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Plenum 18. Mai 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 30: Wie steht die Landesregierung zu Abbiegeassistenten für Lkw?


Abgeordnete Anette Meyer zu Strohen, Karsten Heineking und Burkhard Jasper (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der NOZ vom 2. Mai 2017 wird unter der Überschrift „Spediteure setzen auf neues System gegen tödliche Unfälle“ über den Einsatz des ersten verfügbaren Abbiegeassistenten von Mercedes auf Osnabrücks Straßen berichtet. In dem Artikel heißt es u. a.: Der Spediteur wünsche sich, „dass die Politik ein solches Sicherheitssystem gesetzlich vorschreibe“.

Aus der NOZ geht hervor, dass die Freie und Hansestadt Hamburg auf Initiative der dortigen rot-grünen Regierungsfraktionen eine entsprechende Bundesratsinitiative plane.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Niedersächsische Landesregierung setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine Senkung der Verkehrsunfälle ein, die sich im Zusammenhang mit dem toten Winkel beim Abbiegen ereignen. Neben der Polizei Niedersachsen bieten viele weitere Partner in der Verkehrssicherheitsarbeit thematische Präventionsmaßnahmen zur Stärkung des Gefahrenbewusstseins und Minimierung des Unfallrisikos an. Beispielhaft sei hier die Verkehrssicherheitsaktion „Aufgepasst - der tote Winkel“ der Landesverkehrswacht Niedersachsen zu nennen.

Neben der Sensibilisierung der Radfahrer und Fußgänger für das Thema „Toter Winkel“ kann vor allem der Einsatz moderner Assistenzsysteme, die den LKW-Fahrer warnen und ggf. einen automatischen Bremsvorgang einleiten, zu einer signifikanten Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich führen.

Deshalb hat die Verkehrsministerkonferenz auf Ihrer Sitzung am 27./ 28.April 2017 einen einstimmigen Beschluss zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im innerstädtischen Bereich durch Abbiegeassistenzsysteme für Nutzfahrzeuge gefasst. Mit diesem Beschluss wird die Bundesregierung gebeten sich dafür einzusetzen, dass zukünftig EU-weit für neue Nutzfahrzeuge mit einer Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen Assistenzsysteme verpflichtend vorgeschrieben werden. Diese Systeme sollen in der Lage sein, gefährdete Personen beim Abbiegen zu erkennen, den LKW-Fahrer akustisch, optisch, taktil oder in sonstiger Weise zu warnen und bei ausbleibender Reaktion - wie bei bestehenden Notbrems-Assistenten - selbstständig den Bremsvorgang einzuleiten.

Weiterhin hat die Verkehrsministerkonferenz ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass selbst wenig komplexe techni-sche Lösungen als Abbiegeassistenten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Unfällen bisher nicht verbindlich vorgeschrieben sind. Sie bittet die Bundesregierung aktiv zu werden, um EU-weit die Verpflichtung zur Nachrüstung von Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3 mit einfachen Abbiegeassistenzsystemen (z. B. Kamera-Monitor-Systeme) für Bestandsfahrzeuge und für den Zeitraum zu regeln, bis die unter Ziffer 1 beschriebenen Systeme für Neufahrzeuge verbindlich sind.

Schließlich bittet die Verkehrsministerkonferenz den Bund zu prüfen, ob über das Förderprogramm "De-minimis" hinaus weitere Fördermöglichkeiten, auch für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen geschaffen werden können, um Anreize zur Investition in moderne Abbiegeassistenztechnik zu erhöhen.

Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Wie haben sich die Unfallzahlen im Bereich der Abbiegeunfälle mit Lkw-Beteiligung seit 2010 entwickelt?

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Anzahl der Verkehrsunfälle im Bereich der Abbiegeunfälle mit Beteiligung von Lkw (3,5 t und mehr) und Sattelschleppern in Niedersachsen

1.696

1.735

1.663

1.666

1.717

1.657

1.523

Quelle: Polizei Niedersachsen

2. Wie steht die Niedersächsische Landesregierung zu dem Ansinnen, Abbiegeassistenten in Lkw gesetzlich vorzuschreiben?

Siehe Vorbemerkung.

3. Welche Initiativen hat das Land Niedersachsen ergriffen, um den Einbau von Abbiegeassistenten in Lkws für Spediteure - gegebenenfalls durch steuerliche Anreize oder Vergünstigungen im Maut-System - attraktiver zu machen, und welche Initiativen sind geplant?

Bereits im Juni 2015 hatte die Niedersächsische Landesregierung den Bundesverkehrsminister aufgefordert, Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen bei der Lkw-Maut besserzustellen, um damit Anreize zum Kauf bzw. der Nachrüstung solcher Fahrerassistenzsysteme zu setzen.

Das Bundesverkehrsministerium hat diesen Vorschlag mit folgender Begründung abgelehnt:

Die europarechtliche Rechtsgrundlage, die Richtlinie 1999/62/EG, sieht eine Differenzierung der Mautsätze nach dem Vorhandensein von Fahrerassistenzsystemen nicht vor. Die Richtlinie 1999/62/EG regelt in Artikel 7g Absatz 3, dass die Infrastrukturgebühr zur Förderung der Verkehrssicherheit differenziert werden darf, soweit die dort genannten Kriterien beachtet werden. Die Kriterien zeigen, dass die Förderung der Verkehrssicherheit in Artikel 7g Absatz 3 der Richtlinie 1999/62/EG streckenbezogen und nicht fahrzeugbezogen gemeint ist. Das heißt, Unfallschwerpunkte können dadurch entschärft werden, dass die Mautgebühren nach der Tageszeit, der Tageskategorie oder der Jahreszeit differenziert werden. Eine Differenzierung der Mautgebühren nach dem Vorhandensein von fahrsicherheitsbezogenen Fahrerassistenzsystemen könne daher für die Mautsatzdifferenzierung nicht berücksichtigt werden.

Darüber hinaus hatte das Bundesverkehrsministerium in seiner Antwort darauf hingewiesen, da es die Nachrüstung von Fahrerassistenzsystemen mittels des De-minimis-Förderprogramms fördert. Die Fördermöglichkeiten ergeben sich aus der „Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 1 1. August 2014" (Bundesanzeiger AT vom 25.08.2014, B5). Fahrerassistenzsysteme sind in Nummer 1.1 des Maßnahmenkatalogs explizit als förderfähig benannt. Der jährliche Förderbetrag pro Unternehmen beträgt bis zu 33.000 Euro.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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