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Plenum 15. September 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 24


24. Bahnhof Bad Bentheim: Wie kam es zum „Schildbürgerstreich“ (spiegel online, 30.08.2016) in Bad Bentheim?

Abgeordnete Gabriela König (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

„extra3“, „Hallo Niedersachsen“, Spiegel, Handelsblatt und HAZ sind nur einige Medien, die über den barrierefreien Umbau des Bahnsteiges und den geplanten Umbau des Bahnhofes in Bad Bentheim berichtet haben. Nach einer Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm liegt das dazugehörige Bahnhofsgebäude ca. 40 cm unterhalb des Bahnsteigs. In 2015 wurde im Stadtrat beschlossen, dass das Bahnhofsgebäude und der Vorplatz von der Bentheimer Eisenbahn AG übernommen werden sollen. Laut NDR (http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Bad-Bentheim-Durchs-Fenster-zum-Zug,bahn-hof798.html) fehlen für den Kauf noch Fördergelder des Landes. Somit ist der Fahrplan für den kompletten Umbau zu einem barrierefreien Bahnhof offen. Laut Berichterstattung kann der jetzige Zustand bis Ende 2017 anhalten.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Vorhaben zum barrierefreien Umbau von Bahnhöfen werden in einem frühen Stadium der Planungen zwischen den Beteiligten – DB Netz AG, DB Station & Service GmbH, der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbh (LNVG) sowie der jeweiligen Stadt oder Gemeinde – gemeinsam besprochen. Die Kommunen werden dabei von der LNVG auch umfassend über die Fördermöglichkeiten zur Finanzierung des barrierefreien Umbaus von Empfangsgebäuden und des Bahnhofsumfeldes informiert. Die konkreten Planungen der DB für den barrierefreien Umbau des Bahnsteigs am Bahnhof Bad Bentheim sind der Stadt Bad Bentheim seit Anfang des Jahres 2015 bekannt. Am 23.03.2016 erfolgte der erste Spatenstich für diese Maßnahme.

Ursprünglich wurde der Antrag auf Förderung des Umbaus des Empfangsgebäudes durch die Stadt Bad Bentheim als Eigentümerin des Gebäudes im Mai 2015 bei der LNVG gestellt. Im Herbst 2015 wurde der LNVG mitgeteilt, dass die Grafschafter Parkraum Management GmbH (GPM) – eine Tochtergesellschaft der Bentheimer Eisenbahnen – in den Antrag einsteigen und das Empfangsgebäude übernehmen wird. Ein entsprechender Antrag ging dazu am 03.03.2016 bei der LNVG ein. Das Projekt wurde daraufhin im April 2016 in das entsprechende Förderprogramm aufgenommen. Nachdem in der Folge die GPM einen Antrag auf förderunschädlichen Vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt hat, wurde dieser von der LNVG mit Datum vom 29.06.2016 gewährt. Seitdem kann der Antragsteller also vollumfänglich zuwendungsunschädlich agieren. Er hätte insoweit auch parallel zum Umbau des Bahnsteigs mit dem Umbau des Empfangsgebäudes beginnen können.

Seitens der Bentheimer Eisenbahn wird jedoch eine inhaltliche Verknüpfung mit einer zweiten Maßnahme, nämlich der Umgestaltung des Bahnhofsumfelds gesehen. Für dieses Vorhaben hat die GPM am 03.03.2016 ebenfalls Fördermittel bei der LNVG beantragt. Im Juli 2016 hat die LNVG auch für die Umgestaltung des Bahnhofsumfelds den Vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt. Die Bentheimer Eisenbahn hat sich dafür entschieden, erst dann von der Stadt die Grundstücke und das Bahnhofsgebäude durch notariellen Kaufvertrag zu erwerben und in der Folge mit dem Bau zu beginnen, wenn für beide Maßnahmen Zuwendungsbescheide der LNVG vorliegen. Bei den Umfeldmaßnahmen wird sich die Erstellung des Zuwendungsbescheids voraussichtlich noch bis 2017 hinziehen, weil aktuell seitens der Antragstellerin Umplanungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf die Kosten und damit auch auf die die Zuwendungshöhe haben. Die Antragstellerin ist mit Erteilung des Vorzeitigen Maßnahmenbeginns darauf hingewiesen worden, dass von ihr noch entsprechende Unterlagen zur Prüfung vorzulegen sind; in der 35. Kalenderwoche erfolgte eine Erinnerung an die noch fehlenden Unterlagen.

1. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Berichterstattung zu den Baumaßnahmen am Bahnhof in Bad Bentheim: Wie konnte es zum „realen Irrsinn“ (Sendung „extra3“, 24. August 2016) am Bahnhof in Bad Bentheim kommen?

s. Vorbemerkungen

2. Vor dem Hintergrund, dass Fahrgäste und sonstige Nutzer durch die Fenster steigen, um auf den Bahnsteig zu gelangen: Wer trägt die Verantwortung für den Fall von Unfällen verursacht durch den derzeitigen Bauzustand des Bahnhofgebäudes in Bad Bentheim?

Da das Gebäude derzeit noch im Eigentum der Stadt Bad Bentheim steht, liegt die Verkehrssicherungspflicht bei dieser. Ihr obliegt es, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, falls insoweit Mängel hinsichtlich der Verkehrssicherheit gegeben sein sollten.

3. Wann kann mit der Bewilligung der in Rede stehenden Fördergelder, folglich mit dem Beginn bzw. der Fortführung der notwendigen Umbaumaßnahmen und der Freigabe eines barrierefreien Bahnhofes (Bahnsteige, Gebäude, Vorplatz), gerechnet werden?

Die Erstellung des Zuwendungsbescheids für das Empfangsgebäude soll kurzfristig erfolgen. Wann die für die Erstellung des Zuwendungsbescheids für die Umfeldmaßnahmen erforderlichen Unterlagen bei der LNVG zur Prüfung eingereicht werden, bleibt abzuwarten. Die LNVG wird über die Bewilligung von Zuwendungen kurzfristig nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheiden.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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