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Budgetplan der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)

Der Abgeordnete Sebastian Lechner (CDU) hatte gefragt:

Die niedersächsische Straßenbauverwaltung ist für Verwaltung, Betrieb, Erhaltung sowie Aus- und Neubau der auf niedersächsischem Gebiet liegenden Bundesfern-, Landes- und zum Teil auch Kreisstraßen zuständig.

Dem Haushaltsplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Einzelplan 08) ist den Erläuterungen zum Kapitel 08 20 (NLStBV) zu entnehmen, dass die NLStBV neben den vier in Hannover angesiedelten zentralen Geschäftsbereichen über insgesamt 13 Regionalgeschäftsbereiche verfügt. Die Aufteilung des Budgets zwischen der Straßenbauverwaltung und anderen Dienststellen obliegt laut Haushaltsplan dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie sollen die in 2014 geplanten Haushaltsmittel auf die 13 regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV verteilt werden, und welche Kriterien werden für die Verteilung angewendet (bitte die Mittel für jeden Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
  2. Welchen Bedarf an Mitteln haben die 13 Regionalgeschäftsbereiche für das Haushaltsjahr 2014 angemeldet, und welche konkreten Projekte für den Erhalt und den Neubau von Straßen und Radwegen sind von den Geschäftsbereichen geplant (den Bedarf und die Projekte bitte für jeden Regionalgeschäftsbereich einzeln ausweisen)?
  3. Welcher Bedarf wurde von der NLStBV für Erhalt und Neubau der Bundesstraßen in Niedersachsen angemeldet, und um welche Maßnahmen für die einzelnen Bundesstraßen handelt es sich?

Wirtschaftsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 14.01.2014 wie folgt:

Die Fragen werden namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Verteilung der Haushaltsmittel erfolgt anhand nachstehender Kriterien:

  • Haushaltsansätze des Bundes und des Landes
  • Mittelbedarf für die Weiterfinanzierung laufender Maßnahmen
  • Anmeldung des theoretischen Bedarfs der regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV (bis Ende Dezember 2013)
  • Stand der Bauvorbereitung und rechtlichen Absicherung der Maßnahmen zum Zeitpunkt der Programmaufstellung
  • Zusätzliche unvorhergesehene Bedarfe seit der Bedarfserstellung (Winterschäden, Sofortmaßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit)
  • Weisungen des Bundes zum Beginn neuer großer Baumaßnahmen
  • Langjährige politisch abgestimmte Programme (z.B. Radwegeneubau, Schaffung von Parkplätzen für LKW an Autobahnen)
  • Langfristige Erhaltungsprogramme auf der Grundlage von Straßenzustandserfassungen und Zustandsentwicklungsprognosen
  • Im Geschäftsbereich zur Verfügung stehende Ressourcen zur Baudurchführung von Maßnahmen

Für einzelne dieser Kriterien lassen sich konkrete Aussagen erst im 1. Quartal 2014 treffen.

Die Verteilung der Haushaltsmittel in 2014 kann zum jetzigen Zeitpunkt allenfalls die Weiterführung laufender Maßnahmen sowie einige bereits gesicherte neu beginnende Maßnahmen beinhalten. Bei den neuen Maßnahmen handelt es sich insbesondere um die mit dem Bund abgestimmten großen Erhaltungsmaßnahmen auf Autobahnen, den Neubau von Parkplätzen an Autobahnen sowie z. B. den im Land abgestimmten Neubau von Radwegen an Landesstraßen. Daraus ergibt sich die bisher fest disponierte Haushaltsmittelverteilung für 2014:

Geschäftsbereich

Bund

Land

Aurich

5,1

2,9

Gandersheim

81,4

2,1

Goslar

35,8

4,4

Hannover

37,8

2,0

Hameln

8,7

4,4

Lüneburg

32,9

2,8

Lingen

5,1

2,2

Nienburg

3,7

2,1

Oldenburg

46,2

1,9

Osnabrück

38,9

4,2

Stade

25,2

2,8

Verden

59,6

1,7

Wolfenbüttel

9,8

3,2

Summe

390,2

36,7

Maßnahmen im Zuge von Kreisstraßen sind nicht enthalten, da die Baumittel vom Kreis zur Verfügung gestellt werden. Die NLStBV stellt lediglich technische Dienstleistungen bei der Planung und Baudurchführung zur Verfügung.

Zu 2.:
Die Bedarfsanmeldung der regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV (rGB)ist für die Bundesfernstraßen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Der bis Ende dieses Jahres dargestellte Bedarf beinhaltet zusätzlich zu den laufenden Maßnahmen einen Pool neuer Maßnahmen, bei denen die rGB’e davon ausgehen, dass diese zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bauprogramms technisch und rechtlich soweit vorbereitet sind, dass sie im nächsten Jahr begonnen werden könnten. Die Gesamtsumme der Bedarfsanmeldungen liegt zum derzeitigen Zeitpunkt deutlich über den zu erwartenden Haushaltsansätzen und den zur Verfügung stehenden Ressourcen der Straßenbauverwaltung.


Konkrete Projekte (Bedarf) für fest disponierte Erhaltungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen mit Gesamtkosten > 5 Mio. € in 2014 sind:

GB

Straße

Maßnahme

Kosten (€) 2014

AUR

A 31

Erneuerung der Deck- und Binderschicht AS Riepe-AS Emden/Ost

16.000

GS

B 6

Erneuerung der Deckschicht der OU Goslar

2.707.214

GS

B498

Erneuerung der Weißwasserbrücke

1.120.204

H

A 39

Anbau Standstreifen Lebenstedt/S-Lebenstedt/N

1.777.000

HM

B 1

Erneuerung der Münsterbrücke im Zuge der OD Hameln

537.000

LG

A 39

Grunderneuerung AK Maschen -AS Winsen-West

11.138.113

LG

A 7

Grunderneuerung AS Fleestedt - Horst. Dreieck

1.083.000

LIN

A 31

Erneuerung AS Rhede - AS Dörpen

2.688.000

OL

A 28

Erneuerung der AS B.Zwischenahn - Meer

7.736.000

OL

A 31

Sanierung Emstunnel

5.970.500

OL

A 31

Erneuerung AS Papenburg-AS Jemgum

71.000

OL

A 31

Grunderneuerung AS Neermoor - AS Riepe

50.000

OL

A 28

Erneuerung AS Hude - AS Hatten

20.000

OS

A 31

Erneuerung AS Papenb.- AS Rhede

9.600.000

OS

A 30

Erneuerung Hasbergen/Gaste - Hellern

7.100.000

OS

A 30

Grunderneuerung Hasbergen - Bruchmühlen

1.160.083

OS

A 31

Erneuerung AS Papenb. - AS Rhede

672.642

OS

A 33

Erneuerung Sicherheitstechnik im Lärmschutztunnel Dissen

238.626

VER

A 27

Grunderneuerung AS Uthlede-AS Bremerhvn/S

20.361.533

VER

A 7

Erneuerung RA Allertal-AD Walsrode

16.979.012

VER

A 7

Erneuerung DR Horst - AS Garlstorf

2.567.000

WF

A391

Erneuerung BS-Lehndorf bis AK Ölper

41.234


Konkrete Projekte (Bedarf) für fest disponierte Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen in 2014 sind:

GB

Straße

Maßnahme

Kosten (€) 2014

AUR

B210

OU Schortens

1.269.577

GAN

B241

Volpriehausen - Ellierode

163.100

GS

B243

Bad Sachsa - Bad Lauterberg (OU Barbis)

13.261.137

GS

B247

Mittelteil OU Westerode

5.297.877

GS

B 27

OU Waake

4.793.824

GS

B446

OU Esplingerode

70.000

GS

B 27

ö Scharzfeld - w Bad Lauterberg

27.500

H

B188

N-Umgehung Burgdorf (OU Burgdorf)

711.660

HM

B 1

OU Aerzen

1.711.100

HM

B442

OU Eimbeckhausen

433.798

HM

B 1

Mehle - Elze (OU Mehle)

115.300

LG

B 75

OU Dibbersen (Verl. A1 - n Buchholz)

6.078.305

LG

B 4

OU Kirchweyhe

3.067.500

LIN

B 68

OU Essen

3.666.106

OL

B212

OU Berne (Huntebrücke - L 875)

19.775.727

OL

B211

Verlegung und Neubau bei Loyerberg

765.093

OS

B 51

OU Belm

9.401.009

OS

B 68

OU Badbergen

1.113.079

OS

B 69

N Vechta - S L 843 (Nordteil OU Vechta)

52.700

STD

A 26

nö Buxtehude (K 40) - Horneburg (K 36n) zT EFRE

17.909.250

STD

A 26

Rübke (LGr NI/HH) - nö Buxtehude (K 40)

4.128.000

STD

A 26

A 26 - Anbindung B 3

250.500

STD

A 26

Horneburg (K 36n) - sö Stade (B 73) (EFRE)

93.900

VER

B 3

s Celle (B 3) - sö Celle (B 214) (Südteil OU Celle)

229.500

WF

B188

OU Danndorf/Velpke

334.743

WF

A 39

nö Cremlingen - AK Wolfsburg/Königslutter

121.971

WF

B244

OU Helmstedt (B 1 - B 245)

101.234

WF

A 39

AK Braunschweig-Süd - Rautheim (L 625)

58.771

WF

A 39

Rautheim (L 625) - nö Cremlingen (B 1)

49.295


Konkrete Projekte (Bedarf) für fest disponierte Radwegneubauten an Bundesfernstraßen in 2014 sind:

GB

Straße

Maßnahme

Kosten (€) 2014

GAN

B 3

Gut Wellersen-Dransfeld, km 18,826-14,100

450.000

GAN

B445

Kalefeld-Gandersheim, km 1,300 - 0,775

200.000

GAN

B248

Echte - Ildehausen, km 10,210 - 59,412

52.000

GAN

B241

Moringen-Hardegsen, km 12,715 - 12,390

18.000

GS

B247

Gieboldehausen-Rollshausen 16,460-13,460

371.000

GS

B247

Obernfeld, s Ortseinfahrt km 19,820 - 19,982

41.000

GS

B247

27/Gieboldehausen-Bilshsn, km 11,900-7,113

17.000

GS

B248

Ildehausen-Schlackenmühle, km 0,0/4,693-4,390/57,674

14.109

GS

B 27

zw Waake u. Ebergötzen, km 12,233-14,000

11.500

H

B214

Kreuzkrug-Ohof, 21,680-25,650

536.669

HM

B240

Lüerdissen-Scharfoldendorf km 2,543 - 1,318

400.000

HM

B 83

Luhden - Bückeburg km 3,320 - 4,105

300.000

HM

B497

Neuhaus-Wildpark Neuhaus, Stat. 7898 - Stat. 7263

300.000

LG

B191

Hohenzethen-Sellien, km 21,170-24,000

470.000

LG

B 71

Növenthien - Bergen/D 3.BA km 29,000 - 29,900

200.000

LG

B195

Stapel - Zeetze, km 74,400 - 72,580

55.850

LG

B 71

Növenthien - Bergen/D 1.BA B71-820-1493/840-2115

40.450

NI

B441

Nendorf-Stolzenau, km 6,280-0,120

710.000

NI

B441

Leese (B482) - Loccum, km 4,558 - 8,000

235.000

NI

B441

Uchte-Nendorf, km 10,700-7,300

55.000

OS

B 51

OD Bad Iburg, 3. BA km 15,159 - 0,765

200.000

OS

B 51

OD Bad Iburg, 2. BA km 0,765 - 14,105

100.000

WF

B 1

Bettmar-Gr.Lafferde, km 15,400-23,670

630.265

WF

B 1

Helmstedt, B244 - Helmstedt OT

203.200

Für Maßnahmen an Landesstraßen erfolgt aus nachstehenden Gründen keine Aufzählung einzelner Projekte.

Seitdem Mitte der 80er Jahre der Neubau von Landesstraßen eingestellt wurde, erfolgte hierfür auch keine Bedarfsermittlung mehr. Neubau findet nur noch für Straßen begleitende Radwege statt. Der bauliche Schwerpunkt liegt eindeutig in der Erhaltung der Straßeninfrastruktur. Dazu gehören die Fahrbahnen, die Ingenieurbauwerke, die Radwege und die sonstigen Einrichtungen, wie Lichtsignalanlage, Verkehrszeichen, Markierungen, Schutzplanken usw.

Der Bedarf für die Erweiterung des heutigen bereits 4.500 km langen Radwegenetzes an Landesstraßen ist im „Radwegekonzept 2012 für Landesstraßen“ aufgeführt und bildet die Grundlage des Handelns. Das Radwegekonzept wurde von den regionalen Geschäftsbereichen der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit den Stellen vor Ort - vor allem mit den Landkreisen, aber auch mit den Verbänden und der Politik - diskutiert und zusammengestellt. Insgesamt sind 648 Radwege mit einer Gesamtlänge von 1.800 km und einem geschätzten Investitionsvolumen von über 310 Mio. € bei der Abfrage genannt worden. Um die Ressourcen aller Beteiligten sinnvoll aufeinander abzustimmen, wurden 133 Maßnahmen mit 374 km Länge und einem Landeskostenanteil von rd. 65 Mio. € in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. Nur diese Maßnahmen werden von der NLStBV planerisch im Rahmen einer Reihung in Dringlichkeiten von 1 bis 10 betreut. Im Rahmen der jährlichen Bauprogrammaufstellung wird das Budget für den Radwegeneubau einzelnen Projekten zugeordnet. Die für 2014 geplanten neuen Projekte werden - wie in den Vorjahren - vom Wirtschaftsministerium zeitnah veröffentlicht.

Der Schwerpunkt liegt in der Wiederherstellung einer leistungsfähigen und verkehrsgerechten Landesstraßeninfrastruktur. Die Erhaltung der Infrastruktur durch investive Sanierungsmaßnahmen hat daher oberste Priorität. Gemessen am tatsächlichen Mittelbedarf hat sich jedoch in den letzten 10 Jahren aufgrund unzureichender Mittelzuweisung eine Finanzierungslücke und damit Sanierungsstau von insgesamt 250 Mio. € aufgehäuft.

Alle 5 Jahre wird der Zustand der Landesstraßen für jeden einzelnen Kilometer erhoben. Bereits mit der Zustandserfassung im Jahr 2000 wurde für die Fahrbahnen ein Erhaltungsmanagement entwickelt, das sowohl netz- als auch streckenbezogene Prognosen ermöglicht. Das Prognosemodul wurde mit jeder durchgeführten Zustandserfassung nachjustiert und erlaubt, mit einer Variationsrechnung für jedes Budget präzise den Zustand des Straßennetzes vorauszuberechnen. Wenn innerhalb der nächsten fünf Jahre der Zustand des Jahres 2000 wieder hergestellt werden wollte, müssten dafür allein für die Fahrbahnen 65 Mio. € pro Jahr mehr aufgewendet werden. Auch die Ingenieurbauwerke (Brücken, Hangsicherungen, Lärmschutzwände etc.) haben nach Berechnungen der NLStBV einen Erhaltungsbedarf in Höhe von 22 Mio. € pro Jahr. Das bestätigt der Landesrechnungshof 2011 in seiner Denkschrift. Durch die 10 Jahre währende Unterfinanzierung ist zwischenzeitlich eine Unterfinanzierung (Investitionsstau) von 250 Mio. € entstanden. Zusammen mit der Ausstattung werden 102 Mio. € pro Jahr benötigt, um den weiteren Substanzverfall aufzuhalten und mittelfristig die Substanz wieder zu verbessern. Sofern noch ein moderater Radwegneubau angestrebt wird und die auf die Streckenlänge bezogenen, teuren Um- und Ausbaumaßnahmen in den Ortsdurchfahrten bedient werden sollen, wäre insgesamt ein Budget von 118 Mio. € pro Jahr notwendig.

Gleichwohl lässt es die finanzielle Situation des Landes nicht zu, den zuvor genannten Bedarf in voller Höhe zu decken. Allein der o.g. aufgelaufene Investitionsstau durch die jahrelange Unterfinanzierung erfordert hier ein längerfristiges Programm, das im Rahmen der Möglichkeiten des gesamten Landeshaushaltes gesehen werden muss. Der Haushalt für das Jahr 2014 ist im Dezemberplenum beschlossen worden. Für den Landesstraßenbauplafond stehen im nächsten Jahr 79 Mio. € zur Verfügung. Mit dem „Sondervermögen zum Abbau des Investitionsstaus“ kommen weitere 10 Mio. € hinzu. Damit ist ein erster Schritt getan, den weiteren Verfall der Straßeninfrastruktur aufzuhalten.

Die Kleinteiligkeit des 8.000 km langen Landesstraßennetzes mit seinen 4.500 km Radwegen, 2.100 Ingenieurbauwerken und einer Vielzahl von sonstigen Einrichtungen machen es unmöglich, zu diesem frühen Zeitpunkt den konkreten Handlungsbedarf projektbezogen und regional aufgeteilt aufzulisten. Das Bauprogramm wird im Frühjahr von der NLStBV vorgelegt. Allerdings ergeben sich im Laufe eines Haushaltsjahres ständig Veränderungen. Die Abwicklung von über 2.000 namentlichen Einzelmaßnahmen pro Jahr ist von sehr vielen Faktoren abhängig: beispielsweise Witterungseinflüssen (Winter, Starkregen, Überschwemmungen), äußeren Einflüssen (Sperrregelungen, Busverkehre, Versorgungsträgern, gemeindlicher Planung), Planungsverzögerungen (im Rechtsverfahren, Grunderwerbsschwierigkeiten, Ressourcenengpässe bei den Beteiligten) um nur einige zu nennen. Wesentliche bzw. nennenswerte Projekte werden in den Veröffentlichungen des Wirtschaftsministeriums jährlich genannt. Das Maßnahmenprogramm für 2014 wird endgültig nach Sichtung möglicher Winterschäden im März festgelegt und veröffentlicht.

Zu 3.:
In den Straßenbauplan des Bundes müssen auf Bundesstraßen alle Neubaumaßnahmen sowie Erhaltungsmaßnahmen mit Gesamtkosten > 5 Mio. € aufgenommen werden. Die laufenden, bereits im Straßenbauplan aufgenommenen Neubaumaßnahmen sind in der Zusammenstellung „Konkrete Projekte (Bedarf) für fest disponierte Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen in 2014“ der Antwort zu Ziffer 2 enthalten.
Neue Maßnahmen unterliegen der Entscheidung des Bundes. Für 2014 sind bisher keine neuen Maßnahmen zur Aufnahme in den Straßenbauplan freigegeben.

Erhaltungsmaßnahmen auf Bundesstraßen liegen in der Regel unterhalb der 5 Mio. € Baukosten, was deren Anmeldung für den Straßenbauplan entbehrlich macht. Die bereits laufenden, in den Straßenbauplan eingestellten Maßnahmen, sind der Zusammenstellung „Konkrete Projekte (Bedarf) für fest disponierte Erhaltungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen mit Gesamtkosten > 5 Mio. € in 2014“ der Antwort zu Ziffer 2 enthalten.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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