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Plenum 14. Dezember 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 29: Wie geht es mit der Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel weiter?


Abgeordnete Hillgriet Eilers, Jörg Bode und, Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung



Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 15. Mai 2015 war auf ndr.de unter der Überschrift „Neue Elbfähre attraktiv für Firmen und Urlauber“ Folgendes zu lesen: „Die Fährlinie wird einen erheblichen Beitrag zur Entlastung der A 7 während der Ausbauarbeiten in den nächsten Jahren leisten“ (Frank Nägele, seinerzeit Staatssekretär im Kieler Verkehrsministerium, www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Neue-Elbfaehre-attraktiv-fuer-Firmen-und-Urlauber,faehre642.html). Im gleichen Beitrag steht auch: „Kritiker befürchten allerdings, dass die Fährlinie nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, weil die Schiffe groß und zu langsam seien. Um den Takt zu halten und die Schiffe auszulasten, müssten kleinere, wendigere Schiffe mit Flüssiggas-Antrieb her“ (ebenda).

Am 19. August 2015 feierte Hafen- und Verkehrsminister Lies den Neustart der Fährverbindung „mit zwei Schiffstaufen und einem großen Festakt“ (Deutsche Schifffahrtszeitung, 20. August 2015). Im gleichen Beitrag wird Minister Lies wie folgt zitiert: „Die Wiederaufnahme des Fährbetriebs ist ein guter Tag für den Norden“, und weiter „Die Fähre ist nicht nur für den Personenverkehr, sondern auch gerade für den Güterverkehr ein wichtiger Schritt“ (ebenda). Minister Lies erinnerte bei den Feierlichkeiten am 19. August 2015 auch an die Investitionen des Landes in Höhe von „2,1 Millionen Euro für die notwendigen Umbauarbeiten am Fähranleger Cuxhaven“ (ebenda). In der Vergangenheit hatte es vor diesem Start einer Elbverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel bereits drei Versuche gegeben. Diese wurden jeweils nach Millionenverlusten eingestellt. Am 27. November 2017 beantragte die Elb-Link Fährgesellschaft mbH die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.



Vorbemerkung der Landesregierung

Im Rahmen einer im Frühjahr 2013 veröffentlichten Studie des Rostocker Planungs- und Ingenieurbüros Baltic Marine Consult GmbH (BMC) waren das Verkehrsaufkommen und die erforderliche Auslegung eines Fährsystems in Bezug auf eine eventuelle Wiederaufnahme einer Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel untersucht worden. Die Studie war seinerzeit auf Veranlassung der Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven und der Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH erarbeitet worden. Als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung erkannten die Gutachter einen grundsätzlichen Bedarf für eine solche Fährverbindung.

Um interessierten Unternehmen bzw. potenziellen Fährbetreibern eine noch breiter angelegte Basis als Grundlage für eigene Überlegungen und die Entwicklung valider Angebote zur Verfügung stellen zu können, wurde daraufhin am 13. November 2013 der o.g. Gutachter durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beauftragt, in einer ergänzenden Untersuchung marktfähige Transporttarife für eine Fährverbindung Cuxhaven-Brunsbüttel zu ermitteln. Die Kosten des Gutachtens betrugen rund 20.000 Euro.

Der Gutachter gelangte zu dem Schluss, dass die Verbindung im Falle entsprechender Auslastung vor allem im Güterverkehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Gutachten wurde im April 2014 veröffentlicht und seitens der o.g. Wirtschaftsfördergesellschaften potenziellen Fährbetreibern zur Verfügung gestellt.

Eine finanzielle Beteiligung an einer möglichen Fährgesellschaft hat das Land von Anbeginn abgelehnt. Der Betrieb sollte privatwirtschaftlich organisiert werden und nicht in öffentlichem Auftrag erfolgen.

Der Fährbetrieb wurde schließlich von der Reederei „ELB-LINK Reederei GmbH“ am 20. August 2015 unter der Geschäftsführung von Hr. Christian Schulz mit zwei Schiffen aufgenommen und infolge eines Insolvenzverfahrens am 01. März 2017 erstmals eingestellt.

Am 25. Mai 2017 wurde die Fährverbindung von der Elb-Link Fährgesellschaft mbH (als Nachfolgegesellschaft) mit einem Schiff wieder aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt wurden nach Angaben der Gesellschaft rund 180.000 Fahrgäste, 58.000 Pkw und rund 7.000 Frachteinheiten befördert.

Zwischenzeitlich wurde der Betrieb am 09. Oktober 2017 eingestellt, da sich lt. Presseberichterstattung Vercharterer und Fährreederei nicht über die Fortführung des Chartervertrages verständigen konnten. Seither gab es verschiedene Gespräche zur Fortführung des Betriebes. Im Rahmen dieser Gespräche hatte die Elb-Link Fährgesellschaft mbH vorgeschlagen, den Betrieb bis zum 01. März 2018 ruhen zu lassen und zu Beginn der neuen Saison wieder aufzunehmen. Zur Finanzierung des „ruhenden Betriebes“ und zur Weiterbeschäftigung des Personals (rd. 50 Personen) hatte die Elb-Link Fährgesellschaft mbH Zuschüsse bei den anliegenden Städten und Kreisen erbeten. Diese Bitten wurden jedoch abschlägig beschieden.

Am 27. November 2017 hat die Elb-Link Fährgesellschaft mbH beim Amtsgericht Cuxhaven die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.



1. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit der von ihr propagierten „leistungsstarken Fährverbindung“ (Koalitionsvereinbarung für die 17. Legislaturperiode, Seite 63) zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel im Zeitraum August 2015 bis Oktober 2017 gemacht?

Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.



2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer dauerhaften Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel bei?

Ziel der Landesregierung ist, möglichst viele Güter von der Straße auf die Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Dieses würde die Verkehrssituation in Norddeutschland und insbesondere den staugefährdeten Verkehrsraum in und um Hamburg entlasten. Eine dauerhafte Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel bietet dafür die Möglichkeit.



3. Unter welchen Bedingungen ist nach Ansicht der Landesregierung eine Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel dauerhaft bzw. verlustfrei zu betreiben?

Nach Ansicht der Landesregierung kann eine Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel im Falle hoher Auslastung vor allem im Güterverkehr und einer Fahrzeit von höchstens einer Stunde wirtschaftlich betrieben werden. Dabei beruht die Festlegung der Landesregierung grundsätzlich auf den Aussagen der Gutachten aus 2013 und 2014 (siehe hierzu auch die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Gabriela König und Jörg Bode (FDP) Drucksachen 17/1918 und 17/7968).



Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Eike Frenzel

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