Die wichtigsten Corona-Regelungen auf einen Blick
Stand: 3. April 2022
Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab 29. April 2022:
Allgemeine Empfehlungen
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- FFP2-Maske
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr
- FFP2-Maske
Infektionsschutz am Arbeitsplatz
Für alle anderen Bereiche gelten KEINE Einschränkungen. Allerdings ist es Unternehmen freigestellt von ihrem Hausrecht gebrauch zu machen und eigenständig eine FFP-2-Maskenpflicht in deren Räumlichkeiten aufzustellen.