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Flugverkehrsboom

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.08.2009 - TOP 28


Der Abgeordnete Enno Hagenah (GRÜNE) hatte gefragt:

Neben den allgemein bekannten Ausbauplanungen am Forschungsflugplatz Braunschweig, die von Anwohnern als überzogen für den genannten Zweck "Forschungsfughafen" kritisiert werden, wurde zwischenzeitlich der ehemalige NATO-Flugplatz Ahlhorn vom Papenburger Bauunternehmen Bunte übernommen und soll zum
Flug-, Logistik-, Gewerbe- und Technologiepark mit zivilem Luftverkehr ausgebaut werden.

Keine 10 km Luftlinie davon entfernt, will der Luftsportverein Cloppenburg-Varrelbusch seinen Flugplatz für über 1 Million Euro ausbauen und hofft dabei u. a. auf GA-Förderung vom Land Niedersachsen. Für das Segelfluggelände Wilsche wurde ein Antrag auf Erweiterung der Genehmigung und Umwidmung in einen Sonderlandeplatz zunächst gestellt und vorerst zurückgestellt, um eine Einigung mit protestierenden Anwohnern zu erreichen. Und in Lüneburg soll ebenfalls unter Protest der Anwohner die Landepiste eines innerstädtischen Sonderflugplatzes ausgebaut werden, um auch dort mehr Starts und Landungen zu ermöglichen.

Diese kleine Aufzählung aktuell einer weiteren Öffentlichkeit bekannt gewordener Ausbauplanungen von Flughäfen wirft die Frage an die Landesregierung nach einem abgestimmten Konzept und einheitlichen Qualitätszielen und Abwägungskriterien für die Genehmigung und gegebenenfalls Förderung von Sport- und Regionalflughäfen in Niedersachsen auf.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. An welchen Flugplatzstandorten in Niedersachsen sind der Landesregierung welche konkreten Umwidmungs-, Ausbau- oder Neubauabsichten der Betreiber mit welchen geplanten Kapazitätsausweitungen bekannt?
  2. In welchen dieser o. g. Fälle sind Förderanträge in welchem Volumen und an welche Fördertöpfe genehmigt, gestellt oder angekündigt worden?
  3. Nach welchen Kriterien hinsichtlich z. B. der Effizienz der eingesetzten Mittel, Bedarfsanalyse, Minimierung der Umweltauswirkungen und der Belastungen für die Anwohner werden die Planungen und gegebenenfalls Förderanträge vom Land beurteilt und jeweils beschieden?

Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Grundsätzlich sind bei Umwidmungs-, Ausbau- oder Neubauabsichten für Flugplätze die luftfahrtrechtliche Genehmigung und die gegebenenfalls finanzielle Förderung getrennt zu betrachten. Beim letzteren gibt es Förderrichtlinien, die je nach Fördermittel unterschiedlichen Vorgaben unterliegen, während das nationale Luftverkehrsrecht vom Flugplatzzwang bestimmt wird. Danach dürfen Flugplätze nur mit Genehmigung angelegt und betrieben werden. Eine Genehmigung ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage oder der Betrieb eines Flugplatzes wesentlich geändert oder erweitert wird. Das Luftverkehrsrecht sieht je nach Umfang der beabsichtigten Maßnahme Genehmigungsverfahren vor, die auch den Erfordernissen der Raumordnung, des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege und des Schutzes vor Fluglärm Rechnung tragen.

Bei den daraus resultierenden Anträgen nach dem Luftverkehrsrecht steht es den lokalen und regionalen Akteuren frei, ein zukunftsorientiertes und nachhaltiges Konzept für ihren Flugplatz zu gestalten und zu verfolgen. Die lokalen und regionalen Entscheider müssen das geeignete Projekt bestimmen, mit dem eine Nutzung oder auch Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur gewährleistet werden kann.

Bei Umwidmungs-, Ausbau- oder Neubauabsichten für Flugplätze werden nicht ausschließlich betriebswirtschaftliche Rentabilitätskriterien zur Bewertung der beabsichtigten Maßnahmen zu Grunde gelegt. Häufig bestehen vor allem regionalwirtschaftliche Interessen an einer bedarfsgerechten Flugplatzinfrastruktur. Gerade bei der Ansiedlung von Unternehmen kann ein leistungsfähiger Verkehrslandeplatz oder regionaler Verkehrsflughafen ein wichtiges Argument für die Standortwahl und damit für die regionale Wirtschaftsförderung sein.

Die Landesregierung verfolgt grundsätzlich folgende Ziele im Rahmen der niedersächsischen Luftverkehrspolitik:

  1. Erhalt und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der an den Flugplätzen des Landes vorhandenen Luftverkehrsinfrastruktur sowie weitere Ausweitung und Verbesserung der Luftverkehrsverbindungen,
  2. Gewährleistung der Verkehrsfunktion der Flugplätze im Gemeinwohlinteresse als bedeutende Voraussetzung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Landes,
  3. Nutzung und Aktivierung der vom wachsenden Luftverkehr ausgehenden Impulse für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Niedersachsen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2:
Die nachfolgende Tabelle fasst die Antworten auf die Fragen 1. und 2. zusammen. Die Flugplätze werden in der Reihenfolge Flughäfen, Verkehrslandeplätze (VLP), Segelfluggelände (SFG), Hubschraubersonderlandeplätze (HSLP) und Gelände für Ultraleichtflieger (UL) aufgeführt.

Flugplatz

Umwidmungs-, Ausbau- oder Neubauabsichten

Stand des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens

Kapazitätserweiterung

Förderanträge

Ahlhorn

Ehemaliger Militärflugplatz

Umwidmung des ehemaligen Militärflugplatzes. Der zukünftige Betreiber sieht vor, auf dem Areal einen Flug-, Technologie-, Logistik- und Gewerbepark mit Schwerpunkt auf der flugaffinen Nutzung zu errichten. Dadurch erhofft man sich insbesondere Kunden aus dem Bereich des Geschäftsflugverkehrs und des Werks- und Werftbetriebes. Der Betreiber plant, schnellstmöglich das Verfahren zur Genehmigung des Flugplatzes einzuleiten.

bisher nicht abschätzbar

liegen nicht vor

Braunschweig

Verkehrsflughafen

Der Ausbau umfasst die Optimierung der Flugbetriebsflächen insbesondere die Verlängerung der Start-/Landebahn auf 2.300 m.

Mögliche Inanspruchnahme weiterer gerichtlicher Überprüfungsmöglichkeiten durch die Kläger nach Auswertung der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zum Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 15.01.2007.

Der 7. Senat des Nieder-sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 20. Mai 2009 - 7 KS 28/07 und 7 KS 59/07 - die Klagen von Eigentümern, Anwohnern und eines Naturschutzverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss überwiegend abgewiesen.

Durch die Verlängerung der Startbahn wird eine Stärkung der Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsaktivitäten am Forschungsstandort Braunschweig erwartet.

Für das Vorhaben zum "Ausbau Avionik Cluster Braunschweig" hat die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH als Träger der Maßnahme im Juli 2009 einen Antrag auf Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gestellt.

Fördergrundlage ist die Richtlinie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die Mittel kämen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und aus dem EFRE.

Lemwerder

Sonderflughafen

Kurzfristig zu erwartende Anpassung der Flugplatzgenehmigung durch Umwidmung vom Sonderflughafen zum Sonderlandeplatz

keine

liegen nicht vor

Leer-Papenburg

VLP

Zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes läuft ein Planfeststellungsverfahren. Dort ist die Verbreiterung der Landebahn beantragt. Zusätzlich liegen Anträge zur Erhöhung der zulässigen Gewichtsbeschränkung auf 15 Tonnen und Verlängerung der Betriebszeit bis 22 Uhr (24 Uhr PPR) vor. Die Leer Nord GmbH (Gesellschaft des Landkreises Leer) hat darüber hinaus einen Antrag auf die Erschließung eines Gewerbegebietes am Flugplatz für flugaffines Gewerbe und eine neue Anbindung des Flugplatzes gestellt.

steigender Geschäftsreiseverkehr

Das Investitionsvolumen wird auf gut 3 Mio. Euro geschätzt. Konkrete Förderanträge liegen noch nicht vor, lediglich Voranfragen wurden gestellt.

Fördergrundlage wäre die Richtlinie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die Mittel kämen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und aus dem EFRE.

Lüneburg

VLP

Sanierung der Grasbahn in den nächsten 3 bis 5 Jahren. Antrag liegt noch nicht vor.

keine

liegen nicht vor

Rotenburg/ Wümme

VLP

Geplanter Ausbau mit Verlängerung der Start- und Landebahn. Antrag liegt noch nicht vor.

bisher nicht abschätzbar

liegen nicht vor

Varrelbusch

VLP

Ausbau des Flugplatzes Varrelbusch im Landkreis Cloppenburg. Dort soll unter Beteiligung von ortsansässigen Unternehmen u. a. die Landebahn befestigt werden, um den Flugplatz besser für den Geschäftsreiseverkehr nutzen zu können. Konkrete Anträge liegen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bisher nicht vor.

steigender Geschäftsreiseverkehr

Beim Projekt Flugplatz Varrelbusch steht eine Förderung in der Überlegung. Die geschätzten Kosten liegen derzeit bei rd. 1,17 Mio. Euro.

Fördergrundlage wäre die Richtlinie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die Mittel kämen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und aus dem EFRE.

Bisperode/Hameln

SFG

Erweiterung um zusätzliche Startarten.

Genehmigungsverfahren läuft.

keine

liegen nicht vor

Blexen

SFG

Umwidmung vom Segelfluggelände zum Sonderlandeplatz bis 2 Tonnen.

Genehmigungsverfahren abgeschlossen.

keine

liegen nicht vor

Bollrich

SFG

Erweiterung um zusätzliche Startarten.

Genehmigungsverfahren läuft.

keine

liegen nicht vor

Große Wiese

SFG

Erweiterung um zusätzliche Startarten.

Genehmigungsverfahren läuft.

keine

liegen nicht vor

Ithwiesen/

Eschershausen

SFG

Umwidmung vom Segelfluggelände zum Sonderlandeplatz bis 2 Tonnen.

Genehmigungsverfahren läuft.

keine

liegen nicht vor

Steinberg bei

Wesseln

SFG

Erweiterung um zusätzliche Startarten.

Genehmigungsverfahren läuft.

keine

liegen nicht vor

Ummern

SFG

Erweiterung um zusätzliche Startarten.

Genehmigungsverfahren läuft.

keine

liegen nicht vor

Weper

SFG

Erweiterung um zusätzliche Startarten.

Genehmigungsverfahren läuft.

keine

liegen nicht vor

Wilsche

SFG

Antrag wurde zurückgezogen

keine

liegen nicht vor

Krankenhaus

Buxtehude

HSLP

Neubau eines Hubschraubersonderlandeplatzes.

Genehmigungsverfahren läuft.

liegen nicht vor

Krankenhaus

Papenburg

HSLP

Neubau eines Hubschraubersonderlandeplatzes.

Genehmigungsverfahren läuft.

liegen nicht vor

Reinh.-Nieter-Krankenhaus WHV

HSLP

Neubau eines Hubschraubersonderlandeplatzes.

Genehmigungsverfahren läuft.

liegen nicht vor

Amelgatzen

Dorstadt

Fresh-Breeze (Bissendorf/ Wedemark)

Uehrde

Wolfsburg

UL

Gelände welche z.Z. für UL auf der Grundlage von §25 LuftVG betrieben werden und umgewidmet werden sollen zum Sonderlandeplatz für UL.

Genehmigungsverfahren laufen.

keine

liegen nicht vor

Zu 3:
Das luftrechtliche Genehmigungsverfahren richtet sich nach den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes. Danach hat die Genehmigungsbehörde neben den flugbetrieblichen und luftverkehrsrechtlichen Anforderungen insbesondere zu prüfen, ob das beantragte Projekt den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und ob die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Städtebaus sowie der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt sind. Ferner sind ggf. die Umweltauswirkungen nach dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung zu bewerten und in der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen.

Bei den Förderentscheidungen im Rahmen der Regionalen Strukturpolitik geht es um Investitionen in eine Region, die es den Unternehmen ermöglicht, Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen. Soll in Niedersachsen mit Unterstützung von Fördergeldern investiert werden, wird anhand von festgelegten Qualitätskriterien auf die Wirkung jedes einzelnen Projektes geachtet und darauf, dass die Gesamtzahl der Projekte einer Region ihre höchste Gesamtwirkung entfaltet. Die Kriterien zur Ermittlung von Prioritäten für die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur sind im Runderlass "Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 13.02.2008 festgelegt. Danach müssen bei der Antragstellung als Mindestvoraussetzungen ein Private-Public-Partnership nachgewiesen und ein Businessplan für das konkrete Projekt vorgelegt werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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