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Plenum 18. Mai 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 33: Verhindert die Landesregierung die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt?


Abgeordnete Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, und Annette Schwarz (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Landtag hat in seiner 118. Sitzung am 15. Dezember 2016 die Entschließung „Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit - Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren!“ (Drucksache 17/7149) angenommen und die Landesregierung u. a. aufgefordert, in einem ersten Schritt unabhängig von der Bundesebene bereits bestehende Fördermöglichkeiten des Bundes und der Jobcenter optimal zu nutzen (z. B. § 16 e SGB II - Förderung von Arbeitsverhältnissen - und § 16 f SGB II - Mittel zur freien Förderung) und notwendige ergänzende Mittel zu Verfügung zu stellen. Die HAZ berichtet dagegen in ihrer Ausgabe vom 11. April 2017, das Jobcenter Hannover müsse seine Förderprogramme kürzen, weil der Bund wegen zurückgehender Flüchtlingszahlen weniger Mittel zur Verfügung stelle.

Vorbemerkung der Landesregierung

Auf Grundlage der Entschließung haben das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium in enger Abstimmung mit der Regionaldirektion und den Kommunalen Spitzenverbänden ein neues Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit entwickelt. Kernelemente des Programms sind eine Arbeitsplatzprämie und ein ergänzendes Coaching. Zielgruppe sind arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, die seit längerem SGB II-Leistungen beziehen. Bis zu 1.000 Menschen sollen in den nächsten zwei Jahren von diesem Programm profitieren und eine neue Beschäftigung finden. Gleichzeitig wird für Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderen psycho-sozialen Schwierigkeiten sowie für ihre Familien ein intensives Coaching angeboten.

1. Wann startet das Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, und welche Bedingungen muss ein Betrieb erfüllen, wenn er eine Förderung erhalten will?

Die Förderrichtlinien zur Umsetzung der Landesförderung befinden sich derzeit in der Verbändeanhörung. Die nachfolgenden Ausführungen stehen deshalb unter dem Vorbehalt möglicher Anpassungen im Rahmen des weiteren Verfahrens. Der Start der Förderung ist für den 01.07.2017 geplant.

Arbeitgeber, die in den Genuss der Landesförderung kommen wollen, müssen beim Jobcenter in ihrer Region zwei Förderanträge stellen. Sie beantragen eine Förderung nach § 16e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen) und die Zahlung der Arbeitsplatzprämie des Landes. Eine Bewilligung der beiden Anträge kann erfolgen, wenn ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz im Umfang von mind. 20 Stunden für zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten bereitgestellt wird und der Arbeitsplatz mit einer arbeitsmarktfernen langzeitarbeitslosen Person besetzt wird. Der Arbeitgeber muss ein Entgelt zahlen, das mind. TvöD Entgeltgruppe 2 entspricht.

2. Müssen die Jobcenter für dieses Programm bereits jetzt Fördermittel aus ihrem Eingliederungstitel zurückhalten, weil die Landesregierung für das Landesprogramm keine Landesmittel bereitstellt und auf das Integrationsbudget der Jobcenter zugreift?

3. Können aktuell weniger Arbeitsverhältnisse nach § 16 e SGB II gefördert werden, als dies ohne das Landesprogramm möglich wäre?

zu 2. und 3.:

Die Jobcenter sind in ihrer Haushaltsplanung und den Entscheidungen über Fördermaßnahmen autonom. Das Land kann nicht auf die Budgets der Jobcenter zugreifen.

Die Landesregierung hat die Jobcenter frühzeitig über die Planungen für ein neues Landesprogramm zur Umsetzung der Entschließung „Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit - Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren!“ (Drucksache 17/7149) informiert und für eine Unterstützung des Programms geworben.

Die Zahl der möglichen Förderfälle nach § 16 e SGB II verändert sich durch das Landesprogramm nicht. Im Gegenteil ist durch das Landesprogramm eine größere Zahl von Förderfällen nach § 16 e SGB II zu erwarten als in früheren Jahren.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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