Kann Weiterbildung dem drohenden Fachkräftemangel begegnen?
Die Abgeordneten Otto Deppmeyer, Clemens Große Macke, Swantje Hartmann, Reinhold Hilbers, Jörg Hillmer, Gabriele Kohlenberg, Axel Miesner, Dr. Karl-Ludwig von Danwitz und André Wiese (CDU) hatten gefragt:
Der demografische Wandel wird sich auch für Firmen spürbar auf dem Arbeitsmarkt auswirken. Das Anwerben geeigneter Fachkräfte wird voraussichtlich zunehmend schwieriger werden. Nach Auskunft einzelner Betriebe können bereits jetzt keine ausreichend qualifizierten Auszubildenden bzw. Fachkräfte gefunden werden.
Die Unternehmen werden sich in Zukunft also zwangsläufig verstärkt den Fragen der Fort- und Weiterbildung ihrer Belegschaft widmen müssen.
Auch kommt der Weiterbildung von Arbeitslosen ein besonders Augenmerk zu. Nur gut qualifizierte und motivierte Bewerber haben die Chance, sich im Wettbewerb um sichere Arbeitsplätze durchzusetzen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie viele Arbeitslose wurden seit 2007 in Niedersachsen mit Unterstützung des Landes qualifiziert? Wo setzt das Land seine Schwerpunkte bei der Förderung?
- Wie viele Arbeitslose nahmen seit 2007 an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung der
Arbeitsverwaltung teil? - Gibt es Erkenntnisse über die Bildungsstruktur der Teilnehmer und den Erfolg der Maßnahmen und darüber, ob dieser Erfolg auch nachhaltig ist?
- Wie wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in Niedersachsen gefördert?
- Liegen der Landesregierung Zahlen über die Weiterbildungsbeteiligung vor?
- Gibt es erkennbare Zusammenhänge zwischen den Aufwendungen für die Weiterbildung und der Größe bzw. der Eigentümerstruktur von Unternehmen?
Die Unterstützung der niedersächsischen Wirtschaft bei der Absicherung des Bedarfs nach qualifizierten Fachkräften ist eine zentrale Herausforderung der niedersächsischen Arbeitsmarktpolitik.
Aktuell wird dies besonders deutlich in Hinblick auf die Entwicklung des niedersächsischen Arbeitsmarktes in den vergangenen Monaten, insbesondere angesichts des Rückgangs der Arbeitslosigkeit und die gewachsene Personalnachfrage niedersächsischer Unternehmen.
Darüber hinaus ist mittelfristig davon auszugehen, dass sich der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte weiter verstärken wird: So wird sich die Zahl der Erwerbspersonen in Niedersachsen bei Fortschreibung des jetzigen Status quo bis 2030 um rund 670.000 auf etwa 3,2 Millionen reduzieren. Hintergrund dafür ist insbesondere das Ausscheiden geburtenstarker Jahrgänge aus dem Erwerbsleben und der weitere Rückgang der Schulabsolventenzahlen.
Für eine nachhaltige Absicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft kommt der Nutzung aller in Niederachsen vorhandenen Fachkräftepotentiale damit eine weiter wachsende Bedeutung zu.
Um die Potentiale der in Niedersachsen lebenden erwerbsfähigen Personen noch besser zu erschließen, koordiniert die Landesregierung daher gemeinsam mit Partnern von Unternehmerverbänden, Handwerkskammern, Industrie- und Handelsklammern sowie der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der „Qualifizierungsoffensive Niedersachsen“ Maßnahmen zur Verstärkung der beruflichen Qualifizierung für Beschäftigte und arbeitslose Personen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Das Land fördert die Qualifizierung von Arbeitslosen im Rahmen der Programme
- Arbeit durch Qualifizierung (AdQ)
- Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) und
- Berufliche Qualifizierung und Integration von arbeitslosen Straffälligen.
Dafür stellt das Land im Rahmen der laufenden EU-Förderperiode 2007-2013 aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds rd. 156 Mio. Euro zur Verfügung.
Seit 2007 wurden aus den o. g. Programmen gefördert:
Maßnahmen |
Teilnehmerinnen und Teilnehmer |
|
AdQ |
457 |
20.220 |
FIFA |
145 |
11.844 |
Berufliche Qualifizierung und Integration von arbeitslosen Straffälligen |
52 |
1.239 |
Mit den Programmen sollen Arbeitslose in Niedersachsen durch berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
Im Jahr 2011 setzt das Land einen aktuellen Schwerpunkt auf die Zielgruppe Migrantinnen und Migranten. So wurde beim Programm AdQ zum 30.03.2011 der Sonderschwerpunkt „Perspektive Arbeit – Integration für Migrantinnen und Migranten“ zur Förderung von Qualifizierungsprojekten für arbeitslose Personen mit Migrationshintergrund durchgeführt, in dessen Rahmen landesweit 26 Projekte mit einem Fördervolumen von 4,4 Mio. Euro bewilligt werden konnten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Maßnahmen zur Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt. Für diese Zielgruppe wird mit FIFA ein eigenes Landesprogramm angeboten. Auch FIFA sieht Migrantinnen als besondere Zielgruppe vor.
Der inhaltliche Schwerpunkt bei AdQ-Maßnahmen liegt auf der Verzahnung von Theorie und Praxis. So muss mindestens 1/3 der Maßnahme in der betrieblichen Praxis durchgeführt werden, damit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bezug zum ersten Arbeitsmarkt hergestellt wird.
Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung im Fördergebiet „Konvergenz“ des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg das Europa-Büro der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege. Die Tätigkeit des Europabüros ist darauf ausgerichtet, regionale Akteure aus dem Bereich der Wohlfahrts- und Sozialarbeit bei der Anbahnung und Durchführung von modellhaften Qualifizierungsprojekten zugunsten Arbeitsloser zu unterstützen. Für die eigene Arbeit und die Förderung der Modellprojekte stellt das Land dem Europabüro in der laufenden EU-Förderperiode ein Sonderbudget von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung. Unter Beteiligung des Europabüros konnten bislang 9 Projekte zur beruflichen Qualifizierung für 315 Arbeitslose bewilligt werden.
Daneben unterstützt das Land auch das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ durch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen und Jobcoaches.
Zu 2.:
Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung
- durch Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach § 77 ff. SGB III,
- bis 2009 im Rahmen des Sonderprogramms IQG (Initiative zur Qualifizierung Geringqualifizierter), ab 2010 IFlaS (Initiative zur Flankierung des Strukturwandels),
- bis 2009 durch Trainingsmaßnahmen (TM), ab 2009 durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE); hier sind die Maßnahmen gem. § 46 Abs.1 Nr. 2 SGB III zu berücksichtigen, da sie der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen dienen und wegen dieses Qualifizierungsanteils der Weiterbildung zuzurechnen sind.
Laut Auskunft der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit waren in den Jahren 2007 bis 2010 folgende Eintritte von Arbeitslosen in die verschiedenen Maßnahmetypen zu verzeichnen:
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) |
158.713 |
Initiative zur Qualifizierung Geringqualifizierter, Initiative zur Flankierung des Strukturwandels |
2.946 |
Trainingsmaßnahmen (TM), Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) |
261.645 |
Zu 3.:
Das Landesprogramm AdQ wurde im Rahmen der ESF-Halbzeitbewertung zum 31.12.2009 evaluiert. Danach waren von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer in AdQ-Maßnahmen:
- 64 % SGB II-Leistungsempfänger,
- 10 % Personen mit Migrationshintergrund,
- 29 % unter 25 Jahre und ebenfalls 29 % über 45 Jahre,
- 51 % ohne Berufsabschluss, 34 % hatten eine Berufsausbildung absolviert und 5 % mit (Fach-) Hochschulabschluss,
- 79 % aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren gering qualifiziert oder wiesen Qualifikationen auf, die am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbar waren. Somit leistet das Programm AdQ einen bedeutenden Beitrag dazu, Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Das vorrangige Ziel von AdQ ist die dauerhafte Eingliederung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt. Wichtiger Indikator für die Erreichung dieses Ziels ist der Verbleib sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme. 62 % der Teilnehmer/innen waren sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung. Während vier Wochen nach Maßnahmenende erst 30 Prozent der Absolvent/innen auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt waren, lag diese Quote sechs Monate nach Austritt bereits bei 43 Prozent.
Auch das Programm FIFA für erwerbssuchende Frauen wurde im Rahmen der ESF-Halbzeitbewertung zum 31.12.2009 evaluiert. Danach waren von den Teilnehmerinnen in den FIFA-Maßnahmen:
- 57 % SGB II – Leistungsempfängerinnen
- 22 % besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft oder sind Spätaussiedlerinnen
- 9 % unter 25 Jahre
- 27 % über 45 Jahre
- 39 % Alleinerziehende
- 33 % Berufsrückkehrerinnen
- 46 % ohne Berufsabschluss
- 34 % hatten eine Berufsausbildung absolviert
- 6% mit (Fach-) Hochschulabschluss
Das vorrangige Ziel von FIFA ist die dauerhafte Eingliederung der Teilnehmerinnen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Integrationsquote für das Programm FIFA beträgt 38,1 %.
Die Weiterbildungsprogramme der BA werden nach den verschiedenen Maßnahmetypen ausgewertet. Anhand vorliegender Erhebungen können statistische Befunde für Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie für Trainingsmaßnahmen (TM) und für Maßnahmen zur Aktivierung beruflichen Eingliederung (MAbE) angegeben werden:
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von FbW-Maßnahmen waren im Jahr 2009 ca. ca. 36 % ohne Berufsausbildung, ca. 58 % konnten eine betriebliche oder schulische Ausbildung nachweisen. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von TM-Maßnahmen waren ca. 44 % ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ca. 52 % konnten eine betriebliche oder schulische Ausbildung nachweisen. Entsprechende Daten für MAbE-Maßnahmen liegen nicht vor.
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die im Zeitraum Juli 2009 bis Juni 2010 aus einer FbW-Maßnahme austraten, waren 6 Monate nach Austritt aus der Maßnahme ca. 42 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei TM-Maßnahmen lag diese Eingliederungsquote bei ca. 34 % und für MAbE-Maßnahmen bei 58 %.
In Hinblick auf eine nachhaltige Eingliederung arbeitsloser Personen in Erwerbstätigkeit sind im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose in Förderung durch das Land und die BA demnach vergleichbare Erfolge zu verzeichnen.
Zu 4.:
Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung stehen Beschäftigten in Niedersachsen verschiedene Programme des Landes und des Bundes sowie der Bundesagentur für Arbeit offen:
Dabei stellt das Land im Rahmen der laufenden EU-Förderperiode 2007-2013 aus Mitteln des Landes und des ESF rd. 110 Mio. Euro zur Verfügung Die Fördermittel kommen im Rahmen folgender Programme zum Einsatz:
- Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN): Förderung eines flächendeckenden Angebots zur Weiterbildungsberatung für KMU sowie für individuelle Weiterbildungen von KMU-Beschäftigten und Betriebsinhabern von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Bislang konnten Förderzusagen für individuelle Weiterbildungen zugunsten von ca. 28.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei rund 12.500 Unternehmen ausgesprochen werden.
- Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM): Gefördert werden überbetriebliche Qualifizierungsprojekte für betrieblich Beschäftigte vorrangig aus KMU. Die Projekte können auch Bestandteile zur Personalentwicklungsberatung für KMU sowie zur Entwicklung neuer Konzepte und Methoden der beruflichen Weiterbildung umfassen. Bislang konnten 148 Weiterbildungsprojekte für rund 17.600 Teilnehmende bewilligt werden.
- Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand Plus (WOM Plus): Förderung für einzelbetriebliche Weiterbildungsprojekte in KMU aus dem Fördergebiet „Konvergenz“ (ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg). Das Programm ist im April 2011 angelaufen. Eine Bilanzierung zur Förderung ist derzeit noch nicht möglich.
- Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitmarkt (FIFA): Im Rahmen des Programms FIFA werden allgemeine, in der Regel überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, für beschäftigte Frauen zur berufs- und branchenspezifischen Weiterbildung sowie zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen und an Unternehmensgründungen sowie Unternehmensnachfolge gefördert, ebenso wie Projekte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der laufenden EU-Förderperiode konnten bis heute 5.267 Beschäftigte in insgesamt 45 Projekten landesweit gefördert werden.
- Europa-Büros der Wirtschafts- und Sozialpartner im Fördergebiet „Konvergenz“: Gefördert werden im Konvergenz-Gebiet (ehem. Regierungsbezirk Lüneburg) zwei „Europa-Büros“ von Wirtschafts- und Sozialpartnern, angesiedelt beim Arbeitgeberverband Nordost und dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Die Europa-Büros sensibilisieren Akteure im Wirkungsbereich ihrer Verbände für die Bedeutung der beruflichen Qualifizierung und unterstützen diese bei der Umsetzung von Modellprojekten zur beruflichen Qualifizierung für Beschäftigte. Für die eigene Tätigkeit und die Förderung der Modellprojekte stellt das Land den beiden Europabüros jeweils 2 Mio. Euro zur Verfügung. Unter Beteiligung der beiden EU-Büros konnten bislang 12 Projekte zur beruflichen Qualifizierung von rund 1.300 Beschäftigten bewilligt werden.
- Dynamische Integration in den Arbeitsmarkt (DIA): Gefördert werden Transferprojekte im Rahmen von Transfergesellschaften für von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte aus niedersächsischen Unternehmen oder Unternehmensverbünden in Krisensituationen, die zusätzlich oder ergänzend sind zur Transferförderung der Arbeitsverwaltung und der Vermittlung in neue Existenz sichernde Erwerbstätigkeit dienen. Bislang konnten 6 Transfergesellschaften unterstützt werden.
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – dem sogenannten Meister-BAföG – werden Fortbildungsmaßnahmen gefördert, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen oder als Fortbildung nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft erfolgen.
Für die Förderung aus Landes- und Bundesmitteln stehen im laufenden Haushaltsjahr insgesamt 18,2 Mio. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2010 wurden in Niedersachsen Fortbildungsmaßnahmen für über 15.500 Personen im Umfang von rd. 16,2 Mio. Euro gefördert
Seitens der Bundesagentur für Arbeit steht das Pogramm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)“ zur Verfügung:
Ziel des Programms WeGebAU ist die Förderung der Weiterbildung Beschäftigter, um einerseits Arbeitsplätze zu sichern und Entlassungen zu vermeiden und andererseits die Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe zu erhöhen. Damit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs und sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Gefördert wird die Weiterbildung geringqualifizierter Arbeitnehmer (z.B. ohne Berufsabschluss). In KMU können auch ältere Arbeitnehmer gefördert werden, wenn sie die das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die betreffenden Arbeitnehmer erhalten von der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein, mit dem sie unter den für dieses Programm zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen können. Bei Geringqualifizierten kann dem Arbeitgeber darüber hinaus ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden.
Im Jahr 2010 traten in Niedersachsen 6.646 Personen in Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Förderung aus dem Programm WeGebAU ein.
Zu 5.:
Zur Beteiligung von Unternehmen und Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung liegen die Befunde des IAB-Betriebspanels für Niedersachsen vor:
Das IAB-Betriebspanel beruht auf einer Unternehmensumfrage, die im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit jährlich zur Erfassung aktueller Beschäftigungstrends durchgeführt wird. Grundlage ist eine Stichprobe von derzeit etwa 16.000 Betrieben bundesweit, die in Hinblick auf ihre Repräsentativität für die deutsche Wirtschaft zusammengestellt wird. Der Landesregierung liegt eine Auswertung des IAB-Betriebspanels für Niedersachsen vor, die auf einer Grundgesamtheit von ca. 1.000 Betriebsbefragungen landesweit basiert. Zur Weiterbildungsbeteiligung in Niedersachsen sind folgende zentrale Ergebnisse dokumentiert:
- Der Anteil der Betriebe, die Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung fördern, liegt im ersten Halbjahr 2010 bei 46 Prozent und damit über dem der Vergleichsregion Westdeutschland (44 Prozent).
- Der Anteil der Erwerbstätigen, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, liegt bei 23 Prozent. Frauen stellen 50 Prozent der Weiterbildungsteilnehmer.
- Differenziert man die Betrachtung nach Branchen, so ergeben sich folgende Werte:
Branche |
Anteil der Betriebe, die Weiterbildung fördern in Prozent |
Erwerbstätige mit Weiterbildung in Prozent |
Dienstleistungen |
52 |
29 |
Handel, Reparatur |
45 |
21 |
Baugewerbe |
38 |
15 |
verarbeitendes Gewerbe |
36 |
18 |
Zu 6.:
Zur Höhe der von Betrieben und Beschäftigten in Niedersachsen getätigten Aufwendungen für Weiterbildungen liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
Aussagen zur Weiterbildungsbeteiligung nach Größenklassen von Unternehmen können der Auswertung des vorliegenden IAB-Betriebspanels 2010 für Niedersachsen entnommen werden (vgl. Antwort zu Frage Nr. 5).
Danach nimmt der Anteil der Betriebe mit Weiterbildung mit der Betriebsgröße zu. Betrachtet man die Weiterbildungsquoten der Erwerbstätigen nach Betriebsgrößenklassen liegen die höchsten Werte in kleinen bis mittleren Größenklassen:
Betriebsgröße nach Anzahl Erwerbstätiger |
Anteil der Betriebe, die Weiterbildung fördern in Prozent |
Erwerbstätige mit Weiterbildung in Prozent |
1-4 |
23 |
18 |
5-19 |
59 |
28 |
20-99 |
76 |
30 |
100-499 |
89 |
20 |
500 und mehr |
97 |
14 |
Informationen über die Weiterbildungsbeteiligung von Unternehmen unterschiedlicher Eigentümerstrukturen liegen der Landesregierung nicht vor.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.09.2011