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„Kompetenzen erkennen – Gut ankommen in Niedersachsen“

Wirtschaftsministerium und Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen starten neues Projekt zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen


In Niedersachsen werden Flüchtlinge künftig schneller an den Arbeitsmarkt herangeführt. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) starten dazu ein Kooperationsprojekt unter dem Titel „Kompetenzen erkennen - Gut ankommen in Niedersachsen“. Die Qualifikationen von Flüchtlingen und ihre Eignung für den Arbeitsmarkt werden dabei bereits in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes festgestellt.

Daniela Behrens, Staatssekretärin des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, erklärt: „Ziel des Projektes ist es, die Potenziale und Kompetenzen von Flüchtlingen und Asylbewerbern frühzeitig zu erkennen und ihnen damit auch Chancen auf Beschäftigung in Niedersachsen zu eröffnen.“ Flüchtlingen aus Herkunftsländern wie zum Beispiel Syrien sei wegen des Bürgerkriegs eine Rückkehr derzeit dauerhaft verwehrt. „Diese Menschen sollen in Niedersachsen eine langfristige Perspektive auf Arbeit und Integration in die Gesellschaft bekommen, da sie aufgrund der anhaltend kritischen Situation in ihren Herkunftsländern voraussichtlich lange bei uns bleiben werden. Unser Projekt ‚Kompetenzen erkennen – Gut ankommen in Niedersachsen‘ eröffnet neue Perspektiven und hat sicherlich Vorbildcharakter. Wir sind froh, dass wir die Bundesagentur für Arbeit dafür als Partner gewinnen konnten und uns das Innenministerium vor Ort unterstützt.“

Der Weg zu einer Arbeitsstelle soll durch Beratung in den Einrichtungen beschleunigt werden, erläutert Klaus Stietenroth, Vorsitzender der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen: „Die Agenturen für Arbeit in Niedersachsen unterstützen Flüchtlinge dabei, so schnell wie möglich einen Job zu finden – ab dem ersten Tag, den sie bei uns sind. In der Beratung wird gemeinsam ein Fahrplan entwickelt, der den Menschen den Weg in Arbeit weist“, sagt der Regionalchef. Die Kooperation in den Einrichtungen ist in diesem Umfang bundesweit einmalig.

An den vier Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (Friedland, Braunschweig, Bramsche und Osnabrück) werden jeweils zwei Integrationsfachkräfte der örtlichen Agenturen für Arbeit ein Büro beziehen. Die bei diesem Projekt anfallenden Sachkosten und die Hälfte der Personalkosten übernimmt das Land und stellt für die Laufzeit von Juni 2015 bis Mitte 2017 eine Million Euro zur Verfügung.

Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, begrüßt das niedersächsische Projekt als innovatives Modell zur Arbeitsmarktintegration. „Deutschland steht mit der gegenwärtigen Zuwanderung vor einer großen gesellschaftlichen Herausforderung. Angesichts des demografischen Wandels liegt darin aber vor allem eine große Chance: Nur mit ausländischen Fachkräften lässt sich in den kommenden Jahrzehnten der Arbeitskräftebedarf der Unternehmen decken“, sagt Becker. Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung zeigt auf, dass ohne Zuwanderung das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland bis zum Jahr 2050 von derzeit 45 Millionen Menschen um ein Drittel schrumpfen würde.

Dr. Frank Frühling, Leiter der Abteilung 6 für Ausländerangelegenheiten im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, lobt das Projekt: „Arbeit ist ein elementarer Schlüssel für gelungene Integration. Deshalb ist diese Kooperation ein wichtiger Baustein, damit diese Menschen, die aus höchster Not nach Niedersachsen gekommen sind, sich so früh wie möglich mit ihren Qualitäten einbringen und damit auch erfolgreich integrieren können.“

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) unter der Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport wird an den vier Standorten in Braunschweig, Bramsche, Friedland und Osnabrück durch den Sozialdienst im Anschluss an das Erstgespräch ein Perspektivgespräch durchführen. Hierbei soll herausgefunden werden, ob und welche möglicherweise günstigen beruflichen Qualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt die Asylbewerberinnen und -bewerber besitzen.

Die so gewonnenen Informationen werden in einem zweiten Schritt durch Vermittlungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen noch einmal umfassend geprüft. Dabei geht es vor allem um Berufsabschlüsse, berufliche Erfahrungen und sprachliche Qualifikationen. Diese Ergebnisse nutzen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter vor Ort, sobald die Flüchtlinge in den Kommunen in ganz Niedersachsen ankommen. Hilfreich sind die Erkenntnisse etwa bei der Anerkennungsberatung von Abschlüssen, bei der Vermittlung in Jobs und Praktika oder in Sprachkurse. Zudem ist eine wissenschaftliche Begleitung des Projektes geplant.

Zuwanderung in Niedersachsen:

Niedersachsen erwartet in diesem Jahr erneut einen Anstieg bei den Asylbewerberzahlen. Nach rund 18.000 Asylanträgen in 2014 ist in 2015 nach einer Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit bis zu 33.000 Erst- und Folgeanträgen zu rechnen.

Rechtlicher Hintergrund zur Arbeitsaufnahme:

Die Bundesregierung hat den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber erleichtert. Asylbewerber dürfen nach 3 Monaten eine Arbeitserlaubnis beantragen (zuvor 9 Monate Wartefrist). Sich um Arbeit bemühen dürfen auch: anerkannte Asylberechtigte und schutzbedürftige Flüchtlinge, sowie Personen, die als Geduldete länger als drei Monate in Deutschland leben. Keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben Asylbewerber und Geduldete in den ersten drei Monaten.

Die Ausländerbehörde entscheidet über die Beschäftigungserlaubnis. Die Bundesagentur für Arbeit muss der Arbeitsaufnahme zustimmen. Grundlage der Zustimmung ist in der Regel eine sogenannte Vorrangprüfung. Dabei wird geprüft, ob für die angestrebte Arbeitsstelle ein deutscher oder EU-Arbeitnehmer in Betracht kommt. Ist dies nicht der Fall, wird die Zustimmung erteilt. Die Vorrangprüfung entfällt unter anderem: wenn Ausländer sich mindestens 15 Monate ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalten; wenn sie einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss besitzen und in einem Mangelberuf Anstellung finden.

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erstellt am:
22.04.2015

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