Welche Zukunft sieht die Landesregierung für das Programm „Arbeit durch Qualifizierung“ in Niedersachsen?
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.02.2011 - TOP 28. Antwort von Arbeitsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Johanne Modder (SPD)
Die Abgeordnete Johanne Modder (SPD) hatte gefragt:
Mit dem Programm „Arbeit durch Qualifizierung“ (AdQ) sollen Arbeitslose in Niedersachsen durch berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
Förderfähig sind laut NBank, die mit der Programmabwicklung betraut ist, z. B. Maßnahmen für Geringqualifizierte, innovative technologische Qualifizierungen und arbeitsmarktliche Modellprojekte. Die Maßnahmen sollen einen hohen betrieblichen Anteil aufweisen und mit einem am Arbeitsmarkt anerkannten Zertifikat abschließen.
Gefördert wird bislang mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss aus ESF-Mitteln zu den zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers. Die Kofinanzierungsmittel des Bundes, die bisher nach Trägerangaben aus der Höhe des ALG-II-Regelsatzes plus Sozialversicherungsbeitrag plus Fahrtkosten für die Teilnehmer plus Lehrgangskosten durch das Zentrum für Arbeit berechnet wurden, sollen künftig nach Auskunft der NBank auf den Bundesdurchschnitt pauschaliert werden. Dies würde nach Einschätzung von Trägern das Aus für viele Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose bedeuten.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Maßnahmen zur Vermittlung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen werden in Niedersachsen durch das AdQ-Programm mit welchen Vermittlungsergebnissen gefördert?
- Welche Konsequenzen hat die vorgesehene Pauschalierung bzw. Kürzung der Bundesmittel für AdQ-Maßnahmen für die in Niedersachsen laufenden Qualifizierungs- und Vermittlungsanstrengungen für Langzeitarbeitslose, und wie bewertet die Landesregierung diese Konsequenzen?
- Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bislang entwickelt bzw. welche plant sie, um die angemessene Kofinanzierung von AdQ-Mitteln für Niedersachsen sicherzustellen?
Das Programm „Arbeit durch Qualifizierung (AdQ)“ stellt einen wesentlichen Schwerpunkt in der Arbeitsmarktsmarktförderung des Landes dar. Im Rahmen von AdQ fördert das Land Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitslosen.
Seit Mitte 2007 konnten bereits rd. 400 Qualifizierungsprojekte über 57 Mio. Euro bewilligt werden. Mit den Maßnahmen konnten insgesamt 18.300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht werden, überwiegend Langzeitarbeitslose aus dem Rechtskreis SGB II.
Das Programm erfreut sich reger Nachfrage, so dass das zur Verfügung stehende Programmbudget durch Umschichtungen von ESF-Mitteln nochmals erheblich aufgestockt werden soll. Insgesamt sollen im Zeitraum 2007-2013 mehr als 100 Mio. € an Landes- und ESF-Mitteln für AdQ-Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Im Rahmen der AdQ-Richtlinie fördert das Land Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitslosen mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Das Besondere an AdQ ist die enge Verknüpfung von Qualifizierung und betrieblicher Praxis. So können die arbeitslosen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Kenntnisse praxisnah erproben und lernen den betrieblichen Alltag kennen. Weitere wesentliche Bestandteile der AdQ-Förderung sind Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesinitiative Bürgerarbeit und die Unterstützung von Existenzgründungsprojekten von Arbeitslosen im Konvergenzgebiet.
Laut der aktuellen ESF-Halbzeitbewertung, die den Förderzeitraum Zeitraum 2007 bis 2009 untersucht hat, haben 43 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer innerhalb von 6 Monaten eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden.
Die ESF-Halbzeitbewertung steht auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums (www.eu-foerdert.niedersachsen.de) zum Download bereit.
Zu 2.:
Ende 2010 wurde beim Programm AdQ sowie bei einigen anderen ESF-Programmen eine Pauschale für das Arbeitslosengeld II (ALG II) und die Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) eingeführt. ALG II und SV-Beiträge werden zur Kofinanzierung der ESF-Mittel herangezogen. Die Höhe der Pauschale bemisst sich an den Durchschnittswerten des in Deutschland gezahlten ALG II und den in diesem Zusammenhang abgeführten SV-Beiträgen.
Durch die Einführung der Pauschale können die NBank als auch die Träger erheblich von Verwaltungsaufwand entlastet werden. Bisher mussten die Träger das ALG II und die SV-Beiträge centgenau nachweisen. Dazu wurden die Bewilligungsbescheide von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingesammelt und alle Einzelbeträge in umfangreiche Listen eingetragen. Künftig reicht eine Bestätigung des Jobcenters aus, dass ALG II gezahlt wurde. Da die NBank keine umfangreichen Listen mehr prüfen muss, wird sie ebenfalls entlastet. Somit ist die neue Regelung ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau bei der ESF-Förderung.
Eine Kürzung von Mitteln hat die Pauschalierung nicht zur Folge, weil die Pauschale dem Durchschnitt der gezahlten Beträge entspricht.
Nicht im Zusammenhang mit der Pauschalierung steht die Kürzung der Eingliederungsmittel der Jobcenter im SGB II durch den Bund. Im Rahmen der angestrebten Konsolidierung des Bundeshaushalts hat der Bund diese Mittel in 2011 um rd. 25 % gekürzt. Der Bund geht davon aus, dass aufgrund der guten Wirtschaftslage dennoch mehr Arbeitslose ohne Förderung durch die Jobcenter in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können als in 2010. Darüber hinaus soll die Effektivität der Förderprogramme im Rahmen der anstehenden Instrumentenreform verbessert werden.
Aufgrund der Mittelkürzungen ist damit zu rechnen, dass die Jobcenter in 2011 weniger Qualifizierungsmaßnahmen bewilligen werden. Da es sich aber um Mittel des Bundes handelt, hat das Land kaum Möglichkeiten, auf die Planungen des Bundes einzuwirken.
Das Land wird versuchen, durch die angestrebte Mittelumschichtung zu Gunsten von AdQ das hohe Qualifizierungsvolumen für Arbeitslose durch Landesprogramme auch weiterhin beizubehalten.
Zu 3.:
Aus jetziger Sicht gibt es keinen Anlass, die bestehende Regelung zu ändern. Die Kofinanzierung von AdQ-Maßnahmen ist weiterhin sichergestellt, da neben dem ALG II und den SV-Beiträgen auch andere Mittel der Jobcenter zur Kofinanzierung herangezogen werden können.
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erstellt am:
18.02.2011