Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Gutachten stellt Clearingstelle des Landes Niedersachsen positives Zeugnis aus

Althusmann: Clearingstelle hat hervorragende Arbeit geleistet


Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) mit Sitz in Bielefeld hat einen Evaluationsbericht zur bisherigen Tätigkeit der Clearingstelle des Landes Niedersachsen vorgelegt. Darin wird die Arbeit der Clearingstelle, die seit November 2020 tätig ist, durchweg positiv bewertet. Der Evaluationsbericht hat die bisher geleistete Arbeit sowie den Status Quo der Clearingsstelle betrachtet, die bisher veröffentlichten Berichte und Stellungnahmen untersucht, Expertenbefragungen durchgeführt und schließlich Verbesserungsvorschläge für die mögliche Fortsetzung der Arbeit und die Weiterentwicklung der Clearingstelle erarbeitet.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Der Evaluationsbericht zeigt: Die Clearingstelle des Landes Niedersachsen hat hervorragende Arbeit geleistet. In der Kürze der Zeit und unter den schwierigen Randbedingungen der Coronakrise ist es der Clearingstelle gelungen, ein umfangreiches Netzwerk aufzubauen, sich durch engagierte und professionelle Öffentlichkeitsarbeit eine respektable Außenwirkung zu erarbeiten sowie konstruktive Stellungnahmen in dem vorgesehenen, zum Teil sehr engen zeitlichen Rahmen zu den unterschiedlichsten Themen zu verfassen.“

Die Clearingstelle habe die aus der Trägervereinbarung resultierenden Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt, heißt es in dem Gutachten. Dazu gehören - neben der Durchführung von Clearingverfahren, der Beratung der Ressorts in Bezug auf die Mittelstandsrelevanz und der Prüfung der Rechtssetzungsverfahren der Landesregierung in Bezug auf bürokratische Belastungen für den Mittelstand - die Erarbeitung von Kriterien zum Thema „erhebliche Mittelstandsrelevanz“ in Form eines Leitfadens sowie das Verfassen von jährlichen Tätigkeitsberichten.

Der Evaluationsbericht zeigt auch einige konkrete Handlungsempfehlungen für die künftige Arbeit und Weiterentwicklung der Clearingstelle auf. So könnte eine größere politische Unterstützung durch eine Kommunikation der Clearingstelle mit den Ressorts der Landesregierung auf Augenhöhe erzielt werden (z.B. direkte/feste Ansprechpartner in den Ministerbüros). Der Gutachter regt zudem eine bessere Kooperation der Ressorts mit der Clearingstelle durch frühzeitigere Einbindung bei der Entstehung der Regelungen sowie im Nachgang durch ein klar geregeltes Feedbackverfahren an. Außerdem sollten die Stellungnahmen eine größere Adressatenorientierung mit Hilfe von strukturellen Anpassungen und akzentuierteren Empfehlungen aufweisen.

Als perspektivische Empfehlung gibt der Gutachter an, dass das politische Mandat der Clearingstelle erweitert werden sollte, um die Kompetenzen der Clearingstelle besser nutzen und z.B. auch sog. KMU- oder Digitalchecks der Rechtssetzungsvorhaben durchführen zu können. Damit könnte sie insgesamt noch intensiver und zielgerichteter zur Bürokratievermeidung beitragen.

Die Projektförderung der Clearingstelle ist bis zum 30. Juni 2023 befristet, gemäß der zugrunde liegenden Vereinbarung mit der IHKN als Trägerin der Clearingstelle muss dieser bis spätestens zum 31. Dezember 2022 eine verbindliche Entscheidung über den weiteren Fortgang des Projekts mitgeteilt werden. Althusmann: „Auch in Zukunft brauchen wir die Clearingstelle, um die bürokratischen Lasten für die KMU von vornherein zu vermeiden. Sie hat sich das entsprechende Knowhow erarbeitet und ein Netzwerk aufgebaut, um dafür einen entscheidenden Beitrag leisten zu können.“

Zitate der Beiratsmitglieder:

Christoph Meinecke, stellv. Hauptgeschäftsführer Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN): „Die Clearingstelle ist ein unverzichtbarer Bestandteil der niedersächsischen Gesetzgebung geworden. Bürokratielast überfordert unseren Mittelstand immer mehr und hemmt seine Entwicklung. Die Clearingstelle kann hier Motor für Veränderung sein.“

Birgit Stehl, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen (IHKN): „Der Evaluationsbericht hebt die Vielzahl, den Umfang und die Komplexität der Stellungnahmen sowie die wertvolle Arbeit der Clearingstelle hervor und verdeutlicht, wie wichtig beständige Impulse zur Vermeidung von Bürokratie für Niedersachsen, vor allem für die dort ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen, sind. Der Fortbestand der Clearingstelle ist die Chance, bürokratische Lasten für Niedersachsens Mittelstand dauerhaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und sollte daher ein zentrales und wichtiges Anliegen der Landesregierung sein.“

André Schulte-Südhoff, Landesvorsitzender „Die Familienunternehmer e.V.“: „Die positive Bewertung der Clearingstelle durch das Gutachten verdeutlicht, warum sich DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Niedersachsen für eine Mitwirkung im Mittelstandsbeirat entschieden haben. Die Wirtschaft braucht einen adäquaten Schutz vor unnötigen Belastungen und eine frühzeitige Prüfung zukünftiger Gesetze auf Ihre Auswirkungen auf den Mittelstand. Nur dann können kleine und mittelständische Unternehmen weiterhin ihre Innovationskraft produktiv einsetzen. Das Know-how der Clearingstelle auch in Zukunft miteinzubeziehen, ist für die Landesregierung unverzichtbar.“

Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) e.V.: „Die Gutachter haben die Notwendigkeit der Clearingstelle sehr deutlich gemacht und die Arbeit positiv hervorgehoben. Wir unterstützen die Clearingstelle, weil überzogene Bürokratie die unternehmerische Gestaltungsfreude zunehmend erstickt. Die Clearingstelle macht sich kundig, prüft das jeweilige Vorhaben und macht die drohenden Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen transparent. Wir erwarten, dass die Landesregierung nicht nachlässt und die Arbeit der Clearingstelle in den nächsten Jahren unterstützt. Alles andere wäre ein schlechtes Signal.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.07.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln