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Clearingstelle des Landes: Wirtschaftsminister, Kammern und Verbände unterzeichnen Vertrag für Mittelstandsbeirat

Althusmann: Vermeidbare Bürokratie für mittelständische Unternehmen von vornerein verhindern


Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat heute gemeinsam mit Gerhard Oppermann, Präsident der IHK Niedersachsen, Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen, Mike Schneider, Präsident der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen, Prof. H.-Michael Korth, Präsident des Verbandes der Freien Berufe im Lande Niedersachsen sowie Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, den Vertrag für die Einrichtung eines Mittelstandsbeirats unterzeichnet. Dieser soll die Arbeit der im März durch das Kabinett beschlossenen Clearingstelle begleiten, indem er den jährlichen Tätigkeitsbericht der Clearingstelle dahingehend überprüft, wie wirksam die Clearingverfahren sind und außerdem Empfehlungen für die weitere Arbeit der Clearingstelle abgibt.

Mitglieder im Mittelstandsbeirat sind neben dem Wirtschaftsministerium als Vertreterin der Landesregierung die Interessenverbände des Mittelstandes – die IHKN, die Handwerkskammern, die Unternehmerverbände Niedersachsen und die Unternehmerverbände Handwerk. Des Weiteren werden dem Beirat die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens angehören. Weitere Interessenvertreter des Mittelstands sind auch nach dem heutigen Tag der Unterzeichnung herzlich willkommen.

Mit der bundesweit dritten Clearingstelle sollen in Niedersachsen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben schon in ihrem Entstehungsprozess auf ihren möglichen bürokratischen Mehraufwand hin überprüft werden. Durch ein Clearingverfahren werden diese bürokratischen Lasten deutlich, sodass Alterativen gezeigt werden können. Vorbild ist die bereits seit 2013 vom Land Nordrhein-Westfalen eingerichtete Clearingstelle. Diese hat beispielsweise die Regelungen zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs auf ihre Mittelstandsverträglichkeit hin auf die Probe gestellt oder zum E-Government-Gesetz des Landes Stellung genommen und hierbei insbesondere darauf hingewirkt, dass für KMU durch die Umstellung auf elektronische Verfahren keine zusätzlichen Hürden aufgebaut werden.

Die Clearingverfahren sollen von einer unabhängigen und weisungsfreien Stelle durchgeführt werden, daher wird die Clearingstelle außerhalb der Landesverwaltung bei der IHKN angesiedelt. Auch die vertraglichen Grundlagen hierfür wurden am heutigen Tage unterzeichnet, so dass die Clearingstelle nun baldmöglichst ihre Arbeit aufnehmen kann.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Der heute unterzeichnete Vertrag ist eine entscheidende Voraussetzung für die geplante Clearingstelle des Landes und eine gute Nachricht für den niedersächsischen Mittelstand: Künftig werden Gesetzesvorhaben und Verordnungen auf ihre Mittelstandfreundlichkeit hin untersucht, um unsere mittelständische Wirtschaft vor überflüssigen bürokratischen Lasten zu bewahren. Es ist wichtig, dass wir nicht nur überflüssige Bürokratie abbauen, sondern von vorneherein verhindern, dass sich vermeidbare Bürokratie aufbaut. Das entlastet unsere vielen mittelständischen Unternehmen und stärkt den Standort Niedersachsen.“

Gerhard Oppermann, Präsident IHK Niedersachsen (IHKN): „Die Einrichtung der Clearingstelle des Landes Niedersachsen mit dem Ziel, bürokratische Belastungen für den Mittelstand im Vorfeld der Gesetzgebung zu prüfen und zu vermeiden, war seit langem ein Herzenswusch der mittelstandsgeprägten niedersächsischen Wirtschaft. Umso glücklicher sind wir, dass es heute so weit ist und wir als IHK Niedersachsen zukünftig unsere Expertise als Mitglied des Mittelstandsbeirats im Sinne der niedersächsischen Unternehmen einbringen können.“

Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN): „Die Bewältigung der bürokratischen Belastungen bildet eine der größten Herausforderungen für das Handwerk. Gezielter Bürokratieabbau ist die beste Wirtschaftsförderung. Wir begrüßen und unterstützen deshalb die Einrichtung der Clearingstelle, die hoffentlich erfolgreich zu spürbaren Entlastungen der Wirtschaft beitragen wird.“

Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN): „Die Clearingstelle soll schon zu Beginn einer Gesetzgebung zu Ende denken, was das an zusätzlicher Bürokratie für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet. In der Verbändeanhörung ist es meist schon zu spät. Wir müssen es schaffen, die Bürokratie in den nächsten fünf Jahren um 30 Prozent zu reduzieren. Endlich nimmt sich eine Landesregierung des Themas an!“

Mike Schneider, Präsident der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen: „Die überwiegend inhabergeführten, klein- und mittelständischen Betriebe des Handwerks benötigen optimale Rahmenbedingungen, um Gegenwart und Zukunft ihrer Betriebe und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestalten zu können. Überflüssiger bürokratischer Ballast kostet sehr viel Zeit und Ressourcen. Daher begrüßt das Handwerk den Schritt der Landesregierung mit der Clearingstelle eine Möglichkeit zu schaffen, sehr früh die Erfahrungen der betrieblichen Praxis im Entstehungsprozess von Gesetzen und Verordnungen berücksichtigen zu können.“

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages: „Wir haben uns den Beitritt zum Mittelstandsbeirat nicht leicht gemacht, weil durch die Clearing-Verfahren unsere verfassungsrechtlich garantierten Beteiligungsrechte tangiert sein könnten. Nach der Entscheidung der Landesregierung zur Einrichtung der Clearing-Stelle werden wir die kommunale Perspektive nun aber offensiv vertreten.“

Prof. H.-Michael Korth, Präsident des Verbandes der Freien Berufe im Lande Niedersachsen: „Die Schätzung von Bürokratiekosten bei neuen Gesetzen und Verordnungen ähnelt einer Schlechtwettervorhersage. Lokal kann es zu starken Turbulenzen kommen. Eine Schlechtwetterfront hat allerdings den Vorteil, dass sie vorüberzieht.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.07.2020

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