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Lärmbelastung an der A 1 - Ortschaft Bassen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.06.2014 - TOP 31. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Gero Hocker und Gabriela König (FDP)


Die Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Gero Hocker und Gabriela König (FDP) hatten gefragt:

Die Lärmbelastung von Autobahnen beschäftigt mehr und mehr Anwohner in Niedersachsen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung angekündigt, an der A 1 in Höhe der Ortschaft Bassen im Landkreis Verden eine Lärmmessung durchzuführen. Diese soll Aufschluss über die tatsächliche Lärmbelastung geben.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. In welchem Zeitraum soll in Bassen was mit welchem Ziel gemessen werden?
  2. Wird neben der Wirksamkeit des offenporigen Asphalts auch die zusätzliche Lärmbelastung durch die Agglomeratstreifen geprüft, und wie sollen die Anwohner vor dieser zusätzlichen Lärmbelastung vor dem Hintergrund der aktuellen Gerichtsurteile in Zukunft geschützt werden?
  3. Sollen die Erfahrungen aus der Lärmmessung in Bassen auf die weiteren durch Lärm betroffenen Bereiche entlang der A 1 übertragen werden?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die BAB 1 ist auf dem Streckenabschnitt Bremer Kreuz bis östlich des Buchholzer Dreiecks sechsspurig ausgebaut. Am 11.10.2012 erfolgte die Verkehrsfreigabe. Für den sechsstreifigen Ausbau wurden insgesamt sieben Planfeststellungsverfahren durchgeführt und in diesen erfolgte gemäß der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16.BImSchV) die planungsrechtliche Absicherung für den errechneten Lärmschutz.

Die Bewohner in der Ortschaft Bassenergrund haben nach Inbetriebnahme der ausgebauten Autobahn den Eindruck, dass die Lärmbelastung der A1 über den gesetzlichen vorgegebenen Immissionsgrenzwerten liegt und die der Planfeststellung zugrundeliegenden Berechnungen nach 16. BImSchV und den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) nicht zutreffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Messungen erfolgen nach DIN 45642 (Ermittlung von Geräuschemissionen von Verkehrswegen) und DIN 45645-1 (Ermittlung von Beurteilungspegel aus Messungen) als auch nach RLS 90 zur Überprüfung von Prognoseberechnungen für Verkehrslärm.

Seit dem 19.05.2014 laufen die Lärmmessungen an der Autobahn, Landesstraße und im Wohngebiet.

Die SPB Messungen (Statistical Pass.By Messungen = ein Messverfahren mittels statistischer Vorbeifahrtsmessungen) zur Erfassung des Oberflächenwertes der Fahrbahnbelage erfolgte am 19.05. und 20.05.2014

Die CPX Messungen (Close Proximity Method = Messung im Nahfeld) zur Erfassung des Oberflächenwertes der Fahrbahnbelage werden zeitnah bei geeigneter Witterung durchgeführt.

Zu 2 und 3.:
Bei den angewendeten Messmethoden werden alle Verkehrsgeräusche erfasst. Ob aufgrund der Messergebnisse durch den Baulastträger Konsequenzen zu ziehen sind, zeigt sich erst nach Vorliegen der Ergebnisse.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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