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Aus- und Belastung des Wesertunnels

Die Abgeordneten Ina Korter und Susanne Menge (GRÜNE) hatten gefragt:

Der Wesertunnel zwischen Kleinensiel und Dedesdorf/Stotel wurde am 20.01.2004 in Betrieb genommen. Da im Zuge der öffentlich diskutierten A-20-Planung der Tunnel als Teil der Autobahn umgewidmet werden müsste, müsste der Tunnel auch besonderen Anforderungen genügen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Gefahrguttransporte sind von 2005 bis 2013 durch den Tunnel geführt worden (bitte nach Jahren aufführen)?
  2. Wie viele Kraftfahrzeuge sind von 2005 bis 2013 durch den Tunnel gefahren (bitte nach Jahren und nach Fahrzeugarten aufführen, unterteilt in a) Personenkraftwagen [mit und ohne Anhänger], b) Motorräder, c) Lieferwagen, d) Busse und e) Lkw (ab 3,5 t - mit und ohne Anhänger)?
  3. Wie viele Stunden und wie oft war der Tunnel (pro Röhre) nicht oder nur eingeschränkt befahrbar (bitte nach Jahren aufführen)?
  4. Wie stark wurden die drei nördlichen Weserfähren vor bzw. nach der Eröffnung des Wesertunnels (Pkw, Lkw, Gefahrgut) in den Jahren 2000 bis 2013 genutzt?

Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 19.11.2013 wie folgt:

Der am 20.01.2004 in Betrieb genommene Wesertunnel hat eine Länge von 1.646 m und verbindet seitdem die nds. Landkreise Wesermarsch und Cuxhaven im Zuge der Bundesstraße 437.

Der Wesertunnel besteht aus 2 Tunnelröhren mit jeweils 2 Fahrstreifen und beidseitigen Notgehwegen. Mit insgesamt 4 Querschlägen, die den Durchgang in die Nachbarröhre ermöglichen; sind ständig bereite Notwege geschaffen. Das in Ausführung und Ausstattung optimal abgestimmte Bauwerk bietet mittlerweile rund 15.500 Fahrzeuge pro Tag eine sichere, schnelle und ständige Verbindung zwischen den Landkreisen mit überregionaler Bedeutung.

Mit der Novellierung des „Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR 2007) muss spätestens seit dem 01.01.2010 bei der Anwendung von Beschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern durch Tunnel die zuständige Behörde den Straßentunnel einer der in Absatz 1.9.5.2.2 festgelegten Tunnelkategorie zuordnen. Dabei sind die Tunneleigenschaften, die Risikoeinschätzung, einschließlich Verfügbarkeit und Eignung alternativer Strecken und Verkehrsträger, und Überlegungen zur Verkehrslenkung zu berücksichtigen. Den für die Kategorisierung von Straßentunneln zuständigen niedersächsischen Behörden wurde das von der Bundesanstalt für Straßenwesen entwickelte "Verfahren zur Kategorisierung von Straßentunneln gemäß ADR 2007 vom 01.10.2009" zur Anwendung empfohlen. Auf dieser Grundlage basierend wurde der Wesertunnel überprüft und im Jahr 2010 in die Kategorie A eingestuft (Keine Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter).


In der Vergangenheit wurde die Anzahl aller Kraftfahrzeuge (Kfz.), die durch den Tunnel gefahren sind, anhand der allgemein stattfindenden Straßenverkehrszählung (SVZ) ermittelt (Jahre 2005 und 2010). Seit 2011 wird die Verkehrsbelastung [1] durch eine Dauerzählstelle erhoben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Es gibt keine genauen Zahlen über Anzahl und Art der Gefahrgutbeförderungen in Deutschland. Auch die den Wesertunnel passierenden Gefahrguttransporte werden nicht erfasst. In dem oben bereits erwähnten Verfahren zur Kategorisierung von Straßentunneln gemäß

ADR 2007 wird von einem Gefahrgutanteil am Schwerlastverkehr von 6 v. H. ausgegangen. Dieser Wert wurde auch bei dem Wesertunnel zugrunde gelegt.

Damit kann im Durchschnitt von folgenden täglichen Belastungen ausgegangen werden:

Jahr

DTV SV

Gefahrgutverkehr/d

2005

1.846

111

2010

2.025

122

2011

2.255

135

2012

2.369

142

Zu 2.:

Verkehrsentwicklung des Wesertunnels

Jahr

Zählung

DTV

DTVsv

DTV Fahrzeugarten

Kfz/d

SV/d

Krad/d

Pkw/d

PKWmA/d

Lfw/d

Bus/d

LoA/d

Lzg/d

2005

SVZ

13041

1846

265

10479

-

451

95

356

1395

2010*)

SVZ

14062

2025

-

-

-

-

-

-

-

2011

Dauerzählstelle

15108

2255

183

11228

287

1152

55

392

1812

2012

Dauerzählstelle

15367

2369

153

11363

289

1187

52

391

1933

*) 2010 begann die Umstellungsphase zur Dauerzählstelle, daher entfällt hier die Differenzierung der Fahrzeugarten.

Zu 3.:

Grundsätzlich wird im Zuge „einer großen Wartung“ jede Tunnelröhre zweimal pro Jahr für 2 Nächte (von 22 Uhr bis 5 Uhr) gesperrt. Daraus ergibt sich bei 4 Röhren eine Sperrzeit von insgesamt 56 Std. Darüber hinaus gibt es die sogenannten ungeplanten Sperrungen. Diese Daten werden seit 2008 erfasst:

Jahr

Anzahl der Sperrungen

Stundenanzahl

2008

10

5

2009

6

4

2010

18

22

2011

28

15

2012

13

14

Einschränkungen des Verkehrs - z. B. durch Sperrung eines Fahrstreifens- werden nicht dokumentiert.

Zu 4.:

Der Niedersächsischen Landesregierung liegen dazu keine statischen Zahlen bzw. Verkehrserhebungen vor.

Gleiches gilt auch für die Gemeinde Loxstedt, die Stadt Brake sowie die Landkreise Cuxhaven und Wesermarsch, in deren räumlichen Bereichen sich die drei nördlichen Weserfähren Kleinensiel-Dedesdorf, Golzwarden-Sandstedt und Blexen-Bremerhaven befanden bzw. befinden.

Auch die Geschäftsstelle Oldenburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr verfügt über keine entsprechenden Einzel-Statistiken.

Eine Nachfrage bei den Betreiberinnen der drei Fährverbindungen erbrachte folgendes Ergebnis:

Die Verkehrsbetriebe Wesermarsch GmbH (VBW) haben auf der Basis der ihr noch im Archiv zur Verfügung stehenden Aufzeichnungen Datenmaterial über Beförderungszahlen, die Fähren Kleinensiel-Dedesdorf und Brake-Sandstedt betreffend, übermittelt. Die entsprechenden Angaben sind beigefügt.

Der Schnellfähre Brake-Sandstedt GmbH & Co. KG liegen zwar Aufzeichnungen über Benutzerzahlen vor, und die Fährbetreiberin äußerte im Zuge der Nachfrage der Niedersächsischen Landesregierung auch ihre grundsätzliche Bereitschaft, das gewünschte Zahlenmaterial zu erstellen. Aus zeitlichen Gründen war es ihr jedoch nicht möglich, innerhalb der für die Beantwortung der Landtagsanfrage zur Verfügung stehenden Frist die entsprechende Zusammenstellung vorzunehmen. Von der Aufbereitung detaillierter Aufzeichnungen wurde daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen.

Die der Weserfähre GmbH für die Fährverbindung Blexen-Bremerhaven vorliegenden Verkehrsdaten wurden von dort in einer Tabelle zusammen gefasst und liegen zur Information anbei.


[1] Die Angabe der Verkehrsbelastung erfolgt durch den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) pro 24 Std. (=d). Es wird wie folgt unterschieden:
DTV = Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (alle Kfz.)
DTV SV = Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs > 3,5 to
Fahrzeugarten:
Kfz./d = Kraftfahrzeuge pro 24 Std.
SV/d = Schwerverkehr pro 24 Std.
Krad/d = Motorräder pro 24 Std.
Pkw/d = Personwagen pro 24 Std.
PkwmA/d = Personenwagen mit Anhängern pro 24 Std.
Lfw/d = Lieferwagen pro 24 Std.
Bus/d = Busse pro 24 Std.
LoA/d = Lastkraftwagen ohne Anhänger pro 24 Std.
Lzg/d = Lastzüge (Lkw mit Anhänger Sattelauflieger) pro 24 Std.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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