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Plenum 01. März 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 35


„Geisterbusse“ und insolvente Fähren - Welche Politik verfolgt Verkehrsminister Althusmann bei der Elbfähre zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel?


Abgeordnete Jörg Bode und Hillgriet Eilers (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitatisierung namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Elbfähre zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel hat den Landtag in der 17. Legislaturperiode mehrfach beschäftigt. Die Fährverbindung fand 2013 Eingang in die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Sie wurde 2015 feierlich eröffnet und mit überdimensionierten Fährschiffen betrieben. Im Laufe der Betriebszeit zwischen 2015 und 2017 war der Betreiber der die Fährverbindung mehrfach insolvent. Ende November 2017 stellten die Betreiber den Fährdienst endgültig ein. Seitdem wird nach einem neuen Fährkonzept und einem neuen Betreiber gesucht. Auch die aktuelle Landesregierung ist gemäß Drucksache 18/75 der Auffassung, dass eine Fährverbindung wirtschaftlich betrieben werden kann. Laut Medienberichten soll sich Verkehrsminister Althusmann „ in jüngster Zeit persönlich über Möglichkeiten zu einer Wiederaufnahme der Fährverbindung Cuxhaven–Brunsbüttel informiert haben“ (https://www.ndr.de/-nachrichten-/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/CuxhavenGeisterbus-faehrt-weiter-zum-Faehranleger,geisterbus100. html).

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Rahmen einer im Frühjahr 2013 veröffentlichten Studie des Rostocker Planungs- und Ingenieurbüros Baltic Marine Consult GmbH (BMC) waren das Verkehrsaufkommen und die erforderliche Auslegung eines Fährsystems in Bezug auf eine eventuelle Wiederaufnahme einer Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel untersucht worden. Die Studie war auf Veranlassung der Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven und der Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH erarbeitet worden. Als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung erkannten die Gutachter einen grundsätzlichen Bedarf für eine solche Fährverbindung.

Um interessierten Unternehmen bzw. potenziellen Fährbetreibern eine noch breiter angelegte Basis als Grundlage für eigene Überlegungen und die Entwicklung valider Angebote zur Verfügung stellen zu können, wurde daraufhin am 13. November 2013 der o.g. Gutachter durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beauftragt, in einer ergänzenden Untersuchung marktfähige Transporttarife für eine Fährverbindung Cuxhaven-Brunsbüttel zu ermitteln. Die Kosten des Gutachtens betrugen rund 20.000 Euro.

Der Gutachter gelangte zu dem Schluss, dass die Verbindung im Falle entsprechender Auslastung vor allem im Güterverkehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Gutachten wurde im April 2014 veröffentlicht und seitens der o.g. Wirtschaftsfördergesellschaften potenziellen Fährbetreibern zur Verfügung gestellt.

Eine finanzielle Beteiligung hat das Land von Anbeginn abgelehnt. Der Betrieb ist privatwirtschaftlich organisiert und erfolgt nicht in öffentlichem Auftrag.

Der Fährbetrieb wurde von der Reederei „ELB-LINK Reederei GmbH“ am 20. August 2015 mit zwei Schiffen aufgenommen und infolge eines Insolvenzverfahrens am 01. März 2017 eingestellt.

Am 25. Mai 2017 wurde die Fährverbindung von der Elb-Link Fährgesellschaft mbH mit einem Schiff wieder aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt wurden nach Angaben der Gesellschaft rund 180.000 Fahrgäste, 58.000 Pkw und rund 7.000 Frachteinheiten befördert.

Zwischenzeitlich war der Betrieb am 09. Oktober 2017 eingestellt worden, da sich Vercharterer und Fährreederei nicht über die Fortführung des Chartervertrages verständigen konnten. Seither gab es verschiedene Gespräche zur Fortführung des Betriebes. Hierin hatte die Elb-Link Fährgesellschaft mbH vorgesehen, den Betrieb bis zum 01. März 2018 ruhen zu lassen und zu Beginn der neuen Saison eine Wiederaufnahme geplant. Zur Finanzierung des „ruhenden Betriebes“ und zur Weiterbeschäftigung des Personals (rd. 50 Personen) hatte die Elb-Link Fährgesellschaft mbH Zuschüsse bei den anliegenden Städten und Kreisen (Stadt Brunsbüttel, Kreis Ditmarschen, Stadt Cuxhaven, Landkreis Cuxhaven) erbeten. Diese haben eine finanzielle Beteiligung jedoch abgelehnt.

Am 27. November 2017 hat die Elb-Link Fährgesellschaft mbH beim Amtsgericht Cuxhaven die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Verfahren ist am 01. Februar 2018 eröffnet worden.

Da weder die vormalige ELB-LINK Reederei GmbH noch die heutige Elb-Link Fährgesellschaft mbH über eigene Schiffe verfügen, wurden entsprechende Fährschiffe gechartert. Das Land hat bislang keine Zahlungen/Zuschüsse an die Reederei geleistet und hat dies auch für die Zukunft ausgeschlossen, da entsprechende Förderregularien fehlen und das europäische Beihilferecht entsprechende Zahlungen „Betriebsbeihilfen“ ausschließt.

1. Wann hat sich Verkehrsminister Althusmann bei wem über Möglichkeiten zu einer Wiederaufnahme der Fährverbindung Cuxhaven–Brunsbüttel informiert?

Am 24. Januar 2018 hat sich Minister Dr. Althusmann in einem vertraulichen Gespräch auf Vermittlung des Abg. Röhler mit Herrn Arne Ehlers, Geschäftsführer der BREB GmbH, über den aktuellen Sachstand ausgetauscht. Das Unternehmen hat angeboten, die fachliche Expertise verschiedener, in der Hafenwirtschaft tätiger Unternehmen zu bündeln, die gemeinsam einen Betrieb der Fährverbindung zu prüfen bereit sind. Konkrete Vereinbarungen hat es noch nicht gegeben.

2. Welche Hoffnungen oder Fakten sprechen aus Sicht der Landesregierung für eine zeitnahe und dauerhafte Wiederaufnahme des Fährbetriebs zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel?

Siehe Antwort der Landesregierung zu Frage 3 auf die Mündliche Anfrage 29 der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Jörg Bode und Jan-Christoph Oeltjen (FDP), Drucksache 18/75.

3. Wie geht es nach Ansicht der Landesregierung mit der Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel im Jahr 2018 weiter?

Die Landesregierung wird sich auch weiterhin für eine dauerhafte Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel einsetzen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

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