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Plenum 20. April 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 04


Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerentsendung in Niedersachsen


Abgeordnete Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut Medienberichten (u. a. NOZ vom 9. April 2018) soll eine Werkvertragsfirma auf der Meyer Werft rumänische Arbeiter bis zu 15 Stunden täglich beschäftigt haben. Außerdem sollen Abrechnungen fehlerhaft gewesen sein, u. a. sollen Urlaubs- und Krankengeld einbehalten worden sein. Dabei handelt es sich um Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz. Der Anteil der Entsendungen hat im letzten Jahrzehnt innerhalb der Europäischen Union zugenommen, und mit dieser Zunahme häuften sich auch die Vorwürfe des Missbrauchs. Deutschland hat aktuell einen Anteil von 25 % an allen Entsendungen in der EU.

In Niedersachsen werden vor allem in der Fleischindustrie und im Baugewerbe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Entsendung eingesetzt. Die Entsendung erfolgt in der Regel über Dienstleister, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anwerben und einstellen. Immer wieder, wie auch im aktuellen Meyer-Werft-Fall, fallen diese Dienstleister laut Medienberichten (u. a. Spiegel, 14/2018) dadurch auf, dass sie sich nicht an arbeitsrechtliche Vorgaben halten bzw. diese unterlaufen.


Vorbemerkung der Landesregierung

Die aktuelle Berichterstattung über die Situation rumänischer Werkvertragsbeschäftigter auf der Meyer Werft ist der Landesregierung bekannt.

Die Landesregierung verurteilt jede Form des Missbrauchs dieser Vertragsform, sei es in Gestalt von wettbewerbsverzerrendem Lohndumping zulasten der rechtskonform handelnden Unternehmen oder auch durch sonstiges, eventuell schon als „ausbeuterisch“ zu bewertendes Verhalten gegenüber dem einzelnen Werkvertragsbeschäftigten, wenn dieser z.B. durch illegale Praktiken um seinen Lohn betrogen wird. Sie wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass dem Missbrauch wirksam entgegen getreten wird.


1. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung oder plant sie, damit das Arbeitsrecht auch im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung vollständig angewendet wird?

Wie allgemein bekannt ist, hat die Europäische Kommission im März 2016 einen Vorschlag zur Revision der sog. Entsenderichtlinie (RL 96/71/EG) vorgelegt.

Nach Befassung der Arbeits- und Sozialminister der EU im Oktober 2017, einer Einigung zwischen Europäischem Parlament und EU-Kommission am 01.03.2018 und der Zustimmung der Mitgliedstaaten am 11.04.2018 ist als nächster Schritt die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu der gefundenen Lösung erforderlich.

Künftig soll die Regel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten, so dass generell sämtliche Entlohnungsvorschriften sowohl von inländischen als auch von entsendenden Unternehmen eingehalten werden müssen.

Die Landesregierung trägt diesen Ansatz grundsätzlich mit und wird die Umsetzung in nationales Recht, d. h. eine erforderlich werdende Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Wege der Bundesratsbeteiligung, begleiten.

Neben der genannten Mitwirkung an der Gestaltung des einschlägigen Bundesrechts wird die Landesregierung die erfolgreiche Arbeit der von ihr zum Großteil finanzierten Beratungsstellen für mobile Beschäftigte in Oldenburg, Hannover, Braunschweig und Lüneburg den Vorgaben der Koalitionsvereinbarung entsprechend fortsetzen, dort, wo es in Absprache mit dem Träger der Beratungsstellen erforderlich ist, ausbauen und so die „Entdeckungsgefahr“ für diejenigen Unternehmen und Betriebe, die sich wie oben beschrieben rechtsmissbräuchlich verhalten, auch vor Ort weiterhin erhöhen.


2. Wie wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass der Anteil der über die Entsendung für Daueraufgaben Beschäftigten in Niedersachsen deutlich gesenkt wird?

Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die unternehmerische Entscheidung über den Einsatz von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Die Umsetzung der Novellierung der Entsenderichtlinie in nationales Recht liegt in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Hierfür wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

Soweit – wie in der Schlacht- und Zerlegeindustrie – sich auch für andere Branchen oder Unternehmen besondere Probleme erkennen lassen, behält die Landesregierung sich vor, in Gesprächen mit den Unternehmen auf diese ein- und auf Änderungen hinsichtlich des Einsatzes von Werkvertragsbeschäftigten hinzuwirken.


3. Wird die Landesregierung die eingerichteten Beratungsstellen weiter unterstützen und gegebenenfalls weiterentwickeln?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

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