Landesförderung für den Neubau eines Schlachthofes in Wietze I
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2010 - TOP 22. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Christian Meyer und Enno Hagenah (GRÜNE)
Die Abgeordneten
Stefan Wenzel, Christian Meyer und Enno Hagenah (GRÜNE) hatten gefragt:Aus dem öffentlich zugänglichen Handelsregister ergeben sich folgende Informationen zum Investitionszuschussantragsteller bzw. Zuwendungsempfänger „Schlachthof Wietze“: Die Unternehmensgründung erfolgte per 11. Januar 2010 (HRB 203 784 HR Osnabrück). Das Stammkapital beträgt: 50 000 Euro. Das Investitionsvolumen beträgt 60 000 000 Euro. Die Eigenkapitalquote beträgt 0,08 % der Investitionssumme für den Schlachthof.
Folgende Rahmendaten zur Zuschussbewilligung liegen vor:
Investitionszuschussantragsdatum: 5. Oktober 2009,
Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit: 12. Oktober 2009,
Bewilligungsdatum 14. Juni2010 für die Zeit vom 29. Dezember 2009 bis 28. Dezember 2012.
Die erste Gesellschafterversammlung der GmbH Celler Land Frischgeflügel fand erst am 27. November 2009 statt. An diesem Tag erfolgte auch der Abschluss des Gesellschaftervertrages. Die Handelsregistereintragung erfolgte per 11. Januar 2010.
Es handelt sich also um ein sehr junges Unternehmen mit geringster Eigenkapitalausstattung, ohne eigenen Vertrieb, Logistik und ohne Eigentum an Grund, Boden und Maschinen.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie ist es möglich, Investitionsförderungen für einen Zeitraum zu gewähren, zu dem der Antragsteller rechtlich noch gar nicht existierte?
- Wie kann eine nicht existente Firma einen Antrag auf Förderung einreichen?
- Welche Unterlagen von welchen Absendern lagen den Ministerien für Wirtschaft und Landwirtschaft bzw. der NBank oder anderen beteiligten Behörden des Landes vor, als die Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit erfolgte?
1959 wurde das Unternehmen Rothkötter durch Franz Rothkötter als Einmannbetrieb gegründet. Inzwischen bildet die Firma Franz-Josef Rothkötter das Oberhaupt einer ganzen Unternehmensgruppe, zu der heute u. a. die Emsland Frischgeflügel GmbH und die Celler Land Frischgeflügel GmbH gehören.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1 und 2:
Mit Antrag vom 05.10.2009 stellte die Emsland Frischgeflügel GmbH aus Haren einen Förderantrag zur Errichtung eines neuen Schlachtbetriebs in Wietze, Landkreis Celle. Bei der Planung des Vorhabens stand fest, dass die Betriebsstätte zukünftig durch ein neu zu gründendes Unternehmen der Unternehmensgruppe Rothkötter geführt werden soll. Die Celler Land Frischgeflügel GmbH wurde sodann am 27.11.2009 neu gegründet und der Antrag am 15. Dezember 2009 auf die Celler Land Frischgeflügel GmbH übertragen. Die Genehmigung zum Beginn des Vorhabens erhielt die Emsland Frischgeflügel GmbH mit der Förderfähigkeitsbescheinigung am 12.10.2009. Diese wurde durch die NBank nach Prüfung der dazu benötigten Unterlagen erteilt. Der Zuwendungsbescheid wurde am 14.06.2010 an die Celler Land Frischgeflügel GmbH erteilt.
Die Gründung der Celler Land Frischgeflügel GmbH erfolgte also vor Beginn des Förderzeitraumes (29.12.2009 bis 28.12.2012).
Zu 3.:
Antragstellerin war seiner Zeit die Emsland Frischgeflügel GmbH, Im Industriepark 1, 49733 Haren. Diese hat bei der NBank die für die grundsätzliche Förderfähigkeitsbescheinigung erforderlichen Unterlagen, Antragsformular, Vorhabenbeschreibung und Finanzierungsplan eingereicht.
Aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sind keine Landesmittel an die Celler Landfrischgeflügel GmbH geflossen. Das Landwirtschaftsministerium war lediglich aus fachlicher Sicht über den geplanten Neubau des Geflügelschlachthofes informiert. Die zuständige Genehmigungsbehörde für das Projekt ist das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg.
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erstellt am:
09.12.2010