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Plenum 14. Dezember 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 15: Welche Änderungen plant die Landesregierung bei den Spielhallen?


Abgeordnete Christian Grascha und Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU steht unter Punkt 20 „Glücksspiel“: „Wir werden die Regelungen des niedersächsischen Glücksspielrechts mit den kommunalen Spitzenverbänden überprüfen. Hierbei sind vor allem die Härtefallregelungen zu den Abständen zwischen den Spielhallen sowie Kriterien für eine stärkere Suchtprävention und einen besseren Spielerschutz von besonderer Bedeutung.“


Vorbemerkung der Landesregierung

Der Glücksspielstaatsvertrag wurde 2011 ausgehandelt und von der damaligen CDU-FDP-Landesregierung mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren im Jahr 2012 ratifiziert. Diese Übergangsfrist ist Mitte 2017 abgelaufen. Seitens der Antragsteller wird zutreffend ausgeführt, dass die Landesregierung die Regelungen des niedersächsischen Glücksspielrechts gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden überprüfen wird. Die Beteiligung der vollziehenden Kommunen über deren Spitzenverbände hat für die Landesregierung dabei einen hohen Stellenwert. Die neue Landesregierung geht dabei ergebnisoffen in die anstehenden Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden. Diese Gespräche sind zeitnah geplant. Aussagen bzgl. ggf. anstehender Neuregelungen oder -beurteilungen im Vorfeld dieser Gespräche sind naturgemäß nicht möglich oder zielführend.



1. Plant die Landesregierung eine Novelle des Glücksspielgesetzes, insbesondere bezogen auf die Auswahl der potenziell zu schließenden Spielhallen (Stichwort Losverfahren)?

Grundsätzlich wird das Nds. Glücksspielgesetz einer umfassenden Prüfung - auch unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung - unterzogen. Aussagen insbesondere bezogen auf die Auswahl potenziell zur schließender Spielhallen sind erst nach Abschluss der gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführten Überprüfung möglich (s. Vorbemerkung).



2. Welche Änderungen plant die Landesregierung bei der Auslegung der Härtefallregelung?

Aussagen zu geplanten Änderungen bei der Auslegung der Härtefallregelung sind erst nach Abschluss der gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführten Überprüfung möglich (s. Vorbemerkung).



3. Welche Änderungen plant die Landesregierung, um eine stärkere Suchtprävention sowie einen besseren Spielerschutz umzusetzen?

Aussagen zu geplanten Änderungen, um eine stärkere Suchtprävention sowie einen besseren Spielerschutz umzusetzen, sind erst nach Abschluss der gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführten Überprüfung möglich (s. Vorbemerkung).




Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Eike Frenzel

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