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Plenum 28. Oktober 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 48


48. Wie ist der Stand der juristischen Aufarbeitung der Kollision der „Emsmoon“ mit der Friesenbrücke?

Abgeordnete Hillgriet Eilers, Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Vor rund neun Monaten stieß der Frachter „Emsmoon“ unter Führung seines Kapitäns und eines Lotsen auf eine geschlossene Eisenbahnbrücke bei Weener. Die Friesenbrücke erlitt bei der Kollision einen Totalschaden und muss voraussichtlich komplett neu errichtet werden. Laut Presseberichterstattung sind weder die Ursache noch die Schuldfrage oder die gerichtliche Zuständigkeit geklärt. Die Staatsanwaltschaft Aurich ermittelt und hat Strafbefehle gegen den Kapitän und den Lotsen beantragt. Die Suche nach dem zuständigen Gericht läuft noch. Das Amtsgericht Leer hält eine Kommunikationspanne zwischen der Besatzung und dem Brückenpersonal für ursächlich für die Kollision mit der Friesenbrücke. Die Eigentümerin der Brücke, die DB Netz AG, geht von einer Wiederinbetriebnahme gegen Ende 2020 und von Kosten in der Höhe von ca. 30 Millionen Euro aus. Die Landesregierung hat dem Privatunternehmen in Aussicht gestellt, die gesamten Planungs- und Baukosten als rückzahlbare und zinslose Vorfinanzierung zur Verfügung zu stellen (Drucksache 17/6474).

1. Welches Gericht ist für die juristische Aufarbeitung der Kollision des Frachters „Emsmoon“ mit der Friesenbrücke zuständig?

Das Landgericht Aurich hat unter dem 08.09.2016 den Beschluss des Amtsgerichts Leer, durch welchen der Erlass der von der Staatsanwaltschaft Aurich beantragten Strafbefehle mangels hinreichenden Tatverdachts abgelehnt worden war, auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft mit der Begründung aufgehoben, das Amtsgericht Leer sei sachlich unzuständig, da es sich um eine Binnenschifffahrtssache im Sinne des § 2 Abs. 3a des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen (BinSchGerG) handele, für welche ausschließlich die Zuständigkeit des Amtsgerichts Emden gemäß §§ 3 Abs. 3, 4 BinSchGerG in Verbindung mit § 1 Nr. 25 Nds. Verordnung von Ermächtigungen auf den Gebieten der Rechtspflege und der Justizverwaltung (RPflErmÜtrVND) und § 17 der Zuständigkeitsverordnung Justiz begründet sei.

Derzeit liegen die Akten dem Landgericht Aurich zur Entscheidung über Gegenvorstellungen bzw. Gehörsrügen vor. Eine Entscheidung des Landgerichts Aurich ist noch nicht ergangen.

2. Wie schätzt die Landesregierung das Seelotsenrevier Ems bezüglich seines nautischen Anspruchs zwischen den emsaufwärts gelegenen Seehäfen und dem Bereich Emden-Reede einschließlich des Schifffahrtshindernisses Friesenbrücke ein?

Nach Auskunft der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Nordwest – ist das Seelotsrevier Ems im Vergleich zu den anderen Seelotsrevieren nicht anspruchsvoller. Die Friesenbrücke stellt kein Schifffahrtshindernis dar.

3. Wie plausibel hält die Landesregierung die Ansicht des Amtsgerichts Leer, dass eine Kommunikationspanne zwischen der Besatzung und dem Brückenpersonal als ursächlich für die Kollision mit der Friesenbrücke gilt?

Die Landesregierung hat sich im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit einer Bewertung der Entscheidung des Amtsgerichts Leer zu enthalten.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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