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Althusmann: „Mobilität wird umweltschonender“

ÖPNV-Omnibus-Förderrichtlinie wird fortgeführt und setzt auf Umweltaspekte


Das Niedersächsische Verkehrsministerium wird mit voraussichtlich 24,7 Millionen Euro die Beschaffung von 212 Omnibussen fördern. Damit wird die Omnibusförderung, die im Jahr 2015 nach zehn Jahren wieder aufgelegt wurde und 2021 auslief, fortgeführt. Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“, die am Mittwoch veröffentlicht wird, werden vor allem emissionsfreie oder emissionsarme Antriebe – und damit Umweltaspekte – noch stärker als bisher berücksichtigt.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Mit dieser Förderung verfolgt die Landesregierung nicht nur das Ziel, das Durchschnittsalter der ÖPNV-Omnibusflotte in Niedersachsen erheblich zu verjüngen, sondern auch, Mobilität nachhaltiger und umweltschonender zu gestalten. Durch moderne und barrierefreie Fahrzeuge steigt der Komfort für die Fahrgäste – und damit hoffentlich die Bereitschaft, häufiger vom eigenen Auto auf den ÖPNV umzusatteln.“

Wesentliche Eckpunkte:

- Förderfähig sind wie bislang neue Omnibusse und Gebrauchtfahrzeuge (bis zu einem Alter von fünf Jahren) sowie Omnibusanhänger zum Transport von Fahrrädern. Gebrauchtfahrzeuge sind nur bei Ersatzbeschaffungen förderfähig und müssen im Zeitpunkt der Beschaffung die gültige Euro-Abgasnorm erfüllen.

- Es werden sowohl dieselbetriebene Busse als auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen wie Elektro-, Voll-Hybrid-, Erdgas- und Wasserstoffantrieb gefördert. Daneben werden bei Diesel- und Erdgasfahrzeugen zusätzliche Mild-Hybridmodule bezuschusst. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben werden stärker gefördert als Fahrzeuge mit herkömmlichen Dieselantrieb. In der neuen Förderrichtlinie wird dies noch stärker als bisher berücksichtigt. Zum Vergleich: Während die zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Solo-Standard-Bus (bis 12,50 Meter) mit einem herkömmlichen Antrieb weiterhin 230.000 Euro betragen, steigen sie für batteriebetriebene Antriebssysteme (Elektrobusse) von 391.000 Euro auf 570.000 Euro.

- Der Fördersatz für Neufahrzeuge beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Gebrauchtfahrzeuge kann die Förderung bis zu 20 Prozent betragen.

- Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist die Barrierefreiheit. Es sind daher nur Fahrzeuge mit Niederflurtechnik förderfähig.


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.03.2022

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