäftigten Arbeitnehmern zu?
Die bestehenden Verbindungen zwischen der Autobahn A 7 und der kreuzenden Landesstraße L 180 dienen nicht nur der Erreichbarkeit und Versorgung der Rastanlagenseiten Allertal West und Ost, sondern haben sich im Laufe der Zeit verstärkt zu Autobahnauf- und -abfahrten entwickelt. Eine solche intensive, zweckentfremdende Nutzung ist unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit auf den Rastanlagen langfristig nicht vertretbar. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hatte daher 2004 generell gefordert, rückwärtige Anbindungen von Rastanlagen, über die der öffentliche Verkehr vom untergeordneten Straßennetz auf die Autobahn gelangt, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu schließen. Niedersachsen hat sich im Rahmen dieser Diskussion mit Nachdruck für die wirtschaftlichen und regionalen, verkehrspolitisch begründeten Interessen eingesetzt und den Erhalt eines Autobahnanschlusses der L 180 gefordert.
Mit dem Bericht des BMVBS an den deutschen Bundestag zur Lkw-Parkstandssituation auf und an Bundesautobahnen im Jahre 2008 wurde deutlich, dass insbesondere an den hoch belasteten Autobahnen dringend zusätzliche Lkw-Stellplatzkapazitäten geschaffen werden müssen. Das BMVBS rechnet bis 2020 mit einer Zunahme des Güterverkehrs auf der Straße um 80 Prozent. Dies führt in Verbindung mit der europäischen Lenk- und Ruhezeitverordnung auch zu einem weiter steigenden Bedarf an Lkw-Parkständen auf den Autobahnen.
In Abstimmung mit dem BMVBS wird der Bereich der Rastanlage Allertal daher komplett neu gestaltet: Neben dem Neubau einer regulären Anschlussstelle werden nun auch ca. 280 zusätzliche Lkw-Parkstände entstehen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:Bereits 1999 wurde mit dem BMVBS eine Realisierung in zwei Baustufen vereinbart. Während die erste Stufe die Erweiterung der westlichen Anlage vorsah, sollte in der zweiten Baustufe durch den Bau einer regulären Anschlussstelle die Verkehrsführung nicht mehr über die Rastanlage erfolgen. Wir haben uns dazu entschieden, den Status quo bis zur Verkehrsfreigabe einer Anschlussstelle beizubehalten.
Zu 2.:
Die Realisierung der ersten Baustufe erfolgte zeitgerecht mit der Freigabe im März 2000. Die anschließenden nicht von Niedersachsen zu vertretenden Änderungen der äußeren Randbedingungen und der daraus resultierende zusätzliche Planungsaufwand haben mehrfach zu Verzögerungen geführt (siehe Einleitung).
Zu 3.:
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Zu 4.:
Von den bewirtschafteten Rastanlagen haben 37 (getrennt nach Richtungsfahrbahnen) eine Anbindungen an das untergeordnete Straßennetz. Die unterschiedlichen baulichen Ausbildungen berücksichtigen dabei die Anforderungen des Straßenbetriebsdienstes, der Rettungsdienste und der Nebenbetriebe (Pächter). Die Betriebszufahrten sind jedoch nicht zur Nutzung durch den öffentlichen Verkehr bestimmt. Für 6 derzeit noch vorhandene Behelfszufahrten ist der Bau einer regulären Anschlussstelle in Planung.
Zu 5.:
Das BMVBS entscheidet über Art und Umfang der zu realisierenden Planungsvariante. Auf die Dauer des Entscheidungszeitraums hat das Land keinen direkten Einfluss.
Zu 6.:
Siehe Einleitung und Antwort zu Frage 5.
Zu 7.:
Alle berechtigten Ansprüche werden in der Planung angemessen berücksichtigt. Im Planfeststellungsverfahren wird abschließend darüber entschieden.
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erstellt am:
14.04.2011