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Niedersächsisches Wirtschaftsministerium legt Eckpunkte für neues Spielhallenrecht und Auswahlverfahren vor

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: Unbillige Härten vermeiden und Spielerschutz verbessern


Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung leitet die Ressortbeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes ein. Wesentlicher Inhalt des Referentenentwurfs ist die Neuregelung des Auswahlverfahrens bei konkurrierenden Spielhallenstandorten, eine neue Härtefallregelung und die Einführung von Sperrmöglichkeiten und einer Sperrdatei im Sinne des Spielerschutzes. „Wir wollen eine rechtssichere und praktikable Alternative zum bisherigen Losverfahren zur Auswahl von Spielhallen bei Standortkonkurrenzen. Deshalb setzen wir auf klar definierte, sachliche Kriterien“, erläutert Minister Dr. Bernd Althusmann.

Der Entwurf, den Minister Althusmann nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzen- und Branchenverbänden erarbeiten ließ, dient der Vermeidung übermäßiger Härten für bestehende Gewerbebetriebe und leistet zugleich einen nennenswerten Beitrag zur Spielsucht-Prävention. Nach dem Referentenentwurf ist die Auswahl der zulässigen Spielhallen zunächst so zu treffen, dass die sogenannte „Standortkapazität“ im Hinblick auf den Mindestabstand auszuschöpfen ist.

Wenn eine Auswahl so nicht gelingt, sieht der Entwurf sodann eine kaskadenartig wirkendes System vor: Ein Auswahlkriterium, das im konkreten Einzelfall eine Auswahlentscheidung nicht herbeiführen kann, trägt dabei jedenfalls zum Spieler- und Gesundheitsschutz bei, bevor für die Auswahlentscheidung ein weiteres Kriterium heranzuziehen ist. Je nachrangiger ein Kriterium ist, das zum Tragen kommt, desto mehr suchtpräventiv wirkende Vorgaben müssen eingehalten werden.


Vorrangig zu prüfende Auswahlkriterien sind:

1. Selbstverpflichtungen von Spielhallenbetreibern wie ein Rauchverbot in der Spielhalle und

2. der Verzicht auf die nach der Spielverordnung zulässige Aufstellung von Geldspielgeräten in Zweiergruppen,

3. der Abstand zu Schulen sowie

4. der Abstand zu Alkohol ausschenkenden Gaststätten.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine neue Härtefallregelung für sogenannte „Mehrfachkomplexe“, also Standorte, an denen sich mehrere Spielhallen unter einem Dach befinden, vor. Auf Antrag kann danach den Spielhallenbetreibern der Betrieb einer weiteren Spielhalle – also insgesamt zwei Spielhallen – bis zum 30. Juni 2021 erlaubt werden. Damit werden die Auswirkungen, die Hallenschließungen insbesondere in Ansehung getätigter Investitionen und auch für die Mitarbeiter zwangsläufig mit sich bringen, abgefedert.

Um die Suchtprävention zu stärken, wurden weitere Regelungen aufgenommen. So soll eine Beschaffung von Bargeld am Spielort künftig ausdrücklich verboten sein. Verstöße dagegen können mit Geldbußen von bis zu 500.000 EURO geahndet werden. Ferner sollen Spielende mit Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit erhalten, sich selbst direkt in Spielhallen sperren zu lassen. Gleichzeitig soll in Niedersachsen eine Sperrdatei nach dem Vorbild Hessens aufgebaut und möglichst bald in Betrieb gesetzt werden. Mit Hilfe dieser Sperrdatei können sich spielsuchtgefährdete Menschen landesweit sperren lassen. Die Spielhallen müssen zukünftig kontrollieren, ob eine Sperrung vorliegt und gegebenenfalls den Zutritt zur Spielhalle verwehren.

Mit der Errichtung eines Sperrsystems, an dem Spielhallenbetreiber sich künftig beteiligen müssen, und mit der Verpflichtung zum Anschluss an eine Sperrdatei kommt Niedersachsen Forderungen aus dem Bereich der Suchthilfe nach und verleiht dem eigenen hohen Anspruch an die Suchtprävention Ausdruck. Minister Althusmann: „Ein bundesweit und spielartenübergreifendes Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da der Glücksspielstaatsvertrag dies aber derzeit nicht zulässt, setze ich mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal. So kann das Niedersächsische Glücksspielgesetz Vorbildcharakter für andere Länder und die Schaffung einer bundesweiten und spielartenübergreifenden Sperrdatei beschleunigen.“

Nach der Ressortabstimmung wird das Kabinett den Gesetzentwurf zur Verbandsbeteiligung freigeben. Nach Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Verbandsbeteiligung wird ein Entwurf dann an den Landtag überstellt werden, so dass noch möglichst dieses Jahr das Gesetz beschlossen werden kann.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.06.2018

Ansprechpartner/in:
Dr. Dominik Mayer

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