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Plenum 07. April 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 82


Abgeordneter Karl-Heinz Bley (CDU)

Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Mit der Drucksache 17/7351 vom 23. Januar 2017 hat der Fragesteller eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Landesregierung gerichtet. Die Antworten der Landesregierung wurden mit der Drucksache 17/7550 vom 3. März 2017 übermittelt. Am 13. März 2017 fand ein Pressegespräch statt, welches der Fragesteller in Anwesenheit des Leiters der örtlichen zuständigen Straßenbauverwaltung führte. Der Leiter der Straßenbauverwaltung verfügte über detaillierte Angaben über Planungen und Kostenaufwand bezüglich der von dem Fragesteller thematisierten Straßensanierung der L 871. Die Teilnehmer des Pressegesprächs hatten daher den Eindruck, dass die Antworten der Landesregierung entgegen den Urteilen des Staatsgerichtshofes vom 29. Januar 2016 Az. StGH 1,2 und 3/15 Rn. 46 und StGH 1/12 Rn. 54-56 weder vollständig noch umfassend das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden oder etwaiger anderer Behörden wiedergaben.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Beantwortung von Kleinen Anfragen durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erfolgt bei Fragen zu Landesstraßen regelmäßig durch Beteiligung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Sofern es sich um regionale Fragestellungen handelt, werden von der Zentrale der NLStBV auch die zuständigen Geschäftsbereiche vor Ort eingebunden. Die Beantwortung erfolgt dann intern in Form eines Berichtes an das Ministerium. Eine Antwort der Landesregierung gibt den Wissens- und Kenntnisstand wieder, der als gesichert gelten kann. Deshalb kann nicht jede Äußerung, die in Gesprächen vor Ort getätigt wird, als objektive Grundlage in eine Antwort übernommen werden.

Da das vom Abgeordneten Bley erwähnte Gespräch am 13.3.2017, also nach der Veröffentlichung der Antwort auf die Kleinen Anfrage erfolgte, ist ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn nicht auszuschließen. Die Rücksprache beim zitierten Leiter des Geschäftsbereiches Lingen der NLStBV hat jedoch ergeben, dass er auf Drängen vor Ort lediglich eine sehr grobe Schätzung zu Machbarkeit und Kosten gegeben habe. Von einem gesicherten Kenntnisstand, der einer seriösen Antwort einer Kleinen Anfrage gerecht wird, kann daher nicht gesprochen werden.

1. Wann erfolgt eine grundlegende Erneuerung der L 871?

Die Aussage zur Drucksache 17/7351 ist weiterhin aktuell. In dem von der NLStBV am 24.3.2017 vorgelegten Bauprogramm 2017 ist eine Sanierung der Landesstraße 871 für 2017 nicht enthalten.

2. Ist eine Verbreiterung der Fahrbahn um 1,0 Meter möglich? Wenn ja, wann und mit welchem Kostenaufwand?

Der Leiter des Geschäftsbereiches sprach in dem Pressetermin von 5 Mio. €, die er auf der Grundlage von Erfahrungswerten für eine Verbreiterung der Fahrbahn um einen Meter ansetzen würde. Da keine weitere Planungsüberlegung diese Aussage stützt, ist die Aussage zur Drucksache 17/7351 weiterhin aktuell.

3. Kommt ein Ausbau der Strecke in einer sogenannten 2+1-Variante in Betracht? Wenn ja, wann und mit welchem Kostenaufwand?

Die Aussage zur Drucksache 17/7351 ist weiterhin aktuell.


Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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