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Plenum 21. September 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 85: Einflussnahme auf die Bundestagswahl von Mitarbeitern der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßen-bau und Verkehr?


Abgeordneter Jens Nacke (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am 31. August 2017 erreichten am Vormittag zwei E-Mails von Mitarbeitern der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Nienburg, Straßenmeisterei Diepholz) mit entsprechender dienstliche Signatur die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen. In dieser E-Mail thematisieren die Mitarbeiter die öffentlich bekannt gewordene drohende Insolvenz des privaten Konsortiums A 1 mobil sowie die gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Klage über Nachforderungen in Höhe von rund 800 Millionen Euro. In dieser E-Mail behaupten die Mitarbeiter, dass die Bundesregierung „wider besseres Wissen“ gehandelt habe. Die Mitarbeiter behaupten zudem, dass die Bundesregierung die amtierenden Bundestagsabgeordneten im Vorfeld einer Abstimmung über eine Grundgesetzänderung nicht redlich informiert habe. Die in Rede stehende E-Mail endet u. a. mit der Aufforderung an die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten, dass sich diese für eine Wiederholung der Abstimmung einsetzen sollen.



1. Hat die Landesregierung Kenntnis über die in Rede stehenden E-Mails?

Die Landesregierung hat bis heute keine Kenntnis von diesen E-Mails. Die Recherche hat ergeben, dass am 31. August E-Mails des Vereins Gemeingut in Bürgerhand (GiB) sowohl im zentralen Postfach der Straßenmeisterei Diepholz als auch in den Postfächern einiger Mitarbeiter eingegangen sind. Diese E-Mails enthielten u.a. einen Musterbrief an Abgeordnete der CDU/CSU und der SPD im Bundestag u. a. mit der Aufforderung, dass sich diese für eine Wiederholung der Abstimmung einsetzen sollen.

Es ist bislang nicht bekannt, ob und wenn ja, welche Mitarbeiter den in der E-Mail enthaltenen Musterbrief verwendet und verschickt haben. An der Aufklärung des Sachverhalts wird intensiv gearbeitet.



2. Hält die Landesregierung das Abfassen von E-Mails mit politischen Feststellungen und politischen Statements mit dienstlicher E-Mail-Adresse und dienstlicher Signatur an niedersächsische Bundestagsabgeordnete für mit dem Neutralitätsgebot vereinbar?

Die Landesregierung hält diese Form der politischen Betätigung nicht für vereinbar mit dem Neutralitätsgebot.



3. Welche dienstlichen Folgen hat das Abfassen der in Rede stehenden E-Mails für Mitarbeiter?

Nach Aufklärung des Sachverhalts werden dienst-/arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft.

Unabhängig davon werden die Leitung des regionalen Geschäftsbereichs Nienburg und der Straßenmeisterei Diepholz den Vorfall zum Anlass nehmen und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nachdrücklich daran erinnern, dass die dienstliche Email-Adresse für derartige E-Mails nicht verwendet werden darf.









Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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