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Plenum 18. Mai 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 26


Abgeordnete Horst Kortlang, Jörg Bode, Hillgriet Eilers und Dr. Stefan Birkner (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Drucksache 18/573 führt die Landesregierung Folgendes aus:

„Laut dem Konsultationsdokument zum Netzentwicklungsplan Gas 2018 bis 2028 wird für das LNG-Terminal Brunsbüttel eine Transportkapazität von 8,7 Milliarden kW angemeldet, die beim zukünftigen Ausbau der Netzinfrastruktur Berücksichtigung finden soll. Diese Größenordnung entspricht weniger als 1 % des deutschen Erdgasverbrauchs und wird damit keinen substanziellen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. Offensichtlich verfolgt das Joint Venture ‚German LNG Terminal GmbH‘ das Ziel, die in der Region ansässigen Industrieunternehmen sowie den Hamburger Hafen mit LNG als Schiffstreibstoff zu versorgen. Im Vergleich dazu sehen die ersten Überlegungen und zum Teil bereits begonnenen Planungen zur Errichtung eines versorgungsstrategischen LNG-Importterminals in Wilhelmshaven weitaus größere Umschlagskapazitäten vor, die zum Teil mehr als 10 % des Erdgasbedarfs in Deutschland abdecken würden. Insofern werden hier unterschiedliche Versorgungstrategien verfolgt, die kaum miteinander vergleichbar sind“ (Drucksache 18/573).

Nach Recherchen der Fragesteller hat die German LNG Terminal GmbH eine Einspeisekapazität von 8,7 Millionen kWh/h, also 8,7 Millionen kW, angemeldet. Dies entspricht einer theoretischen Jahresleistung von 76 Milliarden kWh oder 7 Milliarden m3 Erdgas. Bei einem Jahresverbrauch von 80,5 Milliarden m3 Erdgas in Deutschland im Jahr 2016 (Bundestagsdrucksache 19/1401) entspricht dies 8 bis 9 %, je nach LNG-Quelle sogar bis zu 10 %, des deutschen Erdgasverbrauchs. Damit entspricht der in Umsetzung befindliche LNG-Terminal in Brunsbüttel in etwa der Größenordnung zu den Überlegungen eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven. Dies deckt sich auch mit den Ausführungen in der „Potentialanalyse: LNG-Infrastruktur an der deutschen Nordseeküste unter Betrachtung besonders geeigneter Standorte“ (Merkel Energy GmbH, Oktober 2017).

Während die Niedersächsische Landesregierung die Einrichtung einer Geschäftsstelle für Koordinierungsaufgaben und einer Realisierungsgesellschaft intern prüft, ist die Landesregierung in Schleswig-Holstein zusammen mit dem Maritimen Koordinator der Bunderegierung auf dem Weg zur Realisierung eines deutschen LNG-Importterminals.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Antwort des Landesregierung vom 27.03.2018 (Drs. 18/573) liegt in der Vorbemerkung ein Rechenfehler zugrunde, weswegen die Angaben zur theoretischen Jahresleistung eines LNG-Importterminals in Brunsbüttel zu gering ausfallen. Demnach entspräche die im Konsultationsdokument zum Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028 angegebene Transportkapazität von 8.700 MWh/h nach Korrektur rund 8 % des in Deutschland verbrauchten Erdgases (laut Angabe des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft lag dieser 2017 bei 985 Milliarden kWh).

1. Welche Transportkapazitäten/Größenordnungen sehen „die ersten Überlegungen und zum Teil bereits begonnenen Planungen zur Errichtung eines versorgungsstrategischen LNG-Importterminals in Wilhelmshaven“ (Drucksache 18/573) konkret vor, wenn sie 10 % des Erdgasbedarfs in Deutschland abdecken würden und zehnmal größer sind als die angemeldete Transportkapazität in Brunsbüttel in Höhe von 8 700 MWh/h?

Neben Auskünften der Unternehmen basieren die Angaben der Landesregierung zu den projektspezifischen Umschlagskapazitäten eines LNG-Importterminals in Wilhelmshaven im Wesentlichen auf den Inhalten der Potenzialanalyse zur „LNG-Infrastruktur an der deutschen Nordseeküste unter Betrachtung besonders geeigneter Standorte“ (Merkel Energy GmbH, Oktober 2017). In Abhängigkeit der zugrunde liegenden Planungsszenarien werden hierbei für ein großes LNG-Importterminal jährliche Einspeisekapazitäten von bis zu 14 Milliarden m³ Erdgas angenommen. Dabei entspräche diese Größenordnung deutlich mehr als 10 % des gesamtdeutschen Erdgasverbrauches.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

2. Wie begründet die Landesregierung, u. a. vor dem Hintergrund der Anmeldungen zum Netzentwicklungsplan 2018 bis 2028, ihre Einschätzung, dass das LNG-Terminal in Brunsbüttel „weniger als 1 % des deutschen Erdgasverbrauchs und … damit keinen substanziellen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten (wird)“ und dass das LNG-Terminal Wilhelmshaven zum Teil mehr als 10 % des Erdgasbedarfs in Deutschland abdecken würde?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

3. Hat die Landesregierung die Aktivitäten bezüglich der German LNG Terminal in Brunsbüttel seit Herbst 2015, ausschließlich auf der Basis der Presseberichterstattung beruhend, richtig eingeschätzt oder tendenziell unterschätzt (bitte mit Begründung)?

Wie bereits in der Antwort der Landesregierung vom 27.03.2018 (Drs. 18/573) dargelegt, sind die Aktivitäten der Landesregierung zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur auf Niedersachsen ausgerichtet. Aufgrund unterschiedlicher Standortmerkmale, die im Übrigen detailliert von der o.g. Potenzialanalyse beschrieben und bewertet werden, sieht die Landesregierung keine unmittelbare Vergleichbarkeit der in Rede stehenden Projektplanungen gegeben (siehe dazu Antworten zu den Fragen 10 und 16 der LT-Drs. 18/573 vom 27.03.2018).

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

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