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Plenum 22. Juni 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 44: Hat Wirtschaftsminister Bernd Althusmann Zusagen hinsichtlich der Erweiterungspläne des DOC Soltau ge-macht?


Abgeordnete Detlev Schulz-Hendel, Christian Meyer und Miriam Staudte (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Sommer 2018 hatte die Stadt Soltau gemeinsam mit der Mutschler-Gruppe beim Agrarministerium als oberster Landesplanungsbehörde eine sogenannte Zielabweichung vom Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) beantragt, um die Verkaufsfläche des Designer Outlet Center (DOC) auf insgesamt 19 800 m2 zu verdoppeln. Das DOC darf aber maximal 10 000 m2 Verkaufsfläche umfassen - und dies auch nur aufgrund einer Ausnahmeregelung im LROP von 2008. Im raumordnerischen Vertrag aus dem Jahr 2009 zwischen Landkreis Heidekreis, Stadt Soltau, Investor und dem Land Niedersachsen wurde eine „Begrenzung auf höchstens 10 000 m2 Verkaufsfläche“ festgelegt. Auch die regionale IHK und die umliegenden Städte und Gemeinden, insbesondere die Stadt Lüneburg, hatten sich gegen eine Erweiterung des DOC ausgesprochen.

Die Landesregierung lehnte daher im November 2017 den Antrag ab. Ziel sei es „ein wirtschaftliches Ausbluten der Stadt- und Dorfzentren zu verhindern, den Flächenverbrauch zu reduzieren und stattdessen Brachflächennutzung sowie Revitalisierung voranzutreiben“, schrieb das Landwirtschaftsministerium in der Pressemitteilung vom 9. November 2017.

Laut HAZ vom 9. Mai 2018 hat die Investorin nun Klage gegen den Bescheid eingereicht: „Der Bescheid aus dem Landwirtschaftsministerium, der der HAZ vorliegt, verweist dagegen auf den Landesraumordnungsplan, in dem die ursprünglichen Bedenken und die Beschränkung des DOC festgeschrieben sind. Es werde ‚kein Anlass‘ gesehen, daran etwas zu ändern.“ und “die angestrebte Verdopplung der Verkaufsfläche würde die alten Konflikte wieder aufleben lassen.“ Die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber müssten dahinter zurückstehen. Eine Genehmigung würde laut Begründung des Ministeriums zudem anderswo „das Begehren nach weiteren Sonder-Standorten für großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese wecken.“

Laut Immobilienzeitung vom 17. Mai 2018 traf sich nun Wirtschaftsminister Althusmann mit der Klägerin Sylvie Mutschler.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zum besseren Verständnis werden im Folgenden die Grundlagen für die im konkreten Fall erfolgte Ablehnung des Zielabweichungsantrags dargestellt:

Mit Schreiben vom 13.06.2017 haben die Stadt Soltau und die Vorhabenträgerin F.O.C. Objekt Soltau GmbH mit Sitz in Ulm eine Zielabweichung von Abschnitt 2.3 Ziffer 09 Satz 2 des LROP und eine Erweiterung der Verkaufsfläche (VKF) des Designer Outlets Soltau (DOS) auf insgesamt 19.800 m² beantragt. Das LROP sieht für den FOC-Standort in der Lüneburger Heide eine landesweit einmalige Ausnahme vom so gen. Konzentrations-, Integrations- und Kongruenzgebot vor, begrenzt aber die Verkaufsfläche dauerhaft auf 10.000 m².

Zielabweichungsverfahren (ZAV) dienen dazu, in besonders gelagerten Einzelfällen zu prüfen, ob ein raumbedeutsames Vorhaben ausnahmsweise von der Beachtung eines Zieles der Raumordnung befreit werden kann. An einem bestehenden raumordnerischen Ziel wird generell aber weiterhin festgehalten.

Eine Zielabweichung als Ergebnis eines ZAV ist möglich, wenn

  • die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 6 Abs. 2 ROG) sowie

  • das Einvernehmen mit den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und das Benehmen mit den betroffenen Gemeinden hergestellt ist (§ 8 NROG).

Im vorliegenden Fall lagen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 ROG nicht vor.

Da schon die beiden kumulativ zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzungen des ROG nicht erfüllt werden konnten, war eine Zielabweichung im konkreten ZAV nicht möglich. Insofern wurde auf eine Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der betroffenen Gemeinden verzichtet, da sie zu keinem anderen Ergebnis hätte führen können.

Mit Bescheid vom 02.11.2017 wurde die beantragte Zielabweichung daher nicht zugelassen. Gegen den Ablehnungsbescheid haben die Stadt Soltau mit Schreiben vom 05.12.2017 sowie die F.O.C. Objekt Soltau GmbH mit Schreiben vom 01.03.2018 beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben. Die Klage ist mit dem Antrag verbunden, den Bescheid aufzuheben und das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu verpflichten, über den gestellten Antrag neu zu entscheiden.

1. Bleibt das Land Niedersachsen bei der Ablehnung einer Erweiterung des DOC Soltau, wie im November 2017 mit Bescheid rechtsverbindlich erklärt?

Der Landesregierung liegen bisher keine neuen Erkenntnisse vor, die zu einer anderen Bewertung führen könnten.

2. Welche konkreten Zusagen hat Wirtschaftsminister Althusmann gegebenenfalls im Gespräch mit der Betreiberin Sylvie Mutschler bezüglich einer möglichen Erweiterung des DOC gemacht?

Es wurden keine konkreten Zusagen gegeben. Bei dem am 30.04.2018 erfolgten Gespräch handelte es sich um einen informellen Gedankenaustausch.

3. Soll das Landes-Raumordnungsprogramm für die Investorin geändert werden, und gibt es für ein Zielabweichungsverfahren die Unterstützung der IHK und der Stadt Lüneburg?

Eine Änderung der LROP-Regelung zum FOC-Standort in der Lüneburger Heide ist derzeit nicht geplant.

Da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zielabweichung nicht vorlagen, wurde von einer Beteiligung öffentlicher Stellen im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens abgesehen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

Ansprechpartner/in:
Dr. Dominik Mayer

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