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Die wichtigsten Corona-Regelungen auf einen Blick

Stand: 3. April 2022


Allgemeine Empfehlungen

  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

  • nur mit negativem Testnachweis
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
  • die Einrichtungsleitung ist verpflichtet, eigenständig Regelungen über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zu treffen.

Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.

  • FFP2-Maske
  • Aus behandlungsnotwendigen Gründen dürfen sowohl Patienten und Patientinnen als auch behandelnde Personen die Maske abnehmen.
  • In Räumen, die weder öffentlich noch für Patientinnen oder Patienten zugänglich sind darf die Maske abgesetzt werden.

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr

  • FFP2-Maske

Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Für alle anderen Bereiche gelten KEINE Einschränkungen. Allerdings ist es Unternehmen freigestellt von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und eigenständig eine FFP-2-Maskenpflicht in deren Räumlichkeiten aufzustellen.

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